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VERSCHIEDENE WARENKnöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile dieser Waren; Knopfrohlinge

Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile dieser Waren; Knopfrohlinge, Knöpfe, aus Kunststoff, nicht mit Spinnstoffen überzogen

EU-Regelzollsatz
3.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
Y922X844Y719Y745X834X840+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty3.7%R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold197/25-1

Plastic button extenders with elastic loops

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
DEsilver99/24-24

Plastic button sets for clothing and crafts

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold636/24-1

Four large yellow plastic buttons for costumes

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold127/24-1

Plastic buttons for garments

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold033/24-1

Waistband extender set with buttons and fabric pieces

MetallGRI 1GRI 3bGRI 3cGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifikationsbereich der Unterposition 960621

Die Unterposition 960621 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Knöpfe aus Kunststoff, die nicht mit Spinnstoffen überzogen sind. Diese Kategorie beinhaltet eine breite Palette von Bekleidungs- und Kurzwarenknöpfen aus Polyester, Polyamid, Polypropylen, Acryl, Polyesterharzen, Celluloid und anderen Kunststoffen, unabhängig von ihrer Form, Größe, Farbe oder Befestigungsart — darunter Durchnähknöpfe (mit zwei oder vier Löchern), Stielknöpfe sowie dekorative Kunststoffknöpfe. Wesentliche Voraussetzung für die Einreihung in diese Unterposition ist, dass der Knopf nicht mit Spinnstoffmaterial überzogen ist. Mit Stoff umflochtene oder überzogene Knöpfe werden in Unterposition 960629 eingereiht. Die Klassifikation richtet sich nach den Anmerkungen zu Kapitel 96 der Kombinierten Nomenklatur. Position 9606 umfasst Knöpfe, Druckknöpfe und Knopfformen sowie andere Teile dieser Waren. Einführer müssen Kunststoffknöpfe (960621) von Knöpfen aus unedlen Metallen (960622), Knöpfen aus anderen Werkstoffen oder mit Spinnstoffüberzug (960629) sowie von Druckknöpfen und Schnallen (Position 9607 oder 8308) unterscheiden. Bei Zweifeln über die richtige Einreihung wird die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) empfohlen, die EU-weit drei Jahre lang rechtlich bindend ist.

Importanforderungen für Waren der Unterposition 960621

Die Einfuhr von Kunststoffknöpfen der Unterposition 960621 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code einreichen. Standardmäßig erforderliche Dokumente sind: eine Handelsrechnung mit Beschreibung des Werkstoffs und der Knopfart, ein Transportdokument (CMR, Konnossement oder AWB) sowie eine Produktspezifikation. Kunststoffknöpfe für den Hautkontakt müssen die REACH-Verordnung einhalten, insbesondere die Beschränkungen für Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP), Bisphenol A, bestimmte Azofarbstoffe, die aromatische Amine abspalten, sowie andere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der ECHA-Kandidatenliste. Für Kinder unter 14 Jahren bestimmte Produkte müssen die Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) zur allgemeinen Produktsicherheit und die Spielzeug-Sicherheitsnormen EN 71 erfüllen. Kunststoffe, die Stoffe des Anhangs II der Verordnung (EU) 10/2011 enthalten, können Konformitätsdokumentation erfordern. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1-Bescheinigung, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung) ist für Präferenzzollsätze erforderlich. Die aktuellen MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen. Importeure, die erstmalig Kunststoffknöpfe in die EU einführen, sollten sich zudem beim nationalen Zollamt über etwaige länderspezifische Produktkennzeichnungsvorschriften informieren.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 960621

Die MFN-Zollsätze für Kunststoffknöpfe der Unterposition 960621 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Kunststoffknöpfe werden hauptsächlich aus China, Taiwan, Indien, Südkorea und der Türkei sowie aus EU-Mitgliedstaaten wie Italien, Deutschland und Polen importiert. Einführer sollten TARIC konsultieren, um zu prüfen, ob für das jeweilige Ursprungsland und Produkt Antidumping-, Ausgleichs- oder andere Handelsmaßnahmen gelten. Einfuhren aus Ländern, die durch EU-Freihandelsabkommen begünstigt sind, darunter Südkorea, Japan, Vietnam, Singapur und das Vereinigte Königreich, können von Präferenzzollsätzen unterhalb des MFN-Niveaus profitieren. Die Türkei profitiert von einer Zollunion mit der EU, was die Einfuhrbedingungen beeinflussen kann. Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) kann für Einfuhren aus bestimmten Entwicklungsländern verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus können Beschränkungen aus EU-Sanktionspaketen unterliegen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer nach dem nationalen Satz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor der Einfuhr in TARIC zu prüfen. Bei der Einfuhr von Kunststoffknöpfen aus Drittländern ist es ratsam, die Konformitätsdokumentation und Prüfberichte der Lieferanten vor dem Versand zu prüfen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.

Einreihung und Einfuhr von Kunststoffknöpfe kein Textilüberzug – Unterposition K

Die Unterposition KN 9606 21 umfasst Kunststoffknöpfe kein Textilüberzug. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Unterposition 960621 des EU-Zolltarifs?
Die Unterposition 960621 umfasst Knöpfe aus Kunststoff, die nicht mit Spinnstoffen überzogen sind. Dies betrifft Bekleidungs- und Kurzwarenknöpfe aus Polyester, Polyamid, Polypropylen, Acryl, Polyesterharzen und anderen Kunststoffen — darunter Durchnähknöpfe mit zwei oder vier Löchern, Stielknöpfe und dekorative Kunststoffknöpfe in verschiedenen Farben und Formen, die in der Bekleidungsindustrie und im Kurzwarenhandel eingesetzt werden. Mit Stoff umflochtene oder überzogene Knöpfe werden in Unterposition 960629 eingereiht. Knöpfe aus unedlen Metallen werden in Unterposition 960622 eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind stets in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Welche REACH-Anforderungen gelten für Kunststoffknöpfe der Unterposition 960621?
Kunststoffknöpfe für den Hautkontakt müssen die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einhalten. Dies umfasst Beschränkungen für Phthalate (DEHP, DBP, BBP, DIBP), Bisphenol A, bestimmte Azofarbstoffe, die aromatische Amine abspalten, sowie andere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) der ECHA-Kandidatenliste. Der Hersteller oder Einführer ist für die Sicherstellung der Konformität und die Führung der entsprechenden technischen Unterlagen verantwortlich. Bei Einfuhren aus Drittländern empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der Laborberichte und Konformitätsdokumente des Lieferanten. Produkte für Kinder unterliegen zusätzlich den Spielzeug-Sicherheitsnormen EN 71. Aktuelle Beschränkungen sind in der REACH-Datenbank und in TARIC zu prüfen.
Wie lassen sich Unterposition 960621 und die Unterpositionen 960622 und 960629 abgrenzen?
Die Einreihung eines Knopfs in die richtige Unterposition richtet sich nach dem Werkstoff und einem etwaigen Spinnstoffüberzug. Unterposition 960621 umfasst Knöpfe aus Kunststoff ohne Spinnstoffüberzug. Unterposition 960622 betrifft Knöpfe aus unedlen Metallen ohne Spinnstoffüberzug. Unterposition 960629 umfasst Knöpfe aus anderen Werkstoffen oder Knöpfe mit Spinnstoffüberzug. Bei einem Kunststoffknopf mit Stoff- oder Flechtüberzug ist die Unterposition 960629 maßgeblich. Bei Zweifeln über die richtige Einreihung wird die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Wie werden Kunststoffknöpfe kein Textilüberzug unter KN 9606 21 korrekt eingereiht?
Kunststoffknöpfe kein Textilüberzug werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9606 21 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA