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VERSCHIEDENE WARENBleistifte (ausgenommen Bleistifte der Position 9608), Farbstifte, Bleistiftminen, Pastellstifte, Zeichenkohlen, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide

Bleistifte (ausgenommen Bleistifte der Position 9608), Farbstifte, Bleistiftminen, Pastellstifte, Zeichenkohlen, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide, Bleistifte und Farbstifte, mit umhüllter Mine

Einreihungsumfang der Unterposition 960910 — Graphit- und Farbstifte

Die Unterposition 960910 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Bleistifte — Schreib- und Zeichengeräte mit einer Graphit- oder Farbmine (pigmentbasiert), die in einer Holz-, Kunststoff- oder Papierfassung eingebettet ist. Dazu gehören traditionelle Graphitbleistifte mit Härtegradskala (von 9H bis 9B), technische und Zeichenstifte, Aquarellstifte mit wasserlöslicher Mine, Farbstifte für Schule und künstlerischen Gebrauch, Grobminen-Skizzier- und Markierstifte, Zimmermannsstifte und Baustifte mit ovalen Minen sowie Stifte ohne Radiergummi. Das entscheidende Einreihungskriterium ist das Vorhandensein einer festen Mine (Graphit oder Pigment), die in einer Fassung eingebettet ist — im Unterschied zu Druckbleistiften mit mechanisch vorschiebbarer Wechselmine (Unterposition 960840). Wachsmalstifte und Ölpastelle ohne Holzfassung werden in der Unterposition 960990 eingereiht. Farbstiftsets in Schachteln (12, 24, 36 oder 48 Stück) werden grundsätzlich in der Unterposition 960910 eingereiht, es sei denn, die Verpackung selbst hat einen eigenständigen praktischen Wert, der ihr den wesentlichen Charakter verleiht. Im Zweifelsfall über den Umfang der Unterposition wird eine vZTA und eine Abfrage der EBTI-Datenbank empfohlen.

Regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr von Bleistiften in die EU

Die Einfuhr von Bleistiften der Unterposition 960910 in die Europäische Union unterliegt der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 gilt. Der Einführer muss eine Produktrisikobeurteilung durchführen, die technische Dokumentation mindestens 10 Jahre aufbewahren und einen in der EU ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteur benennen. Farbstifte und Buntstifte für Kinder unter 14 Jahren — Schulsets, künstlerische Farbstifte für Kleinkinder — können in den Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen, wenn sie als Kinderprodukte vermarktet werden. In diesem Fall sind eine CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich. Die Minen von Farbstiften enthalten Pigmente und Bindemittel, die der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegen: Azofarbstoffe, die aromatische Amine freisetzen, Schwermetalle (Blei, Chrom VI, Cadmium, Quecksilber, Barium) in Pigmenten sowie SVHC-Stoffe sind eingeschränkt oder verboten. Holzfassungen von Bleistiften können phytosanitären Anforderungen unterliegen, wenn das Holz aus Ländern mit besonderem phytosanitären Risiko stammt — EU-Grenzbehörden können ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangen. Der Einführer muss eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code und seiner EORI-Nummer einreichen. Die erforderliche Dokumentation umfasst eine Handelsrechnung, ein Beförderungsdokument und eine REACH-Konformitätserklärung. MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze, Einreihung und Einreihungsfallstricke für Unterposition 960910

Die MFN-Zollsätze für die Unterposition 960910 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Ein erheblicher Teil der in die EU eingeführten Bleistifte stammt aus China, Indonesien, Indien und Brasilien — Einführer sollten im TARIC prüfen, ob für den betreffenden KN-Code und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen oder des APS für Entwicklungsländer verfügbar sein, sofern Ursprungsregeln erfüllt und gültige Nachweise vorgelegt werden: EUR.1-Bescheinigung, REX-Erklärung oder Erklärung auf der Rechnung. Der wichtigste Einreihungsfehler ist die Verwechslung von traditionellen Bleistiften (960910) mit Druckbleistiften (960840) — ein traditioneller Bleistift hat eine feste Mine, die gespitzt werden muss, während ein Druckbleistift eine mechanisch vorschiebbare Wechselmine besitzt. Wachsmalstifte ohne Holzfassung werden in 960990 eingereiht, nicht in 960910. Kosmetische Stifte (Eyeliner, Lipliner) aus Kapitel 33 werden außerhalb von Kapitel 96 eingereiht. Bleistift- oder Farbstiftsets in künstlerischen Schachteln mit Zubehör (Spitzer, Radiergummis) werden als Sets nach ARI 3b oder 3c eingereiht. Im Zweifelsfall wird eine vZTA empfohlen. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Graphit- und Farbstifte – Unterposition KN 9609 10

Die Unterposition KN 9609 10 umfasst Graphit- und Farbstifte. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was wird in der Unterposition 960910 des Zolltarifs eingereiht?
Die Unterposition 960910 erfasst Graphit- und Farbstifte mit fester Mine in einer Holz-, Kunststoff- oder Papierfassung: traditionelle Graphitbleistifte mit Härtegraden von 9H bis 9B, Zeichen- und Reißbrettstifte, Aquarellstifte, Farbstifte für Schule und künstlerischen Gebrauch, Zimmermannsstifte und Skizzierstifte. Das entscheidende Kriterium ist eine feste Mine, die gespitzt werden muss — damit unterscheidet sich die Unterposition 960910 von Druckbleistiften (960840) mit mechanisch vorschiebbarer Mine. Wachsmalstifte ohne Holzfassung werden in 960990 eingereiht. Im Zweifelsfall wird eine vZTA und die Abfrage der EBTI-Datenbank empfohlen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Fallen Farbstifte für Kinder unter die Spielzeugrichtlinie?
Farbstifte und Buntstifte der Unterposition 960910, die für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind und als Kinderprodukte vermarktet werden, können in den Anwendungsbereich der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG fallen. In diesem Fall sind eine CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich. Pigmente in Farbminen unterliegen der EN 71-3 zur Migration von Elementen. Standard-Schulstifte, die allgemein für Kinder und Erwachsene vermarktet werden, unterliegen der GPSR-Verordnung (EU) 2023/988. Einführer sollten die vorgesehene Zielgruppe des Produkts bestimmen, um die korrekten regulatorischen Anforderungen anzuwenden. Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von Bleistiften in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Bleistiften der Unterposition 960910 sind folgende Dokumente erforderlich: eine Zollanmeldung mit EORI-Nummer des Einführers und korrektem KN-Code, eine Handelsrechnung mit Warenbezeichnung und Zollwert sowie ein Beförderungsdokument (CMR, AWB oder Konnossement). Eine REACH-Konformitätserklärung, die die chemische Sicherheit von Pigmenten und Bindemitteln bestätigt, ist erforderlich. Für Bleistifte für Kinder, die unter die Spielzeugrichtlinie fallen, sind CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich. Für präferenzielle Zollsätze sind eine EUR.1-Bescheinigung, eine REX-Erklärung oder eine Erklärung auf der Rechnung erforderlich. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Graphit- und Farbstifte unter KN 9609 10 korrekt eingereiht?
Graphit- und Farbstifte werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9609 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.