Zum Hauptinhalt springen
15161000
TIERISCHE, PFLANZLICHE UND MIKROBIELLE FETTE UND ÖLE SOWIE DEREN SPALTUNGSERZEUGNISSE; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN ODER PFLANZLICHEN URSPRUNGSTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet

Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet, animal fats and oils and their fractions

Einreihung hydrierter tierischer Fette

Der KN-Code 151610 umfasst tierische Fette und Öle und ihre Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidinisiert, auch raffiniert, aber nicht weiterverarbeitet. Die Hydrierung ist ein chemischer Prozess, bei dem Doppelbindungen in Fettsäuren mit Wasserstoff in Gegenwart eines Katalysators gesättigt werden, was die Härte und den Schmelzpunkt des Fettes erhöht. Produkte dieser Position umfassen hydrierten Talg, hydriertes Fischfett und andere chemisch modifizierte tierische Fette. Die Einreihung erfordert den Nachweis der in der Tarifposition genannten chemischen Modifikation.

Regulatorische Anforderungen für Transfette

Die teilweise Hydrierung von Fetten führt zur Bildung von trans-Fettsäure-Isomeren, die Gesundheitsrisiken darstellen. Die Verordnung (EU) 2019/649 legt den Höchstgehalt an industriell erzeugten trans-Fettsäuren in Lebensmitteln für den Endverbraucher auf 2 Gramm pro 100 Gramm Fett fest. Diese Beschränkung gilt nicht für natürlich vorkommende trans-Fette in tierischen Fetten. Hydrierte Fette unterliegen auch der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte, wenn der Rohstoff tierische Abfälle sind. Die Kennzeichnung muss angeben, ob das Produkt teilweise oder vollständig hydriert ist.

Einfuhr und Handelspraxis

Bei der Anmeldung hydrierter tierischer Fette ist der KN-Code 151610 mit einem Analysezertifikat anzugeben, das den Hydrierungsgrad, Schmelzpunkt und das Fettsäureprofil bestätigt. Veterinärdokumentation ist erforderlich, wenn der Rohstoff von tierischen Nebenprodukten stammt. Die Einfuhr unterliegt Kontrollen an zugelassenen Grenzkontrollstellen. Im Jahr 2026 schrumpft der Markt für hydrierte Fette aufgrund von Transfett-Vorschriften und sich ändernden Verbraucherpräferenzen. Vollständig hydrierte Fette ohne trans-Fettsäuren können weiterhin industrielle Anwendungen finden.

Gehärtete tierische Fette KN 1516 10 importieren

Gehärtete tierische Fette und Öle unter KN 1516 10 unterliegen einem konventionellen Zollsatz von 10,9%. Die Einfuhr erfordert veterinärrechtliche Kontrollen über das TRACES-System. Ein Veterinärzeugnis aus dem Drittland ist erforderlich. Der Eingang ist nur über zugelassene Grenzkontrollstellen möglich. Die EUSt beträgt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Welche Transfett-Grenzwerte gelten in der EU?
Die Verordnung (EU) 2019/649 legt den Höchstgehalt an industriellen trans-Fettsäuren auf 2 Gramm pro 100 Gramm Fett in Verbraucherlebensmitteln fest. Der Grenzwert gilt nicht für natürlich vorkommende trans-Fette in tierischen Fetten. Teilweise hydrierte Fette sind die Hauptquelle industrieller trans-Fette.
Enthält vollständig hydriertes Fett trans-Fettsäuren?
Vollständig hydriertes Fett enthält minimale Mengen an trans-Fettsäuren, da die vollständige Hydrierung Doppelbindungen eliminiert. Trans-Isomere entstehen hauptsächlich bei teilweiser Hydrierung. Vollständig hydrierte Fette können daher die EU-Transfett-Grenzwerte leichter einhalten.
Erfordert hydriertes Fischfett eine Veterinärkontrolle?
Ja, wenn der Rohstoff Fischfett ist, das den Vorschriften für Fischereierzeugnisse unterliegt. Die Einfuhr von hydriertem Fischfett erfordert eine Gesundheitsbescheinigung, Registrierung in TRACES NT und Kontrollen an einer zugelassenen Grenzkontrollstelle gemäß den EU-Vorschriften über amtliche Kontrollen.
Welche Veterinärkontrollen gelten für gehärtete Fette KN 1516 10?
Gehärtete tierische Fette KN 1516 10 müssen über TRACES vorangemeldet werden. Ein Veterinärzeugnis ist erforderlich, und die Einfuhr darf nur über zugelassene Grenzkontrollstellen erfolgen.