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SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE FILAMENTE; STREIFEN UND DERGLEICHEN AUS SYNTHETISCHER ODER KÜNSTLICHER SPINNMASSEGewebe aus synthetischen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5404 hergestellten Gewebe

Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen, einschließlich der aus Erzeugnissen der Position 5404 hergestellten Gewebe, andere Gewebe, mit einem Anteil von 85 GHT oder mehr an Polyesterfilamenten, mit einem Anteil von 85 GHT oder mehr an non-texturierten Polyesterfilamenten

Zolltariflicher Einreihungsbereich

Der KN-Code 540761 umfasst Gewebe aus Polyestergarn, ungebleicht oder gebleicht, mit weniger als 85 Gewichtsprozent Polyesterfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt. Polyester-Baumwoll-Mischungen verbinden die Festigkeit und Knitterfestigkeit von Polyester mit dem Tragekomfort und der Saugfähigkeit von Baumwolle. Diese Gewebe werden vielfältig in Arbeitskleidung, Uniformen, Hotel- und Krankenhausbettwäsche sowie Alltagskleidung eingesetzt.

EU-Regulierungsvorschriften

In die EU eingeführte Polyester-Baumwoll-Gewebe unterliegen der Verordnung EU 1007/2011 mit Etikettierungspflicht für die Faserzusammensetzung. REACH erfordert die Einhaltung von Stoffbeschränkungen. Die GPSR verpflichtet zur Produktsicherheit. Ungebleichte Gewebe können Webereihilfsstoffe enthalten, die einer REACH-Bewertung unterliegen. Baumwolle als natürliches Material kann bei Einfuhren aus Ländern mit erhöhtem Pflanzenschädlingsrisiko phytosanitären Vorschriften unterliegen.

Einfuhr und Handel

Die Zollanmeldung unter dem KN-Code 540761 sollte die genaue Rohstoffzusammensetzung in Gewichtsprozent, das Flächengewicht, die Bindung und Breite enthalten. Die korrekte Zusammensetzungsbestimmung ist für die Einreihung entscheidend, da Gewebe mit 85 Prozent oder mehr Polyester unter andere Codes eingereiht werden. Importeure sollten Zollsätze in TARIC prüfen. Präferenzzollsätze sind bei FTA-Abkommen mit doppelter Umwandlung verfügbar.

Einfuhr synthetischer Gewebe - Zölle KN 5407 61

Synthetische Gewebe KN 5407 61 werden nach Polymertyp (Nylon, Polyester), Behandlung (ungebleicht, gefärbt, bedruckt) und Zusammensetzung eingereiht. Die Einfuhr in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist die 85-Prozent-Schwelle für die Einreihung wichtig?
Die 85-Gewichtsprozent-Polyester-Schwelle trennt die Einreihung zwischen Unterpositionen 5407.51 bis 5407.54 für Gewebe mit 85 Prozent oder mehr Polyester und Unterpositionen 5407.61 bis 5407.69 für Mischgewebe. Die korrekte Zusammensetzungsbestimmung ist entscheidend und kann Laborprüfungen erfordern.
Welche Zusammensetzungsprüfungen werden bei der Einfuhr durchgeführt?
Die Zollbehörden können Laborprüfungen beauftragen, bei denen einzelne Fasern in geeigneten Lösungsmitteln aufgelöst und der Rückstand gewogen wird. Diese Methode ermöglicht die präzise Bestimmung des prozentualen Anteils jeder Komponente. Prüfungen werden gemäß ISO-1833-Normen durchgeführt.
Erfordert Polyester-Baumwoll-Gewebe ein Pflanzengesundheitszeugnis?
Grundsätzlich nein, da die Verarbeitung von Baumwolle zu Garn und Gewebe das phytosanitäre Risiko beseitigt. Die Zollbehörden können jedoch in Ausnahmefällen zusätzliche Dokumentation verlangen, insbesondere bei Einfuhren aus Ländern mit Quarantäneschädlingen an Baumwollpflanzen.
Welcher Zollsatz gilt für Polyester-Baumwoll-Mischgewebe KN 5407 61?
Polyester-Baumwoll-Mischgewebe unter KN 5407 61 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.