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93

Zolltarifkapitel 93

WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR

Was umfasst Kapitel 93 des Zolltarifs?

Kapitel 93 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Waffen und Munition sowie deren Teile und Zubehör. Zum Kapitel gehören: Kriegswaffen, andere als Revolver, Pistolen und blanke Waffen (9301), Revolver und Pistolen, andere als solche der Positionen 9303 oder 9304 (9302), andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen, die durch Abfeuern einer Treibladung funktionieren, einschließlich Sport- und Jagdflinten, Signalpistolen und Raketenwerfer (9303), andere Waffen, einschließlich Luftgewehre, Federdruckwaffen und Gaswaffen (9304), Teile und Zubehör von Waffen der Positionen 9301-9304 (9305) sowie Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Geschosse und ähnliche Kriegsmunition, Patronen und andere Munition und Geschosse sowie deren Teile (9306). Position 9307 umfasst Säbel, Schwerter, Bajonette, Lanzen und ähnliche blanke Waffen. Die Einfuhr von Waffen und Munition in die Europäische Union unterliegt den restriktivsten Vorschriften aller Waren. Eine Konzession für den Waffenhandel, Einfuhrgenehmigungen, Endverbleibszertifikate und die Einhaltung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sind erforderlich. Der Waffenhandel unterliegt auch Kontrollen im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Waffenausfuhren.

Zollsätze in Kapitel 93

Die Zollsätze auf Waffen und Munition aus Kapitel 93 sind unterschiedlich. Kriegswaffen (9301) unterliegen Sätzen von 1,7-3,2%. Revolver und Pistolen (9302) haben einen Satz von 3,2%. Sport- und Jagdflinten (9303) unterliegen einem Zoll von 3,2%. Luftgewehre und Federdruckwaffen (9304) haben einen Satz von 3,2%. Teile und Zubehör für Waffen haben Sätze von 2,7-3,2%. Munition (9306) unterliegt Sätzen von 3-6,5%. Blanke Waffen (9307) haben einen Zoll von 2,7%. Die tatsächlichen Kosten der Waffeneinfuhr sind jedoch aufgrund der Lizenzanforderungen und Zertifizierungsverfahren erheblich höher.

Wareneinreihung in Kapitel 93 — worauf ist zu achten

Die Einreihung von Waffen erfordert eine genaue Bestimmung des Typs, der Funktionsweise und des Verwendungszwecks. Kriegswaffen werden getrennt von Jagd- und Sportwaffen eingereiht. Waffenrepliken, die nicht schussfähig sind, können in Kapitel 95 als Spielzeug oder in Kapitel 97 als Sammlerstücke eingereiht werden. Reizgas-Waffen (Pfefferspray) werden in Kapitel 93 eingereiht. Die Einfuhr erfordert unabhängig von der Tarifeinreihung besondere Genehmigungen. Optische Zielvorrichtungen werden in Kapitel 90 eingereiht, nicht in 93.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 93 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 93 umfasst Feuerwaffen (Revolver, Pistolen, Flinten, Gewehre), Kriegswaffen, Luftgewehre, blanke Waffen (Säbel, Bajonette) und Munition. Auch Teile und Zubehör von Waffen werden hier eingereiht.
Welche Zollsätze gelten für Waffen und Munition (Kapitel 93)?
Die Zollsätze in Kapitel 93 liegen zwischen 0% und 3,2%. Kriegswaffen (9301) haben einen Satz von 0%. Revolver und Pistolen (9302) unterliegen einem Zoll von 2,7%, Flinten und Gewehre (9303) von 3,2%. Munition (9306) hat Sätze von 1,7-2,7%, und blanke Waffen (9307) 1,7%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 93?
Man muss den Waffentyp, die Funktionsweise und den Verwendungszweck bestimmen (militärisch, Jagd, Sport). Die Einfuhr von Waffen erfordert Konzessionen und Genehmigungen. Waffenrepliken können außerhalb von Kapitel 93 eingereiht werden.