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33

Zolltarifkapitel 33

Beauty or make-up Zubereitungen and Zubereitungen for the care of the skin (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich sunscreen or suntan Zubereitungen; manicure or pedicure Zubereitungen

Was umfasst Position 3304 des Zolltarifs?

Position 3304 umfasst Schönheits- oder Make-up-Zubereitungen und Hautpflegezubereitungen (ausgenommen Arzneimittel), einschließlich Cremes, Emulsionen, Grundierungen, Puder, Sonnenschutzmittel und Maniküre-/Pedikürezubereitungen. Die Zollsätze variieren je nach Produkttyp. Alle Kosmetika auf dem EU-Markt müssen die Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen, einschließlich CPNP-Notifizierung, Sicherheitsbewertung und Kennzeichnung. Polen ist ein bedeutender Kosmetikmarkt in der EU mit einem entwickelten inländischen Kosmetikproduktionssektor. Der Import von Luxus- und Spezialkosmetik ergänzt das reiche inländische Angebot. Position 3304 gehört zu Kapitel 33 (chemische Erzeugnise, Pharmazeutika und Düngemittel) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 3304 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 3304

Die Zollsätze variieren je nach Produkttyp. Zollsätze variieren - KN-Unterposition je nach kosmetischem Produkttyp prüfen. Obligatorische CPNP-Notifizierung (Cosmetic Products Notification Portal) vor EU-Markteinführung. Produktsicherheitsbewertung durch qualifizierten Assessor erforderlich. Kennzeichnung muss INCI-Zutatenliste, Verfallsdatum, Herkunftsland und Daten der verantwortlichen Person in der EU enthalten. Bei der Einfuhr von Waren der Position 3304 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 3304 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 3304 unterliegen REACH-, CLP- und GHS-Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Sicherheitsdatenblätter (SDB), ECHA-Registrierung, GMP-Zertifikate. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 3304 - worauf ist zu achten

Position 3304 umfasst Schönheits-/Make-up- und Hautpflegezubereitungen (Cremes, Lotionen, Grundierungen, Lippenstifte). Gesichts-/Körpercremes: 3304 99. Make-up: 3304 91. Lippenstifte: 3304 10. Parfüms: 3303. Shampoos: 3305. Rasiermittel: 3307. Kernunterscheidung: 3304 = HAUT-Pflege und Make-up, 3305 = Haare, 3307 = andere. Cremes mit Arzneistoffen: können 3004 oder 3304 sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Hautpflegekosmetik in die EU?
Die Einfuhr von Schönheits- oder Make-up-Zubereitungen und Hautpflegezubereitungen (Position 3304) in die EU ist zollfrei mit einem Satz von 0%. Dies umfasst Cremes, Emulsionen, Grundierungen, Puder, Sonnenschutz- und Bräunungsmittel sowie Maniküre- und Pedikürezubereitungen. Alle KN-Unterpositionen der Position 3304 sind zollfrei. Die Einreihung hängt von der Produktfunktion ab - Zubereitungen mit therapeutischer Wirkung können unter Position 3004 fallen. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Kosmetik in die EU erforderlich?
Die Einfuhr von Kosmetik erfordert die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine obligatorische Meldung über das CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) ist vor dem Inverkehrbringen erforderlich. Eine verantwortliche Person in der EU muss benannt und eine Produktinformationsdatei (PIF) erstellt werden. Ein Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (CPSR) muss von einem qualifizierten Sicherheitsbewerter erstellt werden. Etiketten müssen eine vollständige INCI-Zutatenliste enthalten. Dies betrifft Waren der Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Was ist bei der Einfuhr von Hautpflegekosmetik in die EU praktisch zu beachten?
Die EU-Kosmetikverordnung verbietet Tierversuche und beschränkt Hunderte von Stoffen. UV-Filterzubereitungen unterliegen zusätzlichen Anforderungen bezüglich zugelassener Filter. Kosmetika mit Nanomaterialien erfordern eine separate CPNP-Meldung. Werbaussagen (z.B. 'Anti-Aging', 'hypoallergen') müssen nach EU-Kriterien belegt werden. Die Grenze zwischen Kosmetikum und Arzneimittel ist wichtig - Arzneimittel erfordern ein völlig anderes Zulassungsverfahren. Dies betrifft Waren der Position 3304 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.