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54
Zolltarifkapitel 54
Künstliche Filamentgarne (andere als Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, including artificial monofilament of less than 67 decitex
Was umfasst Position 5403 des Zolltarifs?
Position 5403 umfasst Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst vor allem Viskose-, Acetat-, Modal- und Kupferseide-Filamentgarne (Cupro) ein. Auch künstliche Monofilamente mit einer Laengenmasse von weniger als 67 Dezitex sind eingeschlossen. Die Einfuhr von künstlichem Filamentgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Künstliches Garn unterscheidet sich von synthetischem dadurch, dass es aus natürlichen Rohstoffen (Cellulose) hergestellt wird. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Position 5403 gehört zu Kapitel 54 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5403 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.
Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5403
Die Einfuhr von künstlichem Filamentgarn in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung und die REACH-Konformitaet sind erforderlich. Die Unterscheidung zwischen künstlichem Filament (5403) und synthetischem Filament (5402) ist für die Einreihung entscheidend. Künstliche Fasern (Viskose, Modal, Acetat) werden aus Cellulose hergestellt, synthetische aus Petrochemikalien. Die Zollsätze betragen 4%-5%, mit möglichen Präferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen. Eine Kennzeichnung, die die Art der künstlichen Faser (Viskose, Acetat, Modal usw.) angibt, ist erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5403 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5403 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5403 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.
Einreihung von Waren in Position 5403 - worauf ist zu achten
Position 5403 umfasst künstliches Filamentgarn (Viskose, Modal, Lyocell, Celluloseacetat). Entscheidende Abgrenzung zu 5402: künstliche Fasern (aus Cellulose), nicht synthetische. Hochfestes Viskosegarn hat eigene Unterpositionen. Häufiger Fehler: Lyocell-Garn als synthetisch (5402) eingereiht - es ist künstlich. Entscheidend: Polymerursprung (Cellulose vs. chemische Synthese).
Häufig gestellte Fragen
Welche Zollsätze gelten für Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) der Position 5403?
Die Zollsätze für Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) der Position 5403 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 5403 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) der Position 5403 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 5403 umfasst Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) in Position 5403 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 5403 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 5403 umfasst Garne aus künstlichen Filamenten (ausgenommen Naehgarne) - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
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