Umzugsgut
Der Rechner ist für die Einfuhr in die EU konfiguriert. Zollsätze sind EU-weit einheitlich; die EUSt. richtet sich nach dem Abfertigungsland (19% in Deutschland, 23% in Polen).
So funktioniert es
So funktioniert der Übersiedlungsgut-Rechner
Übersiedlungsart wählen
Geben Sie an, ob es sich um eine Wohnsitzverlagerung, eine Eheschließung oder eine Erbschaft handelt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Fall.
Gegenstandsliste erfassen
Listen Sie alle Gegenstände auf, die Sie einführen möchten. Geben Sie den geschätzten Wert und die Kategorie an (Haushaltsgegenstände, Fahrzeuge, etc.).
Voraussetzungen prüfen
Der Rechner prüft, ob die Bedingungen für die Zollbefreiung erfüllt sind: Wohnsitzdauer, Besitzdauer der Gegenstände und Fristen.
Ergebnis erhalten
Sie erfahren, welche Gegenstände zoll- und steuerfrei eingeführt werden können und welche ggf. zollpflichtig sind.
Anwendung
Wann sollten Sie diesen Rechner verwenden?
- Bei einem Umzug aus einem Nicht-EU-Land in die EU (z.B. aus der Schweiz, den USA oder Großbritannien)
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz dauerhaft in einen EU-Mitgliedstaat verlegen
- Bei der Einfuhr von Hausrat und persönlichen Gegenständen im Rahmen eines Umzugs
- Wenn Sie ein Fahrzeug als Übersiedlungsgut einführen möchten
- Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Zollbefreiung erfüllt sind
Gute Praxis
Expertentipps
Frühzeitig dokumentieren
Sammeln Sie Nachweise über Ihren bisherigen Wohnsitz (Meldebescheinigung, Steuerbescheide, Arbeitsvertrag) und den Besitz der Gegenstände (Kaufbelege, Fotos). Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser die Abwicklung.
12-Monats-Frist beachten
Die Gegenstände müssen in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitzverlagerung eingeführt werden. Bei einem gestaffelten Umzug sind mehrere Sendungen möglich.
Fahrzeuge besonders dokumentieren
Fahrzeuge als Übersiedlungsgut müssen mindestens 6 Monate vor dem Umzug im Besitz und zugelassen gewesen sein. Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung und Kaufvertrag sind erforderlich.
Verkaufsverbot beachten
Zollfrei eingeführte Gegenstände dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht verkauft, verliehen oder vermietet werden. Bei Verstoß werden die Einfuhrabgaben nachträglich erhoben.
Beispiel
Berechnungsbeispiel
Umzug von der Schweiz nach Deutschland: Familie zieht dauerhaft um und bringt Hausrat und ein Fahrzeug mit.
| Hausrat (Möbel, Kleidung, etc.) | 15.000,00 EUR |
| Fahrzeug (3 Jahre alt) | 22.000,00 EUR |
| Elektronikgeräte | 3.000,00 EUR |
| Gesamtwert | 40.000,00 EUR |
| Zoll (bei Zollbefreiung) | 0,00 EUR |
| Einfuhrumsatzsteuer (bei Befreiung) | 0,00 EUR |
| Gesamtkosten Einfuhr | 0,00 EUR |
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen
Zollbefreiungsverordnung (EU)
Verordnung (EG) Nr. 1186/2009, Art. 3-11: Befreiung von Einfuhrabgaben für persönliche Gebrauchsgegenstände und Haushaltsgegenstände bei Wohnsitzverlagerung in die EU.
Mehrwertsteuerbefreiung
Richtlinie 2009/132/EG, Art. 3-11: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Übersiedlungsgut unter denselben Voraussetzungen wie die Zollbefreiung.
Unionszollkodex (UZK)
Verordnung (EU) Nr. 952/2013: Allgemeiner Rechtsrahmen für Zollverfahren, einschließlich der Anmeldepflichten und Nachweiserfordernisse für Zollbefreiungen.
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Deutsches Gesetz zur Durchführung der EU-Zollvorschriften. Regelt die Zuständigkeit der Hauptzollämter und die Abwicklung von Übersiedlungsgut.
Häufige Fragen
Was Importeure am häufigsten fragen
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dies ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Abgabenhöhe bestimmt die Zollbehörde auf Basis der Zollanmeldung. Sätze und Auslegungen ändern sich — bei konkreten Fällen lieber einen Zollagenten oder Steuerberater fragen.
Stand: März 2026