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SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRGeräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, Bälle, ausgenommen Golfbälle und Tischtennisbälle, andere

Was sind andere Bälle unter dem CN-Code 950669?

Der CN-Code 950669 ist eine Auffangposition für Spielbälle und Sportbälle, die nicht anderweitig in Kapitel 95 eingereiht werden. Hierunter fallen Golfbälle, Feldhockeybälle, Cricketbälle, Baseballs, Softballs sowie Bälle für weitere spezialisierte Sportdisziplinen. Diese Erzeugnisse unterscheiden sich erheblich in Aufbau, Materialien und technischen Parametern, da jede Sportart spezifische Anforderungen an das Spielgerät stellt. Bälle dieser Position sind in der Regel nicht aufblasbar, sondern massiv, mehrschichtig oder anderweitig konstruiert, was sie von den aufblasbaren Bällen des Codes 950662 abgrenzt. Eine korrekte Einreihung erfordert die Analyse des Produktaufbaus und des vorgesehenen Verwendungszwecks.

Eigenschaften ausgewählter Bälle unter Code 950669

Golfbälle bestehen aus einem Synthesekautschukkern, einer oder mehreren Mantelschichten sowie einem Surlyn- oder Urethanüberzug mit charakteristischen Grübchen zur Verringerung des Luftwiderstands. Feldhockeybälle werden aus hartem Kunststoff oder vulkanisiertem Gummi hergestellt. Cricketbälle haben einen Korkkern, der mit Garn umwickelt und mit Leder bezogen ist. Baseballs bestehen aus einem Kork-Gummi-Kern, der mit Woll- und Baumwollgarn umwickelt und mit weißem Rindsleder mit roter Naht überzogen ist. Softbälle sind größer und weicher als Baseballs. Alle Erzeugnisse müssen den technischen Normen des jeweiligen internationalen Sportverbands entsprechen.

Einfuhr und zolltarifliche Einreihung anderer Bälle

Für die Einfuhr von Bällen unter CN-Code 950669 ist eine Zollanmeldung mit genauer Angabe der Ballart und der vorgesehenen Sportart erforderlich. Eine korrekte Einreihung ist Voraussetzung für die Anwendung des richtigen Zollsatzes und etwaiger Zollpräferenzen aufgrund des Ursprungslandes. Der Zollwert wird gemäß Unionszollkodex auf Basis des Transaktionswerts ermittelt. Einführer müssen die EU-Kennzeichnungsvorschriften für Sportartikel beachten, darunter Angaben zu Materialien und Herstellungsland. Das EU-Produktsicherheitsrecht gilt für alle auf dem Markt bereitgestellten Waren, und entsprechende Konformitätsnachweise sollten verfügbar gehalten werden.

Einreihung und Einfuhr von andere Bälle - Unterposition KN 9506 69

Die Unterposition KN 9506 69 umfasst andere Bälle. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Erzeugnisse fallen unter CN-Code 950669?
CN-Code 950669 ist eine Restposition für Sportbälle, die nicht unter andere Unterpositionen des Kapitels 95 fallen. Dazu gehören Golfbälle, Feldhockeybälle, Cricketbälle, Baseballs, Softbälle und andere spezialisierte Bälle, die weder aufblasbare Mannschaftssportbälle noch Tennisbälle sind.
Wie werden Golfbälle zolltariflich identifiziert?
Golfbälle werden anhand ihrer charakteristischen Grübchenoberfläche und der durch R&A und USGA festgelegten technischen Parameter identifiziert. Die Zollanmeldung sollte Produktart und vorgesehene Sportart benennen, damit die Zollbehörden die Einreihung anhand der eingereichten Unterlagen überprüfen können.
Unterliegen Baseballs und Cricketbälle besonderen Einfuhrbeschränkungen in der EU?
Für Baseballs und Cricketbälle, die in die EU eingeführt werden, gelten die allgemeinen Produktsicherheitsvorschriften sowie die REACH-Anforderungen bezüglich chemischer Stoffe. Spezifische sportartbezogene Einfuhrbeschränkungen bestehen nicht, jedoch sind eine ordnungsgemäße Kennzeichnung mit Materialangaben und Ursprungsland sowie Prüfdokumentationen auf Anforderung bereitzustellen.
Wie werden andere Bälle unter KN 9506 69 korrekt eingereiht?
Andere Bälle werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 69 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.