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87

Zolltarifkapitel 87

Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713

871410
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, von Krafträdern (einschließlich Mopeds)
Zoll:0-3,7%
871493
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, andere, Naben, andere als Freilaufbremsnaben und Nabenbremsen, und Freilaufritzel
Zoll:0-4,7%

Was umfasst Position 8714 des Zolltarifs?

Position 8714 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711-8713. Diese Produkte werden häufig aus asiatischen Ländern in die EU importiert. Die EU-Zollsätze betragen 0%-4,7%. CE-Kennzeichnung (soweit zutreffend) und relevante EU-Sicherheitsnormen sind einzuhalten. Position 8714 gehört zu Kapitel 87 (Fahrzeuge, Luftfahrzeuge und Transportausrüstung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8714 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8714 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8714

Die EU-Zollsätze betragen 0%-4,7%. Zollsätze betragen 0%-4,7%. CE-Kennzeichnung und Sicherheitsnormen sind einzuhalten. Pruefen Sie mögliche Antidumpingmassnahmen in der TARIC-Datenbank. Technische Dokumentation und Ursprungszeugnis sind erforderlich. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8714 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8714 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8714 unterliegen EU-Typgenehmigung und technische Kontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Typgenehmigungszertifikate, Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC), Euro-6/7-Emissionstests. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8714 — worauf ist zu achten

Position 8714 umfasst Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711–8713: Rahmen, Gabeln, Naben, Lenker, Sättel, Pedale, Ketten, Räder. Entscheidend: Teile speziell für Motorräder, Fahrräder und Rollstühle. Umfasst Schaltwerke, Fahrradbremsen und Felgen. Häufiger Fehler: Fahrradreifen sind 4011; Fahrradklingeln sind 8306.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Teile von Motorrädern und Fahrrädern (Position 8714)?
Die EU-Zollsätze für Teile und Zubehör der Position 8714 betragen 0% bis 4,7%. Motorradteile (Position 8711) unterliegen Sätzen von 3,7%-4,7%, während Fahrradteile (Positionen 8712-8713) je nach Komponente 0% bis 4,7% betragen. Fahrradrahmen und Gabeln können einem Satz von 4,7% unterliegen, Sättel und Felgen niedrigeren. Die TARIC-Datenbank sollte auf mögliche Antidumpingmaßnahmen für Fahrradteile aus China geprüft werden. Die Einfuhr von Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711-8713 in die EU erfordert die korrekte Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur und eine Zollanmeldung mit dem entsprechenden CN-Code.
Welche Vorschriften gelten beim Import von Motorrad- und Fahrradteilen?
Der Import von Motorrad- und Fahrradteilen erfordert die Einhaltung der EU-Sicherheitsnormen. Typgenehmigungspflichtige Motorradteile (z. B. Bremsen, Beleuchtung) müssen eine ECE/UN-Zertifizierung besitzen. Fahrradteile müssen die Normen EN ISO 4210 erfüllen. CE-Kennzeichnung ist erforderlich, soweit zutreffend. Die Zollabfertigung erfordert Handelsrechnung mit Teilenummern und Verwendungszweck, Transportdokument, Ursprungszeugnis und Sicherheitszertifikate. Präferenzielle Ursprungsregeln können die Zollbelastung erheblich verringern. Dies betrifft Waren der Position 8714 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist beim Import von Fahrrad- und Motorradteilen zu achten?
Der Import von Fahrradteilen aus China kann Antidumpingzöllen unterliegen, ähnlich wie komplette Fahrräder. Der aktuelle Stand der Handelsschutzmaßnahmen sollte in der TARIC-Datenbank geprüft werden. Die korrekte Einreihung ist wichtig — Teile müssen für Fahrzeuge der Positionen 8711-8713 bestimmt sein. Universalkomponenten können unter andere Positionen fallen. Importe aus asiatischen Ländern erfordern eine Qualitätsprüfung und Konformität mit EU-Normen. Dies betrifft Waren der Position 8714 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.