Zum Hauptinhalt springen
94038900
MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN, MATRATZEN, FEDERHOLZRAHMEN, POLSTER UND ÄHNLICHE GEPOLSTERTE EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; LEUCHTREKLAME, BELEUCHTETE SCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDEAndere Möbel und Teile davon

Andere Möbel und Teile davon, Möbel aus anderen Stoffen, einschließlich Rohr, Korbweide, Bambus oder ähnlichen Stoffen, andere

Einreihungsbereich der Unterposition 940389 - Möbel aus anderen Stoffen

Die Unterposition 940389 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Möbel, bei denen es sich nicht um Sitzmöbel handelt, die nicht von spezifischeren Unterpositionen der Position 9403 erfasst werden, und die aus anderen Stoffen als Metall, Holz, Bambus, Rattan oder den in eigenen Unterpositionen aufgeführten Kunststoffen bestehen. Zu dieser Restposition gehören unter anderem: gepolsterte Möbel ohne dominierenden Holz- oder Metalltragrahmen (zum Beispiel Möbel mit strukturgeformtem Schaumkern oder technisch geformtem Textilkörper), Möbel aus Natur- oder Kunststein (Marmorplatten und -gestelle, Schiefer, Beton oder rekonstituierter Stein), Möbel aus Keramik oder Architektonbeton, Möbel aus Kunststoffen, die nicht bereits von Position 9403 60 erfasst werden (zum Beispiel Acryl-, PETG- oder Kunstharzplatten als Tragstruktur), Möbel aus Textilmaterialien oder Naturfaser- und Kunstfaserseil als Tragstruktur sowie Möbel aus kombinierten Materialien, bei denen keines der genannten spezifischen Materialien ausreichend überwiegt, um eine Einreihung in eine spezifischere Unterposition zu rechtfertigen. Das Einreihungskriterium für Unterposition 940389 ist im Wesentlichen ein Auffangkriterium: Hier sind nur Möbel einzureihen, die in keine spezifischere Unterposition der Position 9403 passen. Die Einreihung richtet sich nach den AV 1, 3b und 6 unter Berücksichtigung der Erläuterungen zum HS zu Position 9403. Für Möbel aus kombinierten Materialien gilt AV 3b - das Material, das den wesentlichen Charakter des Erzeugnisses bestimmt, ist maßgebend: Überwiegt Stein oder Beton, erfolgt die Einreihung in 940389; überwiegt Metall, in 940320; überwiegt Holz, in 940350 oder 940389 je nach Art des Erzeugnisses. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA bei der zuständigen Zollbehörde.

GPSR, REACH und regulatorische Anforderungen für Möbel aus anderen Stoffen

Die Einfuhr von Möbeln der Unterposition 940389 in die Europäische Union unterliegt der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Einführer müssen eine Produktrisikobewertung durchführen, technische Unterlagen erstellen und eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Möbel aus natürlichen Materialien - Stein, Keramik, Beton - erfordern eine Bewertung der Standsicherheit, der statischen Tragfähigkeit und der Haltbarkeit der Verbindungen. Möbel aus Textilmaterialien und Waren aus Natur- oder Synthesefasern können Stoffe enthalten, die der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 unterliegen: Azofarbstoffe in Bezugsstoffen, SVHC-Stoffe in Klebstoffen und Beschichtungen sowie Phthalate in PVC-Komponenten. Enthält das Möbelstück Holz- oder Bambuselemente, die den wesentlichen Charakter oder einen wesentlichen Bestandteil bilden, können je nach der konkreten Zusammensetzung EUDR-Pflichten gemäß Verordnung (EU) 2023/1115 entstehen. Möbel aus Acryl oder PETG unterliegen den allgemeinen GPSR-Sicherheitsanforderungen und REACH-Beschränkungen für in Kunststoffen verwendete Stoffe. Beton- und Steinmöbel unterliegen nicht der EUDR, müssen aber die GPSR-Anforderungen erfüllen. Einführer sollten von ihren Lieferanten vollständige technische Unterlagen, eine GPSR-Konformitätserklärung und REACH-Prüfberichte für beschränkte Stoffe anfordern. Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren. Alle geltenden Zollsätze und handelspolitischen Maßnahmen sind vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze, Ursprungsregeln und Einreihungsrisiken für 940389

Die MFN-Zollsätze für Unterposition 940389 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich mit Handelsabkommensverhandlungen ändern können. Möbel aus anderen Stoffen, die in die EU eingeführt werden, können je nach Material aus einer Vielzahl von Ländern stammen - China und Indien bei Steinwaren, Indonesien bei Möbeln aus Naturseil. Für Länder, die von EU-Freihandelsabkommen oder dem GSP erfasst werden, sind Präferenzzölle verfügbar, sofern die geltenden Ursprungsregeln eingehalten und ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt werden: EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, REX-Erklärung oder GSP-Form-A-Dokument. Einfuhren aus einigen Ländern können Antidumpingzöllen unterliegen - der aktuelle TARIC-Status ist vor jeder Einfuhr zu überprüfen. Häufige Einreihungsprobleme sind: fehlerhafte Einreihung von Kombinationsmöbeln (aus mehreren Materialien) durch fehlende Analyse des wesentlichen Charaktermaterials; Verwechslung von Kunststoffmöbeln mit Möbeln aus anderen Stoffen; sowie fehlerhafte Einreihung von Betonmöbeln als vorgefertigte Gebäude oder Baukonstruktionen (Position 9406) statt als Möbel (Position 9403). Unterposition 940389 ist eine Auffangposition - die Einreihung hier sollte erst nach Ausschluss aller spezifischeren Unterpositionen vorgenommen werden. Einführer benötigen eine EORI-Nummer und müssen eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Alle geltenden Zollsätze und handelspolitischen Maßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Möbel aus anderen Stoffen - Unterposition KN 9403 89

Die Unterposition KN 9403 89 umfasst Möbel aus anderen Stoffen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Möbel werden in Unterposition 940389 eingereiht?
Unterposition 940389 ist eine Restposition innerhalb der Position 9403 und umfasst Möbel, die keine Sitzmöbel sind und von keiner spezifischeren Unterposition erfasst werden. Dazu gehören Möbel aus Natur- oder Kunststein, Beton, Keramik, Textilmaterialien als Tragelement, Natur- oder Kunstfaserseil sowie Kombinationsmöbel ohne dominierendes Material. Maßgebend ist das Material, das den wesentlichen Charakter gemäß AV 3b bestimmt. Bei Zweifeln empfehlen sich eine vZTA und die Überprüfung der EBTI-Datenbank. Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Unterliegen Stein- oder Betonmöbel der Unterposition 940389 der GPSR-Pflicht?
Ja. Ab dem 13. Dezember 2024 unterliegen Möbel aus Stein, Beton und Keramik der Unterposition 940389 der GPSR-Verordnung (EU) 2023/988. Einführer müssen eine Risikobewertung durchführen und technische Unterlagen erstellen, die die Standsicherheit, Tragfähigkeit und Haltbarkeit der Verbindungen dokumentieren. Eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU muss auf dem Erzeugnis oder seiner Verpackung identifizierbar sein. Fehlende GPSR-Unterlagen können zur Aussetzung der Überlassung zum freien Verkehr führen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Kombinationsmöbel aus mehreren Materialien eingereiht?
Möbel aus einer Kombination von Materialien werden nach AV 3b der Kombinierten Nomenklatur eingereiht: Das Material, das den wesentlichen Charakter des Erzeugnisses bestimmt, ist maßgebend. Überwiegt Metall, erfolgt die Einreihung in 940320; überwiegt Holz, in 940350 oder 940389; überwiegt Stein oder Beton, in 940389. Sind die Materialien gleichwertig und keines überwiegt, gilt AV 3c: Einreihung in die in der Nomenklatur zuletzt genannte Unterposition. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA. Aktuelle Zollsätze sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Möbel aus anderen Stoffen unter KN 9403 89 korrekt eingereiht?
Möbel aus anderen Stoffen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9403 89 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.