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MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZENGrobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide

Grobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide, groats and meal, of maize (corn)

Einreihung unter KN 1103 13

KN-Code 1103 13 umfasst Grütze, Grieß und Pellets aus Mais. Durch Vermahlen von Maiskörnern gewonnen. Verwendet als Polenta, Grits und in der Bierbrauerei.

Lebensmittelsicherheit 1103 13

Mykotoxine (Aflatoxine, Fumonisine, DON) unterliegen Grenzwerten. Pestizid-Rückstände nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005. GVO-Mais muss EU-zugelassen sein.

Markt 1103 13

Exporteure: USA, Argentinien, Brasilien, Ukraine, EU-Länder.

Aflatoxinkontrollen bei Maisprodukten

Maisgrütze und -grieß unter KN-Code 1103 13 unterliegen strengen Aflatoxinkontrollen. Verordnung (EG) 1881/2006 legt Höchstgehalte für Aflatoxin B1 bei 2 µg/kg und Gesamtaflatoxine bei 4 µg/kg für Getreideerzeugnisse zum direkten Verzehr fest. Aflatoxine sind Karzinogene, die von Aspergillus-Pilzen besonders unter tropischen Bedingungen gebildet werden. Einfuhren aus Ländern mit warmem Klima erfordern verstärkte Kontrollen. Das RASFF-System verzeichnet regelmäßig Aflatoxin-Überschreitungen bei Maisprodukten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Mykotoxine werden kontrolliert?
Aflatoxine, Fumonisine, Deoxynivalenol (DON), Zearalenon.
Unterliegen Waren des KN 11 03 13 GVO-Import?
Nur EU-zugelassene GVO-Sorten. Kennzeichnung über 0,9 Prozent erforderlich.
Unterliegen Waren des KN 11 03 13 Dokumente?
Handelsrechnung, Analysezertifikat, Pflanzengesundheitszeugnis, Ursprungszeugnis.
Welche Aflatoxingrenzwerte gelten für Maisgrütze KN 1103 13?
Für Maisgrütze KN 1103 13 gilt ein Aflatoxin-B1-Grenzwert von 2 µg/kg und Gesamtaflatoxine von 4 µg/kg gemäß Verordnung (EG) 1881/2006. Überschreitungen führen zur Chargenrücknahme.