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40111000
4Neue Luftreifen, aus Kautschuk

Neue Luftreifen, aus Kautschuk, von der für Personenkraftwagen (einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen) verwendeten Art

EU-Regelzollsatz
4.5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
42 Dok.
Y054Y121Y123Y152Y160Y163+36
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty4.5%-R2261/98
ERGA OMNES (excl. CN)Anti-dumping/countervailing statistic--I5924/25
CNNotice of initiation of an anti-dumping or countervailing proceeding--I5924/25
CNAnti-dumping or countervailing registrationHinweise anzeigen-R1538/25
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
TM01032Registered imports can be made subject to the retroactive imposition of anti-dumping duties if the ongoing investigation results in findings leading to the imposition of anti-dumping duties (more information in Commission Regulation (EU) 2025/1538).
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold25-02635

New rubber pneumatic tire for light vehicle assembly

GummiGRI 1GRI 6
DEgold711/25-1

Prototype car tyre for testing

KautschukGRI 1GRI 6
NLgold025-1042

New rubber pneumatic tyre for trailers

GummiGRI 1GRI 6
DEgold315/25-1

New rubber pneumatic tire for trailers

KautschukGRI 1GRI 6
BEgold.008.144

New C2 class rubber pneumatic tires for trailers

GummiGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Anwendungsbereich und Einreihungskriterien für Unterposition 401110

Unterposition 401110 der Kombinierten Nomenklatur erfasst neue Luftreifen aus vulkanisiertem Kautschuk für Personenkraftwagen einschließlich Kombis und Rennwagen. Das maßgebliche Einreihungskriterium ist die vorgesehene Fahrzeugkategorie, die anhand der technischen Konstruktion des Reifens, der Seitenwandkennzeichnungen und der Typgenehmigungsdokumentation bestimmt wird. Pkw-Reifen sind gekennzeichnet durch: metrische Größenangaben (z. B. 195/65R15, 225/45R17, 275/35ZR20) oder Zollangaben (z. B. P215/70R15 nach TRA-Standard), Tragfähigkeitsindizes in der Regel im Bereich 60–109 sowie Geschwindigkeitssymbole von T (190 km/h) bis Y (über 300 km/h). Unterposition 401110 umfasst ebenfalls: SUV- und Crossover-Reifen mit der Kennzeichnung XL oder Extra Load, Run-Flat-Reifen mit den Kennzeichnungen RFT/RSC/SSR/ZP und verstärkter Seitenwand für die Weiterfahrt nach einem Reifendruckverlust, Allwetter-, Sommer- und Winterreifen (3PMSF-Symbol) für Fahrzeuge der Kategorie M1 sowie Rennreifen für den Rennsport ohne ECE R30-Straßenzulassung (Slick- und Semi-Slick-Reifen). Nicht unter 401110 fallen: Kraftradreifen (Position 401200), Fahrradreifen (Position 4013), Reifen für leichte Anhänger sowie Transporterreifen mit der Kennzeichnung C auf der Seitenwand, die auf Nutzfahrzeuge hinweisen und gesondert eingereiht werden.

EU-Import - ECE R30, EPREL-Registrierung und regulatorische Konformität

Die Einfuhr neuer Pkw-Reifen (401110) in das Zollgebiet der EU erfordert die Einhaltung umfassender technischer und handelsrechtlicher Vorschriften. Die UN-Regelung ECE R30 (Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Luftreifen für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger) ist der verbindliche Typgenehmigungsrahmen für auf dem EU-Markt bereitgestellte Pkw-Reifen. ECE-R30-Prüfungen umfassen: Dauerhaltbarkeit, Wulstablösewiderstand, Hochgeschwindigkeitsleistung sowie - für Winterreifen - Schneehaftungseigenschaften (3PMSF-Qualifikationstest). Jeder Reifen muss das ECE-Genehmigungszeichen (E-Kennzeichen) auf der Seitenwand tragen, einschließlich Regelungsnummer und Genehmigungsnummer. Die Verordnung (EU) 2020/740 über die Reifenkennzeichnung (geändert durch VO (EU) 2021/1341) verpflichtet den Lieferanten - der auch ein Importeur sein kann, der Reifen unter eigenem Namen oder Warenzeichen bereitstellt - zur Registrierung jedes Reifenmodells in der EPREL-Datenbank vor der Bereitstellung. Das EPREL-Etikett für Pkw-Reifen (Klasse C1) muss ausweisen: Kraftstoffeffizienzklasse (A-E, basierend auf dem Rollwiderstand), Nasshaftungsklasse (A-E, basierend auf dem Nassbremsweg), externen Rollgeräuschpegel in dB mit Klasse (A, B oder C) sowie bei Winter- oder Allwetterreifen die entsprechenden Symbole und ggf. die Eisgriffklasse. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt den PAK-Gehalt in aromatischen Verarbeitungsölen in Kautschukmischungen (Anhang XVII, Eintrag 50) - der Importeur muss eine Lieferantenerklärung zur Konformität vorhalten. In der TARIC-Datenbank sind vor jeder Abfertigung etwaige Antidumping- oder Überwachungsmaßnahmen für Pkw-Reifen aus bestimmten Ursprungsländern zu prüfen.

Zolltarifrechtliche Abgrenzung: 401110 gegenüber benachbarten Unterpositionen

Die korrekte Einreihung unter 401110 erfordert eine sorgfältige Abgrenzung von verwandten Unterpositionen. Das primäre Kriterium ist die vorgesehene Fahrzeugkategorie, die durch Seitenwandkennzeichnungen und Genehmigungsdokumentation identifiziert wird. Reifen für Busse und LKW werden unter 401120 (Tragfähigkeitsindex bis 121) oder höheren Unterpositionen eingereiht - mit TBR (Truck and Bus Radial) gekennzeichnete Reifen oder solche mit einem Tragfähigkeitsindex ab 122 fallen nicht in 401110. Transporterreifen (LCV) mit C-Kennzeichnung auf der Seitenwand (z. B. 195/65R16C) für Fahrzeuge der Kategorie N1 werden gesondert eingereiht. Kraftradreifen - erkennbar am MR-Symbol oder spezifischen TRA/ETRTO-Angaben - werden unter Position 401200 eingereiht. Reifen für Landwirtschafts-, Forst- und Baumaschinen fallen in weitere Unterpositionen der Position 4011. Sind in einer Sendung sowohl Pkw-Reifen (401110) als auch Nutzfahrzeug-/Transporterreifen enthalten, müssen diese auf getrennten Zolltarifzeilen angemeldet werden. Zollbehörden können das ECE-R30-Zertifikat, technische Datenblätter oder ETRTO/TRA-Größenangaben anfordern, um die Fahrzeugkategorie zu bestätigen. Im Zweifel empfiehlt sich die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA/BTI), die drei Jahre lang in der gesamten EU gilt.

Reifen 401110 - Neue Luftreifen für P - Kennzeichnung und Einfuhr

Reifen unter KN-Code 4011 10 unterliegen der Verordnung (EU) 2020/740 zur Reifenkennzeichnung mit EPREL-Registrierung und Energielabel für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Geräuschklassen. Neue Reifen müssen UNECE-Regelungen R30 oder R54 erfüllen. Die Einfuhr erfordert Typgenehmigung, Konformitätsbescheinigung und Zolldokumentation.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheide ich bei der Zollabfertigung einen Pkw-Reifen (401110) von einem leichten Nutzfahrzeugreifen mit C-Kennzeichnung?
Pkw-Reifen für M1-Fahrzeuge tragen nicht den Buchstaben C in der Größenangabe (z. B. 195/65R15 ohne C). Mit C gekennzeichnete Reifen (z. B. 195/65R16C) sind verstärkte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1) und werden unter einer gesonderten TARIC-Unterposition eingereiht. Pkw-Reifen weisen in der Regel einen Tragfähigkeitsindex bis 109 auf, während C-Reifen höhere Tragfähigkeitsindizes für schwerere Lasten besitzen. Das entscheidende Kennzeichen ist die Seitenwandmarkierung in Verbindung mit der anzuwendenden Typgenehmigungsregelung: ECE R30 für Pkw (M1), ECE R54 für Nutzfahrzeuge.
Werden Winterreifen mit 3PMSF-Symbol unter 401110 eingereiht?
Ja, Winter- und Allwetterreifen mit dem 3PMSF-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke), die für Personenkraftwagen (Kategorie M1) bestimmt sind, werden unter 401110 eingereiht. Das 3PMSF-Symbol bestätigt, dass der Reifen den Schneehaftungstest gemäß ECE R30 bestanden hat. Die Zolltarifeinreihung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie, für die der Reifen bestimmt ist, nicht nach der Nutzungssaison. Winter- und Allwetterreifen müssen zusätzlich mit den entsprechenden Symbolen in EPREL registriert sein.
Welche EPREL-Registrierungspflichten gelten für einen Importeur von Pkw-Reifen?
Gemäß Verordnung (EU) 2020/740 muss der Lieferant - der auch ein Importeur sein kann, der Reifen unter eigenem Namen oder Warenzeichen auf dem EU-Markt bereitstellt - jedes Reifenmodell vor der Bereitstellung in der EPREL-Datenbank registrieren. Die Registrierung erfordert technische Parameter: Kraftstoffeffizienzklasse, Nasshaftungsklasse, Rollgeräuschwert und -klasse sowie bei Winter-/Allwetterreifen zusätzliche Leistungsdaten. Ein Importeur, der nicht Hersteller ist, muss sicherstellen, dass der von ihm vertriebene Reifen ordnungsgemäß registriert und etikettiert ist. Ein Verstoß gegen die EPREL-Registrierungspflichten stellt einen Verstoß gegen EU-Recht dar und kann zu einem Bereitstellungsverbot führen.
Müssen Reifen KN 4011 10 in der EPREL-Datenbank registriert werden?
Ja, Reifen KN 4011 10 erfordern EPREL-Registrierung und EU-Energielabel nach Verordnung (EU) 2020/740 mit Kraftstoffeffizienz-, Nasshaftungs- und Geräuschklassen.