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31059000
DÜNGEMITTELMineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg

Mineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg, andere

Klassifizierung sonstiger Mehrnährstoffdünger

Der KN-Code 310590 umfasst sonstige mineralische oder chemische Düngemittel mit zwei oder drei Nährstoffen (N, P, K), die nicht in spezifischeren Unterpositionen der Position 3105 enthalten sind. Dies ist eine Restposition für PK-Dünger (Phosphor-Kalium) und andere Formulierungen, die nicht unter 310510 bis 310560 eingereiht werden. PK-Dünger werden auf stickstoffreichen Böden oder in Kombination mit separater Stickstoffdüngung eingesetzt. Die Einreihung erfordert Nährstoffidentifizierung und prozentuale Gehaltsangabe.

Vorschriften und Qualitätsanforderungen

Dünger unter Code 310590 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1009. PK-Dünger (ohne Stickstoff) unterliegen nicht dem CBAM, während stickstoffhaltige Mehrnährstoffdünger der Position 3105 diesem Mechanismus unterliegen. Cadmiumgrenzwerte im Phosphoranteil müssen eingehalten werden. Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich. Importeure müssen individuell prüfen, ob ihr Dünger je nach Stickstoffgehalt dem CBAM unterliegt.

Handel und Zollverfahren

Die Einfuhr unter KN-Code 310590 erfordert Handelsrechnung mit Zusammensetzung und Analysezertifikat. Aufgrund des Restcharakters können Zollbehörden die Einreihung eingehend prüfen. Importeure sollten eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für Sonderformulierungen besitzen.

EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009

Die Einfuhr von Düngemitteln unter KN-Code 3105 90 (Sonstige Mehrnährstoffdünger) unterliegt der EU-Verordnung 2019/1009 über Düngeprodukte. Düngemittel müssen Qualitätsstandards bezüglich Nährstoffgehalt, Schwermetallen (Cd, Pb, Hg) und Verunreinigungen erfüllen. Das Etikett muss eine EU-Konformitätserklärung, Zusammensetzung und Anwendungshinweise enthalten. Der Transport von stickstoffreichen Düngemitteln unterliegt ADR (Klasse 5.1). Die Einfuhr aus Drittländern kann ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen PK-Dünger dem CBAM?
PK-Dünger (Phosphor-Kalium) ohne Stickstoff unterliegen nicht dem CBAM. CBAM umfasst stickstoffhaltige Dünger. Mehrnährstoffdünger der Position 3105 mit Stickstoff unterliegen jedoch dem CBAM. Die Analyse der Zusammensetzung und des Stickstoffgehalts ist entscheidend.
Welche Dünger werden unter Code 310590 eingereiht?
Code 310590 ist die Restposition für PK-Dünger (Phosphor-Kalium ohne Stickstoff) und andere Formulierungen, die nicht unter spezifischere Codes 310510-310560 fallen. Dies umfasst Sondermischungen und Spezialformulierungen.
Ist eine vZTA für Dünger unter Code 310590 erforderlich?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) wird für Sonderformulierungen unter dem Restcode 310590 empfohlen. Eine vZTA bietet Rechtssicherheit bei der Tarifeinreihung und ist für Zollbehörden in der gesamten EU drei Jahre lang bindend.
Welche Normen gelten für Düngemittel KN 3105 90 in der EU?
Düngemittel unter KN-Code 3105 90 müssen der EU-Verordnung 2019/1009 (FPR) entsprechen, die Grenzwerte für Schwermetalle, Mindest-Nährstoffgehalt und Kennzeichnungsanforderungen festlegt.