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ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITUNGEN ZUR KÖRPER- ODER SCHÖNHEITSPFLEGEBeauty or make-up Zubereitungen and Zubereitungen for the care of the skin (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich sunscreen or suntan Zubereitungen; manicure or pedicure Zubereitungen

Beauty or make-up Zubereitungen and Zubereitungen for the care of the skin (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich sunscreen or suntan Zubereitungen; manicure or pedicure Zubereitungen, manicure or pedicure Zubereitungen

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
27 Dok.
Y160Y106Y110Y1137P237P24+21
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CARI 0%CI 0%CM 0%EBA 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%JO 0%KE 0%KR 0%LOMB 0%MD 0%PG 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%WS 0%XC 0%XL 0%
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ESgold5SOL1297

Hand cream for sensitive skin

mieszanina składników kosmetycznych (woda, gliceryna, oleje, aloes)GRI 1GRI 6
DEgold665/25-1

Nail care solution for fungal treatment

woda z kwasami (octowy, owocowy)GRI 1GRI 6
ESgold25SOL455

Foot care cosmetic mask in sock format

preparat kosmetyczny (skład chemiczny)GRI 1GRI 6
DEsilver074/24-1

Nail art kit with nail polish and tools

preparat kosmetyczny (lakier do paznokci)GRI 1GRI 6
PLgold5-001003

Nail care set with polish paste and powder

preparaty kosmetyczne (pasta i puder nabłyszczające)GRI 1GRI 3bGRI 5aGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warencharakteristik und Einreihung

Der KN-Code 330430 umfasst manikuere- oder pedikuerezubereitungen, eingereiht in Kapitel 33 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 33 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.

Chemikalienrecht und Umweltschutz

Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 330430 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und CPNP-Notifizierung unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.

Praktische Hinweise für Importeure

Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 330430 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.

EU-Kosmetikverordnung 1223/2009

Die Einfuhr von Kosmetika unter KN-Code 3304 30 (Manikuere- oder Pedikuerezubereitungen) unterliegt der Verordnung (EG) 1223/2009. Jedes kosmetische Produkt auf dem EU-Markt muss über das CPNP-Portal gemeldet werden und eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU haben. Ein Sicherheitsbericht (CPSR) ist obligatorisch. Die Zusammensetzung muss den Listen erlaubter, verbotener und beschränkter Stoffe entsprechen (Anhänge II-VI). Die Kennzeichnung erfordert INCI-Liste, Haltbarkeitsdatum (PAO/BBD), Ursprungsland und Angaben zur verantwortlichen Person.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 330430?
Manikuere- oder Pedikuerezubereitungen werden vorwiegend in Schoenheitssalons und Nagelpflege eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 330430 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Ist eine CPNP-Meldung für Kosmetika KN 3304 30 erforderlich?
Ja, jedes in die EU importierte Kosmetikprodukt (KN 3304 30) muss vor dem Inverkehrbringen über das CPNP-Portal gemeldet werden. Die Meldung erfordert INCI-Zusammensetzung, verantwortliche Person in der EU, CPSR-Sicherheitsbericht und Etikett.