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96072000
VERSCHIEDENE WARENReißverschlüsse und Teile davon

Reißverschlüsse und Teile davon, Teile

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9607 20

Unterposition 9607 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile von Reißverschlüssen. Hierzu zählen insbesondere: Schieber — das bewegliche Element, das die Zähne ineinander- oder auseinanderhakt; obere und untere Endanschläge, die ein Herausgleiten des Schiebers verhindern; Trennteile (auch Stiftkasten und Kastenschloss genannt), die in teilbaren Reißverschlüssen, z. B. an Jacken, verwendet werden; sowie Bänder ohne Zähne, die lose geliefert werden. Die Einreihung als Teil setzt voraus, dass der Gegenstand ausschließlich oder hauptsächlich für Reißverschlüsse der Position 9607 bestimmt ist. Vollständige Reißverschlüsse mit Zähnen aus Unedelmetall werden in Unterposition 9607 11 und solche mit Zähnen aus Kunststoff in 9607 19 eingereiht. Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1, 2(a) und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Einfuhranforderungen für Unterposition 9607 20

Die Einfuhr von Teilen von Reißverschlüssen der Unterposition 9607 20 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind: Handelsrechnung mit Beschreibung der Teile (z. B. Schieber, Endanschläge, Trennteile), Beförderungsdokument sowie eine Mengen- und Wertspezifikation. Metallische Teile können der REACH-Verordnung hinsichtlich des Nickelgehalts in hautberührenden Artikeln unterliegen. Die aktuell geltenden MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen für die Unterposition 9607 20 sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9607 20

MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 9607 20 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen, u. a. FHA EU-Südkorea, WPA (Japan), CETA (Kanada), EU-UK-TCA sowie im Rahmen des APS verfügbar sein. Voraussetzung ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle für das Ursprungsland gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionen unterliegen. Bei der Einfuhr fällt Mehrwertsteuer nach dem nationalen Steuersatz an. Alle Zollsätze und Maßnahmen in TARIC überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Teile von Reißverschlüssen – Unterposition KN 9607 20

Die Unterposition KN 9607 20 umfasst Teile von Reißverschlüssen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Erzeugnisse werden als Teile von Reißverschlüssen in Unterposition 9607 20 eingereiht?
Unterposition 9607 20 erfasst Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Reißverschlüsse der Position 9607 bestimmt sind, insbesondere: Schieber, obere und untere Endanschläge, Trennteile (Stiftkasten, Kastenschloss) sowie Bänder ohne Zähne, die als Vorprodukt geliefert werden. Vollständige Reißverschlüsse mit Zähnen, die gebrauchsfertig sind, werden in den Unterpositionen 9607 11 oder 9607 19 eingereiht. Bei Zweifeln über den Vollständigkeitsgrad empfiehlt sich die Beantragung einer vZTA.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Teilen von Reißverschlüssen der Unterposition 9607 20 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit Beschreibung der Teile (Schieber, Endanschläge, Trennteile), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie eine Warenspezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein gültiger Ursprungsnachweis beizulegen. Bei metallischen Teilen können REACH-Substanzangaben erforderlich sein. Aktuelle Anforderungen stets in TARIC überprüfen.
Wie sind Teile von Reißverschlüssen (9607 20) von vollständigen Reißverschlüssen (9607 11) abzugrenzen?
Maßgebliches Kriterium ist die Vollständigkeit und Gebrauchsfertigkeit des Erzeugnisses. Ein vollständiger Reißverschluss mit Metallzähnen, der zum Einarbeiten in ein Kleidungsstück oder eine Tasche gebrauchsfertig ist, wird in Unterposition 9607 11 eingereiht. Einzelne Komponenten wie Schieber, Endanschläge oder Trennteile, die für die Herstellung oder Reparatur von Reißverschlüssen geliefert werden, sind in Unterposition 9607 20 einzureihen. Die Zollbehörde kann technische Unterlagen zum Verwendungszweck der eingeführten Teile verlangen.
Wie werden Teile von Reißverschlüssen unter KN 9607 20 korrekt eingereiht?
Teile von Reißverschlüssen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9607 20 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.