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SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVONAndere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, über den Knöchel reichend

Einreihung und erfasste Produkte unter KN-Code 640291

Der KN-Code 640291 umfasst den Knöchel bedeckende Schuhe mit Laufsohle und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht unter wasserdichtes Schuhwerk der Position 6401, Sportschuhe der Unterpositionen 640212-640219 oder Schuhe mit durch Stöpsel befestigten Riemen der Unterposition 640220 fallen. Typische Produkte sind städtische Stiefeletten aus Kunststoff, PVC- oder Polyurethan-Damenstiefel, Winterstiefel mit Oberteil aus synthetischem Kautschuk und modisches den Knöchel bedeckendes Schuhwerk aus Kunststoffmaterialien. Die Einreihung erfordert, dass das Oberteil den Knöchel bedeckt und das Außenmaterial von Oberteil und Sohle überwiegend aus Kautschuk oder Kunststoff besteht. Schuhe, die den Knöchel nicht bedecken, werden unter Unterposition 640299 eingereiht. Die Konstruktion muss nicht wasserdicht sein - dies unterscheidet Code 640291 von Unterposition 640192.

EU-Vorschriften für die Einfuhr

Die Einfuhr von Schuhen unter KN-Code 640291 in die EU unterliegt der GPSR-Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Sicherheit von Verbraucherprodukten. Die REACH-Verordnung regelt den Gehalt an chemischen Stoffen in Schuhmaterialien und beschränkt unter anderem Phthalate in Kunststoffen, Azofarbstoffe, die krebserregende Amine freisetzen, Nickel in Metalldekorationen und Verschlüssen mit Hautkontakt sowie Dimethylfumarat (DMF) als Schimmelschutzmittel. Die Schuhkennzeichnung muss der Richtlinie 94/11/EG entsprechen und Oberteil-, Futter- und Sohlenmaterialien angeben. Modeschuhe erfordern keine CE-Kennzeichnung. Der Einführer muss seine Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung anbringen und die technische Dokumentation 10 Jahre ab Inverkehrbringen aufbewahren.

Einfuhrhinweise und Logistik

Bei der Einfuhr von Schuhen unter KN-Code 640291 ist die korrekte Bestimmung des Oberteilmaterials entscheidend. Moderne synthetische Materialien wie Polyurethan-Mikrofaser oder Kunstleder können optisch Naturleder ähneln, werden aber unter der Kombinierten Nomenklatur als Kunststoff eingereiht. Bei Zweifeln bezüglich des Materials empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Die Zollsätze für Code 640291 sind im TARIC unter Berücksichtigung des Ursprungslands zu prüfen. Einfuhren aus Vietnam im Rahmen des EVFTA oder aus Ländern, die vom EU-APS profitieren, können ermäßigten Zollsätzen unterliegen. Der Einführer sollte REACH-Prüfberichte besitzen, insbesondere für Phthalate und DMF. Die EU-Zollbehörden führen Fälschungskontrollen durch - Schuhe mit Logos bekannter Marken erfordern Unterlagen über die Legitimität der Bezugsquelle.

Knöchelhohe Kunststoffschuhe - KN 6402 91

Gummi- oder Kunststoffschuhe, die den Knöchel bedecken, unter KN 6402 91 haben einen Regelzollsatz von 16,9%. Umfasst Kunststoff-Stiefeletten und Trekkingschuhe. REACH-Konformität und ggf. Antidumpingzölle bei Importen aus China.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Schuhwerk unter KN 640291 von KN 640192?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Konstruktion. Code 640192 (Position 6401) betrifft wasserdichtes Schuhwerk mit einer durch Vulkanisation oder Formgebung erzielten Einheitskonstruktion von Sohle und Oberteil. Code 640291 (Position 6402) umfasst den Knöchel bedeckende Schuhe aus Kautschuk oder Kunststoff, die nicht wasserdicht sein müssen - Sohle und Oberteil können durch Nähen oder Kleben ohne Gewährleistung der Wasserdichtigkeit verbunden sein.
Wird Polyurethan-Kunstleder (PU) als Kunststoff eingereiht?
Ja. Im Sinne der Kombinierten Nomenklatur wird Polyurethan-Kunstleder (PU-Leder) als Kunststoff behandelt. Schuhe mit Oberteil aus synthetischem PU-Leder werden in Position 6402 eingereiht, nicht in Position 6403 (Schuhe aus Naturleder). Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den anwendbaren Zollsatz und etwaige Handelsschutzmaßnahmen.
Wie vermeidet man DMF-Probleme beim Schuhimport?
Dimethylfumarat (DMF) ist in Verbraucherprodukten auf dem EU-Markt in Konzentrationen über 0,1 mg/kg verboten. Diese Substanz wird manchmal in Beuteln in Schuhkartons als Schimmelschutzmittel eingelegt. Der Einführer sollte vom Hersteller eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass DMF weder im Produktions- noch im Lagerungsprozess verwendet wird, und Laborprüfungen in einer akkreditierten Einrichtung beauftragen.
Wie hoch ist der Zollsatz für Kunststoff-Stiefeletten KN 6402 91?
Knöchelhohe Kunststoffschuhe KN 6402 91: Regelzollsatz 16,9%. Antidumping bei China-Importen möglich. EUSt: 19%.