Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
64

Zolltarifkapitel 64

Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff

640299
Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, andere Schuhe, andere
Zoll:0-17%

Was umfasst Position 6402 des Zolltarifs?

Position 6402 umfasst andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff. Dazu gehören Sportschuhe, Gummistiefel, Sandalen, Flip-Flops und andere Kunststoffschuhe. Die Zollsätze liegen zwischen 8% und 17% je nach Schuhtyp. Produkte müssen REACH-Chemikalienanforderungen für Schuhe und Materialkennzeichnungsanforderungen erfüllen. Verbraucherproduktsicherheitsnormen gelten. Polen ist ein bedeutender Schuhmarkt in der EU. Position 6402 gehört zu Kapitel 64 (Schuhe, Kopfbedeckungen, Schirme und Kunstblumen) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 6402 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 6402 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 6402

Die Zollsätze liegen zwischen 8% und 17% je nach Schuhtyp. Produkte müssen REACH-Chemikalienanforderungen für Schuhe und Materialkennzeichnungsanforderungen erfüllen. Zollsätze von 8% bis 17% - höhere Sätze für knöchelbedeckende Schuhe. Produkte müssen REACH erfüllen - Beschränkungen für Chrom VI, Phthalate, Nickel. Materialkennzeichnung gemäß Schuhrichtlinie 94/11/EG erforderlich. Antidumpingzölle auf Schuhe aus bestimmten asiatischen Ländern prüfen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 6402 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 6402 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 6402 unterliegen Verbraucherproduktsicherheitskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, REACH-Zertifikate, Materialetiketten. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 6402 - worauf ist zu achten

Position 6402 umfasst andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststof. Dazu gehören Sportschuhe, Gummistiefel, Sandalen, Flip-Flops und andere Kunststoffschuhe. Abgrenzung zu 6401 (wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und O) und 6403 (Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kuns) erfordert Analyse von Material, Form und Verwendungszweck. Entscheidend: genaue Bestimmung des Grundmaterials, des Verarbeitungsgrads und des Verwendungszwecks der Ware.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Schuhe aus Kautschuk oder Kunststoff?
Die MFN-Sätze betragen nicht '8%-17%' - die tatsächlichen Sätze liegen bei 16,8%-17%. Korrekt: MFN-Zollsätze für Schuhe aus Kautschuk oder Kunststoff der Position 6402 betragen 16,8% bis 17%. Sportschuhe 17%, Sandalen und Flip-Flops 16,8%, andere Schuhe 16,8%-16,9%. Präferenzsätze von 0% sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente werden für den Import von Kunststoffschuhen benötigt?
Der Import erfordert Standardzolldokumente und die Einhaltung der REACH-Chemikalienanforderungen für Schuhe. Die Materialkennzeichnung gemäß Richtlinie 94/11/EG (Sohle, Oberteil, Futter) ist verpflichtend. Verbraucherproduktsicherheitsnormen gelten. Ein Ursprungszeugnis wird für Präferenzsätze benötigt. Dies betrifft Waren der Position 6402 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Kunststoffschuhen zu beachten?
Die Unterscheidung zwischen wasserdichten Schuhen (6401) und anderen Kautschuk-/Kunststoffschuhen (6402) ist für die Einreihung wesentlich. Schuheinfuhren aus China und bestimmten asiatischen Ländern können Antidumpingzöllen unterliegen. Zollkontrollen umfassen Material- und Kennzeichnungsüberprüfung. Die korrekte Bestimmung des Oberteil- und Sohlenmaterials ist unerlässlich. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.