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31021000
DÜNGEMITTELMineral or chemisch Düngemittel, nitrogenous

Mineral or chemisch Düngemittel, nitrogenous, Harnstoff, auch in aqueous Lösung

Klassifizierung und Anwendungen von Dünger-Harnstoff

Der KN-Code 310210 umfasst Harnstoff (Carbamid, CO(NH2)2) zur Verwendung als Stickstoffdünger, auch in wässriger Lösung. Harnstoff ist der weltweit am häufigsten verwendete Stickstoffdünger mit 46 Prozent Stickstoff in Amidform. Er wird als Granulat (geprilt oder granuliert) oder als wässrige UAN-Lösung (Harnstoff-Ammoniumnitrat-Lösung) geliefert. Harnstoff wird in der Landwirtschaft als Boden- und Blattdünger sowie als Rohstoff für die AdBlue-Produktion verwendet. Die Einreihung unter 310210 betrifft Harnstoff für Düngezwecke. Chemischer Harnstoff wird unter 293171 eingereiht.

Düngemittelvorschriften und CBAM

Dünger-Harnstoff unterliegt der Verordnung (EU) 2019/1009 hinsichtlich Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen. Die Einfuhr von Harnstoff in die EU unterliegt dem CBAM als Stickstoffdünger der Position 3102. Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben, die den eingebetteten CO2-Emissionen entsprechen. Dies erfordert die Meldung von Produktionsemissionen. Harnstoff unterliegt der REACH-Registrierung (CAS 57-13-6) und ist nicht als gefährlich eingestuft. Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich.

Handel und Zollverfahren

Die Einfuhr von Harnstoff unter KN-Code 310210 erfordert eine Handelsrechnung mit Stickstoffgehalt, Form und Verwendungszweck. Wichtige Exporteure sind Russland, China, Ägypten und Golfstaaten. Importeure müssen CBAM-Meldepflichten erfüllen und ab 2026 Zertifikate erwerben. Aktuelle Zollsätze und etwaige Antidumpingmaßnahmen sind im TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Handelsabkommen verfügbar sein.

EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009

Die Einfuhr von Düngemitteln unter KN-Code 3102 10 (Harnstoff-Düngemittel und Lösungen) unterliegt der EU-Verordnung 2019/1009 über Düngeprodukte. Düngemittel müssen Qualitätsstandards bezüglich Nährstoffgehalt, Schwermetallen (Cd, Pb, Hg) und Verunreinigungen erfüllen. Das Etikett muss eine EU-Konformitätserklärung, Zusammensetzung und Anwendungshinweise enthalten. Der Transport von stickstoffreichen Düngemitteln unterliegt ADR (Klasse 5.1). Die Einfuhr aus Drittländern kann ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegt die Harnstoffeinfuhr dem CBAM?
Ja. Dünger-Harnstoff unter KN-Code 310210 unterliegt dem CBAM als Stickstoffdünger. Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben. In der Übergangsphase ist die Emissionsberichterstattung ohne Zertifikatskaufpflicht vorgeschrieben.
Wie unterscheidet man Dünger- von Chemie-Harnstoff?
Als Dünger bestimmter Harnstoff wird unter KN-Code 310210 (Kapitel 31) eingereiht, während Harnstoff für chemische Anwendungen (Harzproduktion, AdBlue, Pharma) unter 293171 (Kapitel 29) eingereiht wird. Der vom Importeur erklärte Verwendungszweck ist entscheidend.
Welche Qualitätsanforderungen muss Dünger-Harnstoff erfüllen?
Dünger-Harnstoff muss die Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1009 erfüllen, einschließlich Mindeststickstoffgehalt, Biuretgrenzwerte (pflanzentoxisch), Schwermetalle und Feuchtigkeitsgehalt. Die Kennzeichnung muss den garantierten Nährstoffgehalt gemäß Verordnung angeben.
Welche Normen gelten für Düngemittel KN 3102 10 in der EU?
Düngemittel unter KN-Code 3102 10 müssen der EU-Verordnung 2019/1009 (FPR) entsprechen, die Grenzwerte für Schwermetalle, Mindest-Nährstoffgehalt und Kennzeichnungsanforderungen festlegt.