32041400
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN›Środki barwiące organiczne syntetyczne, nawet zdefiniowane chemicznie; preparaty na bazie środków barwiących organicznych syntetycznych, w rodzaju stosowanych do barwienia dowolnych materiałów lub stosowanych jako elementy składowe do produkcji preparatów barwiących; produkty organiczne syntetyczne, w rodzaju stosowanych jako fluorescencyjne środki rozjaśniające lub jako luminofory, nawet zdefiniowane chemicznie (z wył. wyrobów objętych pozycją 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 i 3215)
Direct dyes and preparations based thereon
Zolltarifliche Einreihung und Eigenschaften
Der KN-Code 320414 umfasst Direktfarbstoffe (substantive Farbstoffe) und Zubereitungen auf deren Grundlage, die vorwiegend zum Faerben von Cellulose, Baumwolle, Viskose und Papier eingesetzt werden. Direktfarbstoffe sind Natriumsalze polyaromatischer Azoverbindungen, die sich direkt an Cellulosefasern binden können, ohne dass eine Beize erforderlich ist. Sie zeichnen sich durch gute Wasserloeslichkeit und einfache Anwendung aus. Die Einreihung unter Code 320414 erfordert die Bestätigung des substantiven Charakters des Farbstoffs gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 32 der Kombinierten Nomenklatur. Die Einfuhr dieser Produkte erfordert eine technische Dokumentation.
REACH-, CLP-Anforderungen und Sicherheitsvorschriften
In die EU eingefuehrte Direktfarbstoffe unterliegen der REACH-Verordnung. Der Importeur muss die Registrierung jedes Stoffs bei der ECHA sicherstellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt direkten Azofarbstoffen, die verbotene Arylamine freisetzen können und den Beschraenkungen des Eintrags 43 Anhang XVII REACH unterliegen. Einige benzidinbasierte Direktfarbstoffe wie Direct Red 28 (Kongorot) sind als krebserzeugend eingestuft. Die CLP-Kennzeichnung muss die vollstaendige Gefahreneinstufung widerspiegeln. Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich. Der Transport fester Farbstoffe unterliegt weniger restriktiven ADR-Anforderungen als Lösungen.
Internationaler Handel und Zollverfahren
Zollanmeldungen für Direktfarbstoffe unter KN-Code 320414 sollten den Colour Index, die CAS-Nummer, Konzentration und Verwendungszweck enthalten. Importeure sollten überprüfen, ob der Farbstoff auf der Liste verbotener Stoffe in Textilerzeugnissen steht. Zollpraeferenzen sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen verfügbar. Die Qualitaetskontrolle sollte Prüfungen auf Arylamine, Schwermetalle und Farbstoffreinheit umfassen. Der Export unterliegt keinen besonderen Beschraenkungen, es sei denn, das Produkt ist als Dual-Use-Gut eingereiht.
VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte
Bei der Einfuhr von Direktfarbstoffe und Zubereitungen (KN 3204 14) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.
Häufig gestellte Fragen
Kann Kongorot in die EU eingeführt werden?
Kongorot (Direct Red 28, CI 22120) setzt das verbotene Arylamin Benzidin frei und unterliegt daher Beschraenkungen des Anhangs XVII REACH. Es darf als Laborreagenez eingeführt werden, aber nicht zum Faerben von Textil- und Ledererzeugnissen verwendet werden, die mit menschlicher Haut in Kontakt kommen.
Für welche Fasern werden Direktfarbstoffe verwendet?
Direktfarbstoffe sind vorwiegend zum Faerben cellulosischer Fasern wie Baumwolle, Leinen, Viskose und Modal bestimmt. Sie werden auch zum Faerben von Papier und in geringerem Umfang von Seide verwendet. Sie sind nicht geeignet für synthetische Fasern wie Polyester.
Welche Qualitaetspruefungen sind für importierte Direktfarbstoffe erforderlich?
Standardpruefungen umfassen Farbstoffreinheit, Schwermetallgehalt (Pb, Cd, Hg, Cr VI), Prüfung auf Freisetzung verbotener Arylamine nach EN 14362 und Spezifikationskonformitaet. Pruefberichte sollten den Zollbehörden auf Anfrage zur Verfuegung stehen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3204 14?
Farben und Lacke unter KN-Code 3204 14 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.
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