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9›Aräometer und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, und Kombinationen davon
Aräometer und ähnliche schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, und Kombinationen davon, Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert, andere
Anwendungsbereich der Unterposition 9025 19 - nicht flüssigkeitsgefüllte Thermometer
Die Unterposition 9025 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Thermometer und Pyrometer, die keine Flüssigkeit im Kapillarröhrchen verwenden und damit nicht der Unterposition 9025 11 (Flüssigkeits-Ausdehnungsthermometer) zuzuordnen sind. Eingeschlossen sind Widerstandstemperaturfühler (RTD - Resistance Temperature Detector) einschließlich Platinfühler Pt100 und Pt1000 sowie Nickelfühler Ni100; Thermistoren NTC (negativer Temperaturkoeffizient) und PTC (positiver Temperaturkoeffizient) als Halbleiter-Widerstandsbauelemente mit stark temperaturabhängigem Widerstand; Thermoelemente aller genormten Typen (J, K, T, E, N, R, S, B) auf Basis verschiedener Metallkombinationen; optische Pyrometer (Glühfaden-Verschwinde-Pyrometer, Zweifarbenpyrometer); Strahlungspyrometer (Infrarot-Thermometer, Gesamtstrahlungspyrometer); berührungslose Infrarot-Thermometer; Bimetallthermometer sowie nicht flüssigkeitsgefüllte Ausdehnungsthermometer mit festen oder gasförmigen Messstoffen. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Temperaturmessung nach einem nicht flüssigkeitsbasierten Verfahren - unabhängig vom Messprinzip (Widerstands-, Thermoelektrizitäts-, Strahlungs- oder Bimetallprinzip). In diese Unterposition werden ausschließlich Instrumente eingereiht, deren Hauptfunktion die Temperaturmessung ist. Fieberthermometer auf Basis von Flüssigkristallen (LCD-Streifen) ohne Flüssigkeitskapillare können ebenfalls hierher gehören, sofern sie keine Kapillarflüssigkeit aufweisen. Blanke Messelemente (Thermoelemente ohne Schutzrohr und Auswerteeinheit) können der Position 8543 oder 9033 zuzuordnen sein. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in Verbindung mit den Anmerkungen zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur.
Rechtsvorschriften und Einfuhranforderungen für Thermometer der Unterposition 9025 19
Die Einfuhr von Thermometern und Pyrometern der Unterposition 9025 19 in die EU unterliegt mehreren parallelen Regelungssystemen. Thermometer für medizinische Zwecke zur Messung der Körpertemperatur sind Medizinprodukte, die der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR, In-vitro-Diagnostik) unterliegen und vor dem Inverkehrbringen in der EU einer CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung bedürfen. Berührungslose IR-Thermometer und Ohrthermometer für medizinische Zwecke werden typischerweise der Klasse IIa zugeordnet. Thermometer für Industrie, Labor und Bauwesen können der Messgeräterichtlinie (MID - Richtlinie 2014/32/EU) oder der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) bei Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen unterliegen. Klinische Kontaktthermometer fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/22/EG (MID) für das gesetzliche Messwesen. Netzgespeiste Industrie-Thermometer müssen die Niederspannungsrichtlinie (LVD - 2014/35/EU) und die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) erfüllen. Die Übereinstimmung mit den harmonisierten Normen EN 60584 (Thermoelemente), EN 60751 (Pt100) und EN 13190 (Temperatur-Indikatoren) ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert jedoch den Nachweis der Konformität mit Richtlinienanforderungen. Eingeführte Thermometer und Pyrometer müssen die Marktüberwachungsanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 erfüllen. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System zu überprüfen.
Einreihungsgrenzen und praktische Hinweise zu CN 9025 19
Die korrekte Einreihung in die Unterposition 9025 19 erfordert die Klärung einiger typischer Zollgrenzen zwischen Kapitel 90 und Kapitel 85. Vollständige Thermoelement-Baugruppen mit Schutzrohr, elektrischem Stecker und Temperaturanzeige werden in 9025 19 eingereiht. Dagegen wird blanker Thermoelement-Draht ohne Gehäuse und Auswerteeinheit typischerweise als Draht oder Leiter in Kapitel 74, 75 oder 81 eingereiht, je nach Metall. Blanke Pt100-Elemente ohne Schutzgehäuse und Signalkonditionierungsschaltkreis können als Widerstände der Position 8533 oder als Wandler der Position 9027 zuzuordnen sein. Industrielle Pyrometer mit integriertem Signalprozessor und 4–20-mA- oder HART-Ausgang werden in 9025 19 eingereiht, wenn die Temperaturmessung die Hauptfunktion ist; bei umfangreichen Mehrparameter-Erfassungs- und -Verarbeitungssystemen kann eine Einreihung in 9027 oder 9032 in Betracht kommen. IR-Thermometer mit integrierter Feuchte- oder Druckmessung werden nach dem wesentlichen Charakter gemäß AV 3(b) eingereiht. Wärmebildkameras werden in der Regel der Position 9027 oder 9025 zugeordnet, abhängig von Bauart und Verwendungszweck. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen, die EU-weit drei Jahre lang bindend ist. Entscheidungen können in der EBTI-Datenbank abgerufen werden. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen.
Digitalthermometer und Pyrometer KN 9025 19 - Technologien
Die Unterposition KN 9025 19 umfasst nichtflüssige Thermometer: digitale (Thermoelement, Thermistor, RTD), Pyrometer (berührungslos, IR), Bimetallthermometer und Thermographen. Medizinische berührungslose Thermometer (Stirn) werden ebenfalls hier eingereiht. Industriepyrometer für Stahlwerke und Gießereien sind beliebte Importgüter.
Häufig gestellte Fragen
Welche Temperaturmessgeräte werden in die Unterposition CN 9025 19 eingereiht?
Die Unterposition 9025 19 umfasst alle nicht flüssigkeitsgefüllten Thermometer und Pyrometer als vollständige Temperaturmessgeräte: Widerstandstemperaturfühler RTD (Pt100, Pt1000, Ni100), NTC- und PTC-Thermistoren, Thermoelemente aller genormten Typen (J, K, T, E, N, R, S, B) auf Basis verschiedener Metallkombinationen, optische Pyrometer (Glühfaden-Verschwinde-Pyrometer, Zweifarbenpyrometer), Strahlungspyrometer und Gesamtstrahlungs-Pyrometer, berührungslose IR-Thermometer sowie Bimetallthermometer. Maßgebend für die Einreihung ist die Temperaturmessung nach einem nicht flüssigkeitsbasierten Verfahren als Hauptfunktion des Instruments, unabhängig vom jeweiligen Messprinzip. Flüssigkeits-Ausdehnungsthermometer auf Basis von Quecksilber oder Alkohol werden unter Unterposition 9025 11 eingereiht.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Medizin-Thermometern der Unterposition 9025 19?
Medizinische Thermometer zur Messung der Körpertemperatur - berührungslose Infrarot-Thermometer, Ohrthermometer und Kontaktthermometer - sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und erfordern vor dem Inverkehrbringen in der EU eine CE-Kennzeichnung sowie eine der Risikoklasse entsprechende Konformitätsbewertung. Berührungslose und Ohrthermometer werden typischerweise der Klasse IIa zugeordnet. Die Einfuhr setzt eine vollständige CE-Konformitätserklärung, den korrekten TARIC-Code in der Zollanmeldung und eine Handelsrechnung mit Angabe des medizinischen Verwendungszwecks voraus. Importeure mit Sitz außerhalb der EU müssen vor der ersten Lieferung einen in EUDAMED registrierten Bevollmächtigten benennen.
Wie unterscheidet man eine Thermoelement-Baugruppe (9025 19) von blankem Thermoelement-Draht (Kapitel 74/81) bei der Zollanmeldung?
Ein Thermoelement der Unterposition 9025 19 ist ein vollständiges Temperaturmessgerät: ein Sensorelement mit Schutzrohr, Anschlussleitung, elektrischem Stecker und einem für die Temperaturausgabe geeigneten signalführenden Leiterkreis. Demgegenüber wird blanker Thermoelement-Draht, der auf Spulen oder als abgelängter Draht ohne Gehäuse und ohne Auswerteeinheit geliefert wird, als Draht aus Nichteisenmetalllegierungen in Kapitel 74 oder 81 eingereiht - je nach verwendetem Metall. Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist, ob das Produkt ein vollständiges, gebrauchsfertiges Messgerät darstellt oder lediglich ein Vorprodukt zur Herstellung eines Temperaturfühlers. Bei verbleibenden Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.
Werden Stirnthermometer unter KN 9025 19 eingereiht?
Ja, berührungslose (IR, Stirn-) Thermometer werden unter KN 9025 19 eingereiht. Medizinische Thermometer müssen zusätzlich die MDR 2017/745 als Klasse-IIa-Medizinprodukte erfüllen. Industriethermometer unterliegen nicht der MDR, erfordern aber CE (LVD/EMC).
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