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9Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas

Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, gefasst, als Teile oder Zubehör für Instrumente oder Apparate, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektive, andere

EU-Regelzollsatz
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MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
17 Dok.
Y935X844Y719Y745X993Y890+11
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold710/25-1

Endocoupler lens system for medical endoscopes

GlasGRI 1GRI 6
DEgold486/24-1

Optical alignment holder for laser cutting head

unedles MetallGRI 1GRI 6
NLgold024-0168

Industrial lens objective for machine vision

GlasGRI 1GRI 6
DEgold375/23-1

Thermal imaging lens for pyrometers

germanGRI 1GRI 6
DEgold553/23-1

Optical head for laser waterjet cutting machine

GlasGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 9002 19 — Objektive für wissenschaftliche Instrumente

Unterposition 9002 19 der Kombinierten Nomenklatur umfasst alle gefassten optischen Objektive, die nicht unter Unterposition 9002 11 fallen, also solche für optische und Elektronenmikroskope, astronomische Teleskope, Spektive, Ferngläser, Medizin- und Chirurgieinstrumente, geodätische Geräte sowie spezialisierte industrielle und wissenschaftliche Abbildungssysteme. Ein Objektiv im Sinne dieser Unterposition ist ein vollständiges Linsensystem, das in einem mechanischen Gehäuse gefasst ist und für die Verwendung mit einem bestimmten Instrumententyp ausgelegt ist. Für Mikroskope umfasst die Unterposition sowohl auswechselbare Objektive — achromatische, planochromatische, Fluorit- und apochromatische Ausführungen sowie Ölimmersionsobjektive — als auch Objektive für Stereo- und Konfokalmikroskope. Objektive für Medizingeräte wie Laparoskope, Endoskope und Ophthalmoskope fallen unter diese Unterposition, auch wenn das vollständige Instrument unter Position 9018 eingereiht ist. Das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung von Unterposition 9002 11 ist der tatsächliche Verwendungszweck des Objektivs. Die Einreihung erfolgt gemäss den Allgemeinen Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (AV 1 und 6) sowie den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90.

Einfuhranforderungen für Objektive für wissenschaftliche und medizinische Instrumente

Die Einfuhr gefasster Objektive der Unterposition 9002 19 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine gültige EORI-Nummer verfügen und eine vollständige Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Objektive für Medizinprodukte wie Endoskope oder chirurgische Mikroskope können in den Anwendungsbereich der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 (MDR) fallen. In diesem Fall sind eine Konformitätsbewertung und eine Registrierung in der Eudamed-Datenbank erforderlich. Objektive für Forschungs- und Industriemikroskope mit elektronischen Komponenten können EMV-Anforderungen unterliegen. Objektive für militärische oder Dual-Use-Anwendungen können gemäss EU-Verordnung 2021/821 über die Kontrolle von Dual-Use-Gütern einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, technische Spezifikation, Beförderungsdokument und ggf. Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Aktuelle MFN-Sätze sind in TARIC zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsbedingungen für Unterposition 9002 19

Wie andere Präzisionsoptiken können gefasste Objektive der Unterposition 9002 19 von ermäßigten oder Nullzollsätzen im Rahmen des WTO-ITA-Abkommens oder autonomer EU-Zollaussetzungen profitieren, die regelmässig durch Ratsverordnungen aktualisiert werden. MFN-Zollsätze für spezifische 8-stellige KN-Unterpositionen sind direkt in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da die Sätze je nach detaillierter Warenbezeichnung abweichen können. Präferenzzollsätze können für Einfuhren aus Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (TCA) sowie aus Ländern des APS und APS+ verfügbar sein. Zur Inanspruchnahme von Präferenzen ist ein gültiger Ursprungsnachweis vorzulegen: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumpingzölle oder sonstige Schutzmassnahmen für die betreffenden Waren und das Ursprungsland gelten. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer nach dem im Einfuhrland geltenden Satz erhoben.

Mikroskop- und Teleskopobjektive – Einreihung KN 9002 19

Die Unterposition KN 9002 19 umfasst gefasste Objektive für Mikroskope, Teleskope und andere optische Instrumente, die nicht unter 9002 11 fallen. Dazu gehören Immersionsobjektive für Fluoreszenzmikroskope, astronomische Teleskopobjektive und Kollimatoren. Diese Objektive sind oft Präzisionskomponenten von sehr hoher optischer Qualität und können der Dual-Use-Exportkontrolle (Verordnung 2021/821) unterliegen, insbesondere Infrarot-Bildobjektive.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in der KN-Unterposition 9002 19 eingereiht?
Die KN-Unterposition 9002 19 umfasst alle gefassten optischen Objektive, die nicht unter Unterposition 9002 11 fallen, also Objektive für optische und Elektronenmikroskope, Teleskope, Ferngläser, geodätische Instrumente, Medizingeräte (Endoskope, Laparoskope, Ophthalmoskope) sowie spezialisierte industrielle und wissenschaftliche Abbildungssysteme. Das Objektiv muss in einem mechanischen Gehäuse gefasst sein. Ungefasste Rohgläser und optische Elemente werden unter Position 9001 eingereiht. Die Einreihung richtet sich nach dem tatsächlichen Verwendungszweck und der Bauweise des Objektivs.
Benötigen Mikroskopopjektive für den medizinischen Einsatz besondere Zertifikate bei der Einfuhr in die EU?
Objektive für Medizinprodukte, die unter die EU-MDR 2017/745 fallen, können eine Konformitätsbewertung und Registrierung in der Eudamed-Datenbank als Teile von Medizinprodukten erfordern. Objektive für Forschungs- und Industriemikroskope benötigen im Allgemeinen kein eigenständiges CE-Zertifikat als separate Komponenten, jedoch muss der Gerätehersteller die Gesamtkonformität des Instruments sicherstellen. Objektive für Dual-Use-Anwendungen können gemäss EU-Verordnung 2021/821 einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Wie ist ein Objektiv korrekt in Unterposition 9002 19 statt 9002 11 einzureihen?
Das massgebliche Abgrenzungskriterium ist der Verwendungszweck des Objektivs. Unterposition 9002 11 gilt ausschließlich für Objektive für Fotokameras, Filmprojektoren und Diaprojektoren sowie Vergrößerungsgeräte. Unterposition 9002 19 umfasst alle übrigen gefassten Objektive, einschließlich solcher für Mikroskope, Teleskope, Medizingeräte und sonstige Instrumente. Der erklärte Verwendungszweck sollte durch die technische Spezifikation des Herstellers belegt sein. Bei Zweifeln empfiehlt sich dringend die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.
Unterliegen Mikroskopobjektive KN 9002 19 der Exportkontrolle?
Bestimmte Mikroskop- und Teleskopobjektive können der EU-Dual-Use-Kontrolle (Verordnung 2021/821) unterliegen, insbesondere Infrarot-Bildobjektive oder solche mit sehr hohem Auflösungsvermögen. Vor Ein- oder Ausfuhr sollte geprüft werden, ob das Objektiv auf den Kontrolllisten steht.