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88062200
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONUnbemannte Luftfahrzeuge

Unbemannte Luftfahrzeuge, andere, nur für ferngesteuerten Flug, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 250 g bis 7 kg

Einreihung

Der KN-Code 880622 umfasst Telekommunikationssatelliten für Daten-, Sprach- und Bildübertragung auf geostationären oder erdnahen Umlaufbahnen.

Ausfuhrkontrolle und Vorschriften

Satelliten unterliegen strenger Dual-Use-Ausfuhrkontrolle gemäß Verordnung (EU) 2021/821, MTCR und möglicherweise ITAR für US-Komponenten.

Import und Handel

Spezialdokumentation, Ausfuhrkontrollgenehmigungen und Endverbleibserklärungen erforderlich.

Telekommunikationssatelliten - Exportkontrolle

Die Einfuhr von Telekommunikationssatelliten (KN 8806 22) in die EU unterliegt den EASA-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945. Die Klasse C0-C4 bestimmt die Betriebsanforderungen. Der MFN-Zollsatz hängt vom TARIC-Code ab. Drohnen können der Dual-Use-Kontrolle unterliegen, insbesondere Modelle mit fortschrittlicher Kamera oder großer Reichweite. EORI-Nummer und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Die RED gilt für Funkfunktionen. EUSt von 19% fällt an.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Satelliten Ausfuhrkontrollen?
Ja. Telekommunikationssatelliten sind Dual-Use-Güter unter strenger Ausfuhrkontrolle.
Welche Frequenzvorschriften gelten für Satelliten?
Orbitalpostionen und Funkfrequenzen werden von der ITU koordiniert.
Unterliegen US-Komponenten in Satelliten den ITAR?
Ja. ITAR-kontrollierte Satellitenkomponenten erfordern US-Ausfuhrgenehmigungen unabhängig vom Endmontageland.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von Telekommunikationssatelliten KN 8806 22 nötig?
Die Einfuhr von Drohnen (KN 8806 22) erfordert CE-Kennzeichnung und EASA-Konformität (EU) 2019/945 für Klasse C0-C4. EU-Konformitätserklärung, EORI-Nummer und Zollanmeldung nötig. EUSt 19%.