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ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITUNGEN ZUR KÖRPER- ODER SCHÖNHEITSPFLEGE›Beauty or make-up Zubereitungen and Zubereitungen for the care of the skin (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich sunscreen or suntan Zubereitungen; manicure or pedicure Zubereitungen

Beauty or make-up Zubereitungen and Zubereitungen for the care of the skin (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich sunscreen or suntan Zubereitungen; manicure or pedicure Zubereitungen, lip make-up Zubereitungen

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
25 Dok.
Y160Y106Y110Y1137P237P24+19
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty0%-R2261/98
ERGA OMNESLow-value consignment customs duty3 EUR-R0382/26
Praferenzen
AD 0%CARI 0%CI 0%CM 0%EBA 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%JO 0%KE 0%KR 0%LOMB 0%MD 0%PG 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%US 0%WS 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
TM01066
Eine „Position“ richtet sich nach der zolltariflichen Einreihung des Produkts, nicht nach der Zahl der physischen Stücke. Beispiele der Kommission: 5 gleiche T-Shirts = 3 EUR (1 Position); ein T-Shirt und eine Uhr = 6 EUR (2 Positionen). Die Maßnahme gilt für Fernverkäufe in Sendungen mit einem Wert bis 150 EUR. Laut Kommission gilt eine Ausnahme für Waren, die unter Präferenzabkommen oder Zollunionsmaßnahmen fallen, wenn die Mehrwertsteuer nicht über IOSS erhoben und die Waren in H1 angemeldet wurden. Leitlinien der Europäischen Kommission (08.06.2026, aktualisiert 20.07.2026)
Fußnotentext aus den ZolldatenFrom 1 July 2026 until 1 July 2028, a customs duty of EUR 3 per item in a consignment the intrinsic value of which does not exceed a total of EUR 150 shall apply instead of the relief eliminated pursuant to Article 1 of this Regulation, where:(a) the importation of the goods is exempt from VAT in accordance with Article 143(1), point (ca), of Directive 2006/112/EC; or(b) the goods are in a postal consignment as defined in Article 1, point (24), of Delegated Regulation (EU) 2015/2446.
CD01100
For the purposes of this Regulation, the origin of goods shall be determined in accordance with the rules on non-preferential origin as referred to in Title II, Chapter 2, Section 1 of Regulation (EU) No 952/2013, until rules on preferential origin as referred to in Article 64(2) or (3) of that Regulation have been adopted.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

ESgold5SOL1555

Lip gloss with decorative flower ring

preparat kosmetyczny (błyszczyk)GRI 1GRI 3bGRI 6
FRgold25-03500

Children's makeup rings with lip gloss

preparat kosmetyczny (gloss/błyszczyk)GRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 5bGRI 6
ESgold25SOL857

Advent calendar makeup set - 24 cosmetic products

preparaty kosmetyczne do makijażu ustGRI 1GRI 3bGRI 6
ITgold025-0217

Dual-ended lip makeup product

składniki kosmetyczne (barwniki, woski, oleje)GRI 1GRI 6
DEgold614/25-1

Advent calendar with makeup and accessories

kosmetyki do ust (szminki)GRI 1GRI 3bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Warencharakteristik und Einreihung

Der KN-Code 330410 umfasst zubereitungen zum schminken der lippen, eingereiht in Kapitel 33 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung basiert auf chemischer Zusammensetzung, Handelsform und Verwendungszweck. Die Anmerkungen zu Kapitel 33 praezisieren den Umfang der einzelnen Unterpositionen. Die Zollabfertigung erfordert eine ordnungsgemaesse Warenidentifizierung anhand technischer Dokumentation, Analysezertifikaten und Handelsspezifikationen. Die Einfuhr in die EU erfordert die Einhaltung tarifaerer und nichttarifaerer Anforderungen. Handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzoelle oder Zollkontingente sind ebenfalls zu beruecksichtigen.

Chemikalienrecht und Umweltschutz

Die Einfuhr von Waren unter KN-Code 330410 unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Der Importeur muss die ECHA-Registrierung jedes Stoffs sicherstellen. Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 ist erforderlich. Diese Produkte können auch der Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 und CPNP-Notifizierung unterliegen. Die CLP-Kennzeichnung muss Gefahrenpiktogramme, Signalwoerter, H- und P-Sätze enthalten. Der Transport unterliegt ADR/RID. Diese Stoffe unterliegen nicht CBAM.

Praktische Hinweise für Importeure

Zollanmeldungen für Einfuhren unter KN-Code 330410 sollten vollstaendige Spezifikation, CAS-Nummern, Handelsform und Verwendungszweck enthalten. Importeure können Zollpraeferenzen nutzen. Eine TARIC-Überprüfung vor jeder Transaktion wird empfohlen. Der Export kann eine Überprüfung nach der Dual-Use-Verordnung erfordern. Die Qualitaetskontrolle sollte chemische Zusammensetzungspruefung und Spezifikationskonformitaet umfassen.

EU-Kosmetikverordnung 1223/2009

Die Einfuhr von Kosmetika unter KN-Code 3304 10 (Zubereitungen zum Schminken der Lippen) unterliegt der Verordnung (EG) 1223/2009. Jedes kosmetische Produkt auf dem EU-Markt muss über das CPNP-Portal gemeldet werden und eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU haben. Ein Sicherheitsbericht (CPSR) ist obligatorisch. Die Zusammensetzung muss den Listen erlaubter, verbotener und beschränkter Stoffe entsprechen (Anhänge II-VI). Die Kennzeichnung erfordert INCI-Liste, Haltbarkeitsdatum (PAO/BBD), Ursprungsland und Angaben zur verantwortlichen Person.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Hauptanwendungen von Produkten unter KN-Code 330410?
Zubereitungen zum Schminken der Lippen werden vorwiegend in der Kosmetikindustrie und dem Schoenheitssektor eingesetzt. Die spezifische Verwendung haengt von Zusammensetzung und Handelsform ab. Die Zolltarifeinreihung haengt nicht vom Endverwendungszweck, sondern von objektiven Wareneigenschaften ab.
Erfordert die Einfuhr dieser Produkte besondere Genehmigungen?
Grundsaetzlich sind über REACH und CLP hinaus keine gesonderten Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Für SVHC-Stoffe oder zulassungspflichtige Stoffe können zusaetzliche Genehmigungen erforderlich sein. Der Stoffstatus sollte in der ECHA-Datenbank überprüft werden.
Wie lässt sich die korrekte Einreihung unter Code 330410 überprüfen?
Die Einreihung kann durch Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bestaetigt werden. Eine vZTA ist 3 Jahre gueltig und bindet Zollbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten. Eine Beratung durch einen Zollagenten wird ebenfalls empfohlen.
Ist eine CPNP-Meldung für Kosmetika KN 3304 10 erforderlich?
Ja, jedes in die EU importierte Kosmetikprodukt (KN 3304 10) muss vor dem Inverkehrbringen über das CPNP-Portal gemeldet werden. Die Meldung erfordert INCI-Zusammensetzung, verantwortliche Person in der EU, CPSR-Sicherheitsbericht und Etikett.