SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON›Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon
Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen, andere als Laufsohlen, befestigt); herausnehmbare Innensohlen, Fersenstücke und ähnliche Waren; Gamaschen, Beinlinge und ähnliche Waren sowie Teile davon, andere
Der KN-Code 640690 umfasst Schuhteile aus anderen Materialien als Holz (640610) und Kautschuk oder Kunststoff (640620). Unter diese Unterposition fällt eine breite Palette von Schuhkomponenten, darunter Oberteile und deren Teile aus Naturleder, Innensohlen (Einlagen) aus Leder, vorgefertigte textile Oberteile, Metallbeschläge für Schuhe (Schnallen, Spangen, Ösen), mit Leder überzogene Holzabsätze, Zwischensohlen aus Verbundmaterialien, Fersen- und Zehenverstärkungen aus Leder oder Pappe sowie Schnürsenkel. Die Einreihung erfordert, dass das Produkt anhand von Form, Abmessungen oder Funktion als Schuhteil identifizierbar ist. Individuell angepasste orthopädische Einlagen können in Position 9021 als orthopädische Vorrichtungen eingereiht werden.
Regulatorische Anforderungen für Einfuhren
Die Einfuhr von Schuhteilen unter KN-Code 640690 in die EU unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Die Beschränkungen hängen vom Material ab - für Lederbestandteile gelten Grenzwerte für Chrom VI (maximal 3 mg/kg), Formaldehyd und Azofarbstoffe; für Metallbestandteile gelten Nickelbeschränkungen für Teile mit Hautkontakt; für Textilbestandteile gelten Grenzwerte für aromatische Azofarbstoffe und Formaldehyd. Die GPSR-Verordnung (EU) 2023/988 kann für direkt an Verbraucher verkaufte Teile gelten, wie Ersatzeinlagen, Schnürsenkel oder Dekoschnallen. CE-Kennzeichnung ist für Standard-Schuhteile nicht erforderlich. Metallische Schuhbestandteile mit Nickel unterliegen der REACH-Nickelbeschränkung für Erzeugnisse mit längerem Hautkontakt (maximal 0,5 Mikrogramm Ni/cm2/Woche).
Praktische Aspekte der Einfuhr von Schuhteilen
Die Einreihung unter KN-Code 640690 erfordert die Bestätigung, dass das Produkt als Schuhkomponente identifizierbar ist. Vorgefertigte Oberteile, Innensohlen und Verstärkungen müssen Formen und Abmessungen aufweisen, die der Verwendung in Schuhen entsprechen. Unverarbeitete Materialien werden in den entsprechenden Materialkapiteln eingereiht (Kapitel 41 für Leder, Kapitel 42 für Lederwaren, Kapitel 50-63 für Textilien). Die Zollsätze für Code 640690 sind im TARIC zu überprüfen. Der Import von Schuhteilen ist häufig mit Fertigungstätigkeit in der EU verbunden, wo Schuhhersteller Komponenten für die Montage fertiger Produkte einführen. Das Verfahren der aktiven Veredelung kann die Aussetzung von Zöllen ermöglichen, wenn die fertigen Schuhe zum Export bestimmt sind. Der Einführer sollte die REACH-Konformität aller Komponenten vor deren Verwendung in der Produktion sicherstellen.
Andere Schuhteile - Einreihung KN 6406 90
Schuhteile aus anderen Materialien unter KN 6406 90 haben einen Regelzollsatz von 5%. Umfasst orthopädische Einlegesohlen, vorgefertigte Schäfte, Ösen und andere Schuhkomponenten.
Häufig gestellte Fragen
Werden vorgefertigte Lederoberteile unter Code 640690 eingereiht?
Ja. Oberteile aus Naturleder, die für den Einbau in Schuhe vorbereitet sind (zugeschnitten, genäht, mit Schnürsenkellöchern), werden unter KN-Code 640690 als Schuhteile eingereiht. Rohe Häute, die nicht in Oberteilform geschnitten sind, werden in Kapitel 41 (rohe und gegerbte Häute) eingereiht. Das Kriterium ist die Identifizierbarkeit als Schuhteil.
Welche REACH-Beschränkungen gelten für Metallschnallen an Schuhen?
Metallschnallen, Spangen und Ösen an Schuhen mit längerem Hautkontakt unterliegen der Nickelbeschränkung in REACH Anhang XVII (Eintrag 27). Die Nickelfreisetzungsrate darf 0,5 Mikrogramm Ni pro cm2 pro Woche nicht überschreiten. Die Beschränkung gilt auch für beschichtete Bestandteile, wenn die Beschichtung bei normalem Gebrauch abnutzen kann.
Werden orthopädische Einlagen als Schuhteile eingereiht?
Dies hängt vom Charakter der Einlage ab. Standard-Massenproduktionseinlagen (z. B. Geleinlagen, Schaumeinlagen) werden unter KN-Code 640690 als Schuhteile eingereiht. Individuell auf Rezept für einen Patienten angepasste orthopädische Einlagen können in Position 9021 als orthopädische Vorrichtungen eingereiht werden, was andere regulatorische Anforderungen und Zollsätze mit sich bringt.
Was fällt unter KN 6406 90?
Unter KN 6406 90 fallen Schuhteile wie Einlegesohlen, Schäfte und Ösen. Zollsatz: 5% plus 19% EUSt.