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32019000
GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FÄRBEMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTENTanning Auszüge of vegetable origin; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester and andere Derivate

Tanning Auszüge of vegetable origin; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester and andere Derivate, andere

Zolltarifliche Einreihung und Warencharakteristik

Der KN-Code 320190 umfasst andere pflanzliche Gerbstoffauszuege, die nicht unter andere Unterpositionen der Position 3201 fallen. Hierzu zaehlen Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate, die vorwiegend in der Lederindustrie zum Gerben, sowie in der Herstellung von Tinten, Farbstoffen und pharmazeutischen Zubereitungen eingesetzt werden. Diese Extrakte werden aus Eichenrinde, Quebracho, Mimosen, Sumach und anderen polyphenolreichen Pflanzen gewonnen. Die korrekte Einreihung erfordert die ordnungsgemaesse Identifizierung der chemischen Zusammensetzung und die Bestätigung, dass das Produkt keine fertige Gerbzubereitung ist. Bei der Zollabfertigung ist eine technische Dokumentation mit Angabe des Wirkstoffgehalts, der Warenform und der industriellen Bestimmung erforderlich.

REACH-, CLP-Anforderungen und Sicherheit

Die Einfuhr von Gerbstoffauszuegen in die Europäische Union unterliegt der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006). Der Importeur muss sicherstellen, dass der importierte Stoff bei der ECHA im entsprechenden Mengenbereich registriert ist oder ein Alleinvertreter bestellt wurde. Gerbstoffauszuege müssen gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) gekennzeichnet werden, und der Lieferant ist verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt (SDS) gemäß Verordnung (EU) 2020/878 bereitzustellen. Einige Pflanzenextrakte können allergene oder reizende Stoffe enthalten, was eine entsprechende Gefahrenpiktogramm-Kennzeichnung erfordert. Der Transport muss den ADR-Vorschriften entsprechen. Diese Stoffe unterliegen nicht der CBAM-Verordnung.

Praktische Aspekte für Import und Handel

Zollanmeldungen für Waren unter KN-Code 320190 sollten die chemische Spezifikation des Produkts, die CAS-Nummer des Hauptwirkstoffs, den Tanningehalt und die Handelsform (Pulver, Granulat, Lösung) enthalten. Der Export von Gerbstoffauszuegen kann eine Überprüfung nach der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 erfordern, obwohl die meisten Produkte dieser Gruppe nicht auf Kontrolllisten stehen. Importeure können von Praeferenzzollsaetzen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem APS-System profitieren, sofern ordnungsgemaesse Ursprungsdokumentation vorgelegt wird. Eine Überprüfung der anwendbaren Zollsätze in der TARIC-Datenbank wird vor Abschluss von Transaktionen empfohlen. Pflanzengesundheitskontrollen können für Extrakte mit Pflanzenteilen gelten.

VOC-Normen und Emissionsgrenzwerte

Bei der Einfuhr von Pflanzliche Gerbstoffauszuege (KN 3201 90) in die EU sind die VOC-Vorschriften gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu beachten. Dekorative Farben und Autoreparaturlacke haben festgelegte VOC-Grenzwerte. Die CLP-Klassifizierung erfordert eine GHS-Piktogrammkennzeichnung auf der Verpackung. Pigmente mit Schwermetallen (Blei, Cadmium, Chrom VI) unterliegen strengen REACH-Beschränkungen (Anhang XVII). Importeure müssen über SDS verfügen und die Kennzeichnung gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes sicherstellen.

Häufig gestellte Fragen

Wird Eichenrindenextrakt unter KN-Code 320190 eingereiht?
Ja, Gerbstoffauszug aus Eichenrinde wird unter KN-Code 320190 eingereiht, sofern es sich um einen pflanzlichen Extrakt mit Gerbeigenschaften handelt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine fertige Gerbzubereitung oder ein verarbeitetes Erzeugnis handelt, das unter eine andere Position faellt. Die Dokumentation sollte den Tanningehalt bestaetigen.
Welche REACH-Dokumente sind beim Import von Gerbstoffauszuegen erforderlich?
Der Importeur muss eine REACH-Registrierungsnummer besitzen oder einen Alleinvertreter mit Sitz in der EU benennen. Ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDS) in der Amtssprache des Bestimmungslandes ist erforderlich, erstellt gemäß Anhang II der REACH-Verordnung einschließlich Expositionsszenarien.
Unterliegen Gerbstoffauszuege pflanzengesundheitlichen Kontrollen?
Grundsaetzlich unterliegen reine chemische Extrakte keinen pflanzengesundheitlichen Kontrollen. Enthaelt das Produkt jedoch Pflanzenteile oder ist nicht vollstaendig verarbeitet, kann es der Kontrolle nach Verordnung (EU) 2016/2031 über Pflanzengesundheit unterliegen. Eine Ruecksprache mit der zuständigen Pflanzengesundheitsbehoerde wird empfohlen.
Welche VOC-Grenzwerte gelten für Farben KN 3201 90?
Farben und Lacke unter KN-Code 3201 90 unterliegen VOC-Grenzwerten gemäß Richtlinie 2004/42/EG. Matte Dekofarben: max 30 g/l, Glanz-Dekofarben: max 100-150 g/l, Industrielacke: Grenzwerte je nach Anwendung. Die Prüfung erfolgt nach ISO 11890.