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19

Zolltarifkapitel 19

Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen

190410
Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen, prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products
Zoll:0-5,1%
190420
Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen, prepared foods obtained from unroasted cereal flakes or from mixtures of unroasted cereal flakes and roasted cereal flakes or swelled cereals
Zoll:0-9%
190490
Prepared foods obtained by the swelling or roasting of cereals or cereal products (for example, corn flakes); cereals (anderer than maize (corn)) in grain form or in the form of flakes or anderer worked grains (except flour, groats and meal), pre-cooked or andererwise prepared, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer
Zoll:0-8,3%

Was umfasst Position 1904 des Zolltarifs?

Position 1904 umfasst Getreidezubereitungen (Cornflakes, Muesli). Getreide- und Teigwarenzubereitungen bilden einen wesentlichen Teil des internationalen Lebensmittelhandels und umfassen eine breite Palette von Fertig- und Halbfertigprodukten. Die Einfuhr von Getreidezubereitungen in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 6% bis 19%, wobei häufig spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten angewendet werden. Pflanzengesundheitszeugnisse und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen, einschliesslich Mykotoxin- und GVO-Grenzwerte, sind erforderlich. Position 1904 gehört zu Kapitel 19 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1904 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1904

Die Einfuhr von Getreidezubereitungen in die EU unterliegt Zollsätzen von etwa 6% bis 19%, wobei häufig spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten angewendet werden. Pflanzengesundheitszeugnisse und die Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsnormen, einschliesslich Mykotoxin- und GVO-Grenzwerte, sind erforderlich. Zollsätze enthalten häufig Getreide- und Zuckerkomponenten, die nach Zutatengehalt berechnet werden. Produkte müssen die EU-Normen für Mykotoxine, GVO und Kennzeichnung erfüllen. Die Kennzeichnung muss Allergeninformationen (Gluten, Eier, Milch) gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthalten. Pruefen Sie, ob das Produkt von Zollpraeferenzen im Rahmen von EU-Handelsabkommen profitiert. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1904 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1904 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung).

Einreihung von Waren in Position 1904 - worauf ist zu achten

Position 1904 umfasst Getreide-Zubereitungen (Flocken, Müsli). Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: płatki surowe - 1104. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (1104/1905) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Getreidezubereitungen wie Cornflakes und Müsli in die EU?
Getreidezubereitungen einschließlich Cornflakes und Müsli fallen unter die Position 1904. Die Zollsätze liegen zwischen 0% und 9% Wertzoll, wobei zusätzliche spezifische Zölle auf Basis der Getreide- und Zuckerkomponenten anfallen können. Cornflakes und Müsli haben eigene Unterpositionen. Der Satz hängt von der Zusammensetzung ab - Produkte mit höherem Zuckergehalt können höheren Abgaben unterliegen. Expandierte Erzeugnise werden getrennt von anderen Zubereitungen eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Getreidezubereitungen in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr ist ein Pflanzengesundheitszeugnis und eine Gesundheitsbescheinigung für Lebensmittel erforderlich. Produkte müssen EU-Lebensmittelsicherheits-, Zusatzstoff- und Kennzeichnungsstandards einhalten. Eine vollständige Kennzeichnung gemäß Verordnung 1169/2011 ist Pflicht, einschließlich Allergen- (Gluten) und Nährwertinformationen. Handelsrechnung, Zollanmeldung und Ursprungszeugnis sind notwendig. Dies betrifft Waren der Position 1904 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Getreidezubereitungen in die EU zu beachten?
Zollsätze für Getreidezubereitungen sind komplex - mit Getreide- und Zuckerkomponenten. Die korrekte Einreihung erfordert eine genaue Zusammensetzungsbestimmung. Produkte müssen EU-Mykotoxin- (Aflatoxin, Ochratoxin) und Pestizidhöchstwerte einhalten. Die Kennzeichnung erfordert eine Allergendeklaration, insbesondere für Gluten. Nährwert- und Zusammensetzungsangaben müssen den Anforderungen des Zielmarktes entsprechen. Mit Vitaminen angereicherte Produkte unterliegen Vorschriften für angereicherte Lebensmittel. Dies betrifft Waren der Position 1904 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.