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19041000
ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWARENPrepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen, prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products

Einreihung und Merkmale

Der KN-Code 190410 umfasst durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellte Erzeugnisse: Frühstückscerealien, Popcorn, Puffreis, Corn Flakes, geröstetes Müsli und Granola.

Lebensmittelsicherheit und Kennzeichnung

Allergendeklaration, Nährwert und Zutatenliste obligatorisch. Acrylamid-Referenzwerte gemäß Verordnung (EU) 2017/2158.

Import und Handel

Hauptlieferanten USA, Großbritannien, Deutschland und China. Transport in Trockencontainern. Feuchtigkeitsempfindlich.

Gepuffte Getreideprodukte KN 1904 10 importieren

Getreideprodukte durch Aufblähen oder Rösten unter KN 1904 10 unterliegen zusammengesetzten Zollsätzen. Frühstücks-Cerealien, Maispuffs und Puffreis fallen hierunter. Nährwertkennzeichnung und Allergenlisten sind Pflicht. Die EUSt beträgt 7%.

Häufig gestellte Fragen

Wird Popcorn unter KN 190410 eingereiht?
Ja. Popcorn als durch Aufblähen hergestelltes Getreideerzeugnis fällt unter KN 190410.
Welche Acrylamidgrenzwerte gelten für Frühstückscerealien?
Referenzwerte von 150-300 Mikrogramm pro Kilogramm je nach Getreideart.
Wird geröstetes Müsli als Puffprodukt eingereiht?
Ja. Geröstetes Müsli und Granola fallen unter KN 190410. Rösten ist ein erfasster Prozess neben Aufblähen.
Welche Kennzeichnung ist für gepuffte Cerealien KN 1904 10 erforderlich?
Gepuffte Cerealien KN 1904 10 müssen Nährwertangaben, Zutatenlisten und Allergenkennzeichnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 tragen.