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40112000
4Neue Luftreifen, aus Kautschuk

Neue Luftreifen, aus Kautschuk, von der für Omnibusse oder Lastkraftwagen verwendeten Art

Anwendungsbereich und Einreihungskriterien für Unterposition 401120

Unterposition 401120 der Kombinierten Nomenklatur erfasst neue Luftreifen aus vulkanisiertem Kautschuk für Busse und Lastkraftwagen (Truck and Bus Radial - TBR) mit einem Tragfähigkeitsindex (Load Index - LI) von höchstens 121. Der Tragfähigkeitsindex ist ein dimensionsloser Code, der vom Hersteller zugewiesen wird und die maximale Tragfähigkeit des Reifens bei dem angegebenen Fülldruck gemäß ETRTO- (European Tyre and Rim Technical Organisation) oder TRA-Normen ausdrückt. Tragfähigkeitsindex 121 entspricht einer maximalen Einzelachslast von 1.450 kg pro Reifen. Unterposition 401120 erfasst daher TBR-Reifen mit vergleichsweise geringerer Tragfähigkeit, die typischerweise an leichten Zugmaschinen, Stadtbussen mit einzelner Antriebsachse oder mittelschweren Nutzfahrzeugen der Kategorie N2 mit niedrigerer zulässiger Gesamtmasse eingesetzt werden. TBR-Reifen sind gekennzeichnet durch: die Bezeichnung TBR oder LT (Light Truck) auf der Seitenwand mit dem entsprechenden Tragfähigkeitsindex, Radial- (R) oder Diagonalbauweise, breite Laufflächenprofile für hohe Lasten und lange Strecken, Stahlgürtel, verstärkte Wulste und Seitenwände mit Bordsteinkantenschutz sowie Eignung für Doppelbereifung, die durch zwei Tragfähigkeitsindizes auf der Seitenwand (z. B. 126/124M) angezeigt wird. Für die Einreihung ist der Einzelmontage-Tragfähigkeitsindex (die erste Zahl) maßgeblich; er darf für Unterposition 401120 höchstens 121 betragen.

EU-Import - ECE R54, Antidumpingzölle und regulatorische Anforderungen

Die Einfuhr neuer Bus- und LKW-Reifen (401120) in das Zollgebiet der EU erfordert besondere Sorgfalt hinsichtlich der geltenden Handelsschutzmaßnahmen. Die UN-Regelung ECE R54 (Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Luftreifen für Nutzfahrzeuge und deren Anhänger) ist der verbindliche Typgenehmigungsrahmen; ihre Anforderungen umfassen Dauerhalbarkeits-, Hochgeschwindigkeits- und Wärmeentwicklungsprüfungen (IHSG-Test). Auf dem EU-Markt bereitgestellte Reifen müssen das ECE-R54-Genehmigungszeichen (E-Kennzeichen) auf der Seitenwand tragen. Die Verordnung (EU) 2020/740 über die Reifenkennzeichnung und EPREL-Registrierung gilt auch für Nutzfahrzeugreifen der Klassen C2 und C3: Lieferanten müssen jedes Modell vor der Bereitstellung in EPREL registrieren. Die bedeutendste handelspolitische Maßnahme für 401120 sind die Antidumpingzölle der EU auf LKW- und Busreifen mit Ursprung in China, die von der Europäischen Kommission verhängt wurden. Individuelle Zollsätze gelten für kooperierende chinesische Exporteure; nicht kooperierende Hersteller unterliegen dem Residualzollsatz. Antiumpgehungsmaßnahmen können auch für TBR-Reifen gelten, die über Drittländer versandt werden. Der Importeur muss vor jeder Abfertigung die aktuellen Antidumpingzollsätze für den maßgeblichen 10-stelligen TARIC-Code und den Hersteller/das Ursprungsland in der TARIC-Datenbank prüfen. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verpflichtet Importeure zur Vorhaltung einer Lieferantenerklärung, die bestätigt, dass der PAK-Gehalt in aromatischen Verarbeitungsölen die Schwellenwerte in Anhang XVII, Eintrag 50, nicht überschreitet. Die Zollanmeldung (AIS/IMPORT) muss den korrekten TARIC-Code, den Zollwert auf CIF-Basis und das tatsächliche Ursprungsland enthalten.

Zolltarifrechtliche Abgrenzung: 401120 gegenüber anderen Reifen-Unterpositionen

Die korrekte Einreihung unter 401120 erfordert eine präzise Abgrenzung von benachbarten Unterpositionen. Das primäre Grenzkriterium ist der auf der Reifenseitenwand angegebene Tragfähigkeitsindex. TBR-Reifen mit einem Einzelmontage-Tragfähigkeitsindex über 121 werden unter weiteren Detailunterpositionen der Position 4011 eingereiht und fallen nicht unter 401120. Pkw-Reifen mit Tragfähigkeitsindizes in der Regel bis 109 werden unter 401110 eingereiht. Transporterreifen (LCV-Reifen) mit C-Kennzeichnung auf der Seitenwand für Fahrzeuge der Kategorie N1 können Tragfähigkeitsindizes im Bereich 100–121 aufweisen und sich dimensional mit dem Bereich 401120 überschneiden; in diesen Fällen beurteilt die Zollbehörde die durch die Typgenehmigung angegebene Fahrzeugkategorie (ECE R30 für M1, ECE R54 für N2/N3) und die C- oder TBR-Kennzeichnung auf der Seitenwand. Reifen für Land- und Forstwirtschaftstraktoren (AS- oder Implement-Kennzeichnung) fallen in gesonderte Unterpositionen der Position 4011. Reifen für Luftfahrzeuge, Krafträder und Flurförderzeuge haben eigene Codes. Sind in einer Sendung Reifen der Unterpositionen 401110 und 401120 enthalten, müssen diese auf getrennten Zolltarifzeilen angemeldet werden. Im Zweifel hinsichtlich des Tragfähigkeitsindex oder der Fahrzeugkategorie empfiehlt sich die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA/BTI), die drei Jahre lang in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Reifen 401120 - Neue Reifen für Busse - Kennzeichnung und Einfuhr

Reifen unter KN-Code 4011 20 unterliegen der Verordnung (EU) 2020/740 zur Reifenkennzeichnung mit EPREL-Registrierung und Energielabel für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräuschklassen. Neue Reifen müssen UNECE-Regelungen R30 oder R54 erfüllen. Die Einfuhr erfordert Typgenehmigung, Konformitätsbescheinigung und Zolldokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Wie ermittle ich den Tragfähigkeitsindex, um die Einreihung unter 401120 (LI bis 121) zu bestätigen?
Der Tragfähigkeitsindex (LI) ist direkt auf der Reifenseitenwand als Teil der Größenangabe aufgedruckt, z. B. 315/80R22.5 156/150L - die erste Zahl (156) ist der Tragfähigkeitsindex für Einzelmontage, die zweite (150) für Doppelmontage. Für die Einreihung unter 401120 darf der Einzelmontage-Tragfähigkeitsindex höchstens 121 betragen (entspricht 1.450 kg je Reifen). Die ETRTO- oder TRA-Tabellen ordnen den Code der entsprechenden Masse in Kilogramm zu. Zollbehörden können das technische Datenblatt des Herstellers oder die ETRTO-Norm anfordern, um die Zuordnung LI zu Tragfähigkeit zu bestätigen.
Gelten die EU-Antidumpingzölle auf chinesische TBR-Reifen für alle Reifen der Unterposition 401120?
Die EU-Antidumpingzölle auf LKW- und Busreifen aus China erfassen neue Luftreifen aus Kautschuk für Busse und LKW gemäß dem in der maßgeblichen Kommissionsverordnung festgelegten Produktumfang. Der Umfang ist durch TARIC-Codes spezifiziert; individuelle Zollsätze variieren je nach chinesischem Exporteur - an der Untersuchung beteiligte Hersteller erhalten benannte Sätze, nicht kooperierende Hersteller unterliegen dem Residualsatz. Antiumpgehungsmaßnahmen können auch für TBR-Reifen gelten, die über Drittländer versandt werden. Importeure müssen den tatsächlichen Hersteller identifizieren und seinen spezifischen Zollsatz in der TARIC-Datenbank prüfen. Gleichzeitig können Antisubventionszölle (Ausgleichszölle) gelten.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von LKW-Reifen der Unterposition 401120 erforderlich?
Erforderliche Unterlagen umfassen: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung einschließlich Reifengröße und Einzelmontage-Tragfähigkeitsindex (bis 121), ECE-R54-Typgenehmigungsbescheinigung oder Genehmigungsnummer, EPREL-Registrierungsnachweis für das Reifenmodell, REACH-Erklärung des Lieferanten zur PAK-Konformität nach Anhang XVII, Dokument zum Nachweis des tatsächlichen Ursprungslandes. Bei chinesischem Ursprung: Dokument zur Identifizierung des Herstellers/Exporteurs für die Anwendung des korrekten Antidumpingzollsatzes. Für präferenzielle Zollsätze im Rahmen anwendbarer EU-Freihandelsabkommen: gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, REX-Erklärung oder Erklärung auf der Rechnung).
Müssen Reifen KN 4011 20 in der EPREL-Datenbank registriert werden?
Ja, Reifen KN 4011 20 erfordern EPREL-Registrierung und EU-Energielabel nach Verordnung (EU) 2020/740 mit Kraftstoffeffizienz-, Nasshaftungs- und Geräuschklassen.