11022000
MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN›Cereal flours anderer than of wheat or meslin
Cereal flours anderer than of wheat or meslin, maize (corn) flour
Untercodes (2)
Einreihung von Maismehl unter KN-Code 1102 20
Der KN-Code 1102 20 umfasst Maismehl, das Erzeugnis der Vermahlung von Maiskörnern (Zea mays). Kapitel 11 der KN erfasst Müllereierzeugnisse, und Position 1102 umfasst Getreidemehl anderer Art als Weizen. Maismehl wird durch Mahlen von Maiskörnern zu einer bestimmten Korngröße gewonnen. Einführer sollten Maismehl von Maisgrieß (1103) und Maisstärke (1108) unterscheiden. Das Unterscheidungskriterium ist der Mahlgrad und der Durchgang durch Siebe bestimmter Maschenweite gemäß den Anmerkungen zu den Positionen 1101 und 1102. Maismehl ist glutenfrei, sofern keine Kreuzkontamination vorliegt. Die Einreihung erfolgt nach den AV, Vorschriften 1 und 6. Bei Unsicherheit über die Granulation empfiehlt sich eine vZTA.
Einfuhrvorschriften für Maismehl KN 1102 20
Die Einfuhr von Maismehl in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex. Maismehl unterliegt den Lebensmittelsicherheitsvorschriften (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), Mykotoxinkontrollen (Fumonisine, Aflatoxine, Deoxynivalenol) und Pestizidrückständen (Verordnung (EG) Nr. 396/2005). Für Mehl aus GV-Mais ist eine Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 erforderlich. Die Kennzeichnung muss der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entsprechen. Einfuhren können dem Lizenzsystem unterliegen. Die Zolldokumentation umfasst Handelsrechnung, Transportdokument, Qualitätszertifikat und EORI-Nummer. Sendungen werden an Grenzkontrollstellen kontrolliert. Bio-Produkte erfordern eine Zertifizierung gemäß Verordnung (EU) 2018/848.
Handel mit Maismehl und Präferenzen KN 1102 20
Die Zollsätze für Maismehl des KN-Codes 1102 20 sind im TARIC zu überprüfen. Maismehlimporte unterliegen einem Zollsystem mit Agrarkomponente. Maismehl wird für Polenta, Tortillas, glutenfreies Brot und Snacks verwendet. Wichtige Exporteure sind maisproduzierende Länder: USA, Brasilien, Argentinien; in Europa ist Italien ein bedeutender Maismehlproduzent (Polenta). Präferenzzollsätze sind im Rahmen von EU-Handelsabkommen und Kontingenten verfügbar. Ursprungsregeln müssen eingehalten werden. Einfuhren aus sanktionierten Ländern unterliegen Beschränkungen. Die MwSt. wird erhoben. Der wachsende Markt für glutenfreie Produkte treibt die Nachfrage nach Maismehl in der EU.
Maismehl und GVO-Vorschriften in der EU
Maismehl unter KN-Code 1102 20 unterliegt denselben GVO-Vorschriften wie Maiskörner. Produkte mit zugelassenen GV-Linien müssen gemäß Verordnung (EG) 1829/2003 gekennzeichnet werden, wenn der GVO-Gehalt 0,9% überschreitet. Mehl aus nicht zugelassenen GV-Linien darf nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Importeure sollten IP-Zertifikate oder Nicht-GVO-Erklärungen der Lieferanten mit PCR-Testergebnissen anfordern. Das RASFF-System überwacht Fälle nicht zugelassener GVO in eingeführten Lebensmitteln.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich Maismehl von Maisgrieß in der KN-Einreihung?
Maismehl (1102 20) und Maisgrieß (1103) unterscheiden sich in der Korngröße. Mehl muss ein Sieb bestimmter Maschenweite im erforderlichen Gewichtsprozentsatz passieren, wie in den Anmerkungen zu Kapitel 11 definiert. Gröberes Produkt wird als Grieß eingereiht. Der Einführer sollte eine Korngrößenanalyse für die korrekte Einreihung vorweisen.
Ist Maismehl ein glutenfreies Produkt?
Mais ist von Natur aus glutenfrei, daher ist Maismehl unter KN 1102 20 ein glutenfreies Produkt. Zur Kennzeichnung als glutenfrei muss es jedoch der Verordnung (EU) Nr. 828/2014 entsprechen und einen Glutengehalt unter 20 mg/kg bestätigen. Der Ausschluss von Kreuzkontamination bei Produktion und Verpackung ist entscheidend.
Welche Mykotoxine werden in Maismehl kontrolliert?
In Maismehl unter KN 1102 20 werden Fumonisine (B1+B2), Aflatoxine (B1, Summe), Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon kontrolliert. Höchstgehalte sind in Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegt. Mais ist besonders anfällig für Fumonisine, weshalb deren Kontrolle Priorität hat. Überschreitungen führen zur Zurückweisung an der EU-Grenze.
Muss Maismehl KN 1102 20 als GVO gekennzeichnet werden?
Ja, bei GVO-Gehalt über 0,9% ist die Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) 1829/2003 Pflicht. Unter diesem Schwellenwert entfällt die Pflicht, sofern die GVO-Beimischung zufällig und technisch unvermeidbar ist.
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