Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Bremsen und Bremskraftverstärker; Teile davon, zur industriellen Montage von handgeführten Zugmaschinen der Unterposition 8701 10; Fahrzeugen der Position 8703; Fahrzeugen der Position 8704 mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger; Fahrzeugen der Position 8705
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Bremsen und Bremskraftverstärker; Teile davon, zur industriellen Montage von handgeführten Zugmaschinen der Unterposition 8701 10; Fahrzeugen der Position 8703; Fahrzeugen der Position 8704 mit Selbstzündungs-Kolbenverbrennungsmotor (Diesel- oder Halbdieselmotor) mit einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger; Fahrzeugen der Position 8705
Gehäuse einer Scheibenbremse vom Typ BIR ("Ball in Ramp") or EPB ("Electronic Parking Brake") or nur mit hydraulischer Funktion, enthaltend Funktions- und Befestigungsöffnungen und Führungsnuten, von der Art, wie sie zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendet wird
Bremssattelbacke aus duktilem Gusseisen, von der Art, wie sie zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendet wird
Andere
Handelspräferenzen(58)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| ALAlbanien | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| BABosnien und Herzegowina | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
Brake pedal linkage rod for passenger cars
Bearing spindle for duo-servo brake
Steel brake pedal pivot shafts for motor vehicles
Unfinished brake caliper castings
Unfinished brake caliper castings for cars
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Übergeordneter Code
870830Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, Bremsen und Bremskraftverstärker; Teile davonCodes derselben Gruppe