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92
Zolltarifkapitel 92
MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
Was umfasst Kapitel 92 des Zolltarifs?
Kapitel 92 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Musikinstrumente sowie deren Teile und Zubehör. Zum Kapitel gehören: Klaviere und Flügel, einschließlich automatischer Klaviere (9201), andere Saiteninstrumente, einschließlich Gitarren, Geigen, Harfen und Zithern (9202), Tasteninstrumente mit Pfeifen, Akkordeons, Mundharmonikas und ähnliche Instrumente (9205), Schlaginstrumente, einschließlich Trommeln, Xylophone, Becken und Kastagnetten (9206), Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss, einschließlich E-Gitarren und Synthesizer (9207), Spieldosen, Drehorgeln und andere mechanische Musikinstrumente (9208), Teile und Zubehör für Musikinstrumente, einschließlich Metronome, Stimmgabeln und Lochkarten für mechanische Instrumente (9209). Dieses Kapitel umfasst sowohl luxuriöse handgefertigte Instrumente als auch in Massenproduktion hergestellte elektronische Instrumente. Die Einfuhr von Musikinstrumenten in die EU ist von kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Hauptlieferanten sind China, Japan, die Vereinigten Staaten und europäische Länder. Antike Instrumente können besonderen Vorschriften zum Artenschutz (CITES) unterliegen, wenn sie Elemente aus Elfenbein oder exotischem Holz enthalten.
Zollsätze in Kapitel 92
Die Zollsätze auf Musikinstrumente aus Kapitel 92 liegen zwischen 2,5% und 4%. Klaviere und Flügel (9201) unterliegen einem Satz von 3,2%. Saiteninstrumente wie Gitarren und Geigen (9202) haben Zölle von 3,2-3,7%. Blasinstrumente haben Sätze von 2,5-3,2%. Schlaginstrumente unterliegen einem Zoll von 3,2%. Elektronische Instrumente, einschließlich Synthesizer und E-Gitarren (9207), haben Sätze von 2,5-3,7%. Teile und Zubehör für Musikinstrumente unterliegen Sätzen von 2,5-3,2%. Die Zollsätze auf Musikinstrumente gehören zu den niedrigeren im Tarif.
Wareneinreihung in Kapitel 92 - worauf ist zu achten
Bei der Einreihung von Musikinstrumenten ist die Bestimmung der Art der Tonerzeugung entscheidend: Saiten, Blas-, Schlag- oder elektronisch. Elektrische und elektronische Instrumente werden in Position 9207 eingereiht, nicht in Kapitel 85. Hüllen und Futterale, die zusammen mit Instrumenten verkauft werden, werden gemeinsam mit dem Instrument eingereiht. Beschallungstechnik, Verstärker und Lautsprecher werden in Kapitel 85 eingereiht. Musikspielzeug mit eingeschränkten Klangmöglichkeiten wird in Kapitel 95 eingereiht, nicht in 92.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Kapitel 92 des Zolltarifs eingereiht?
Kapitel 92 umfasst alle Musikinstrumente: Klaviere, Gitarren, Geigen, Blasinstrumente, Schlaginstrumente, elektronische Instrumente (Synthesizer) sowie deren Teile und Zubehör, Metronome und Stimmgabeln.
Welche Zollsätze gelten für Musikinstrumente (Kapitel 92)?
Die Zollsätze in Kapitel 92 liegen zwischen 1,7% und 4%. Klaviere (9201) haben einen Satz von 4%, Gitarren (9202) 3,2%, und elektronische Instrumente (9207) 3,2-3,7%. Teile und Zubehör (9209) unterliegen Zöllen von 1,7-3,2%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 92?
Man muss die Art der Tonerzeugung bestimmen (Saiten, Blas-, Schlag-, elektronisch). Elektronische Instrumente werden unter 9207 eingereiht. Verstärker und Lautsprecher werden in Kapitel 85 eingereiht, und Musikspielzeug in Kapitel 95.
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