Unsicher bei der Klassifizierung?
53
Zolltarifkapitel 53
ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
Was umfasst Kapitel 53 des Zolltarifs?
Kapitel 53 des EU-Zolltarifs umfasst pflanzliche Spinnstoffe außer Baumwolle (eingereiht in Kapitel 52) sowie Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen. Zu den wichtigsten Rohstoffen in diesem Kapitel gehören: roher und verarbeiteter Flachs, Hanf, Jute und andere Bastfasern, Sisal und andere Fasern der Agavenfamilie, Kokosfasern (Coir) und Abaca (Manilahanf). Die KN-Codes reichen von Position 5301 (Flachs, roh oder bearbeitet) bis Position 5311 (Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen und aus Papiergarnen). Flachs ist der wichtigste Rohstoff dieses Kapitels im Kontext des europäischen Handels - die EU ist einer der größten Produzenten und Exporteure von Flachs weltweit, wobei Frankreich, Belgien und die Niederlande von besonderer Bedeutung sind. Jute wird hauptsächlich aus Bangladesch und Indien importiert, Sisal aus ostafrikanischen Ländern und Brasilien. Papiergarne und daraus hergestellte Gewebe bilden eine Nischen-, aber bedeutsame Kategorie, die in der Herstellung von Tapeten, Dekorationsartikeln und Verpackungsmaterialien verwendet wird. Kapitel 53 gewinnt im Kontext der nachhaltigen Entwicklung an Bedeutung, da pflanzliche Fasern biologisch abbaubar sind und eine umweltfreundliche Alternative zu synthetischen Fasern darstellen.
Zollsätze in Kapitel 53
Die Zollsätze in Kapitel 53 sind je nach Faserart und Verarbeitungsgrad differenziert. Rohflachs (5301) unterliegt einem Nullzollsatz, während Leinengarne Zöllen von 3,8% bis 5% unterliegen. Leinengewebe (5309) haben Sätze von 8% bis 12%. Rohe Jute und Jutegarne profitieren in der Regel von Nullpräferenzsätzen im Rahmen des APS. Hanf, Sisal und andere rohe pflanzliche Fasern unterliegen Sätzen von 0% bis 4%. Papiergarne und Gewebe daraus haben Sätze von 4% bis 8%. Zum Zollwert werden 19% Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Wareneinreihung in Kapitel 53 - worauf ist zu achten
Die Einreihung in Kapitel 53 erfordert vor allem die Identifizierung der Art der pflanzlichen Faser, da jede eigene Tarifpositionen hat. Bei Flachs ist die Unterscheidung zwischen rohem, geröstetem, geschwungenem, gekrempeltem und gekämmtem Flachs entscheidend. Garne werden auf der Grundlage der Längenbezogenen Masse und des Verwendungszwecks (für den Einzelverkauf oder nicht) eingereiht. Gewebe werden nach Zusammensetzung (Flachs, Jute, andere pflanzliche Fasern) und Verarbeitungsgrad eingereiht. Mischungen pflanzlicher Fasern mit anderen Fasern werden nach dem gewichtsmäßig überwiegenden Bestandteil eingereiht.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 53 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 53 umfasst Flachs, Hanf, Jute, Sisal, Kokosfasern, Abaca und andere pflanzliche Fasern sowie Papiergarne und daraus hergestellte Gewebe. Rohstoffe, Garne und Gewebe aus diesen Materialien werden hier eingereiht. Baumwolle bildet eine Ausnahme und wird in einem eigenen Kapitel 52 eingereiht.
Welche Zollsätze gelten für pflanzliche Spinnstoffe (Kapitel 53)?
Rohflachs und rohe Jute unterliegen einem Nullzollsatz. Leinengarne haben Zölle von 3,8% bis 5% und Leinengewebe einen Satz von 8%. Andere Gewebe aus pflanzlichen Fasern haben Sätze von 5,8% bis 8%. Rohe Jute profitiert von Präferenzen im Rahmen des APS.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 53?
Die Art der pflanzlichen Faser ist zu identifizieren, der Verarbeitungsgrad (roh, Garn, Gewebe) zu bestimmen und technische Parameter wie die Längenbezogene Masse des Garns festzustellen. Hilfreich sind die Anmerkungen zu Abschnitt XI des Zolltarifs, die die Regeln für die Einreihung von Textilmischungen präzisieren.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe