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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, andere Teile und anderes Zubehör für Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), Windschutzscheiben, Heckscheiben und andere Scheiben gemäß der Unterpositionsanmerkung 1 zu diesem Kapitel

Einreihung von Kfz-Verglasungen KN 870822

Der KN-Code 870822 umfasst Windschutzscheiben, Heckscheiben und andere Verglasungen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705. Kfz-Verglasungen sind tragende Karosserieelemente, die Schutz vor Witterung bieten und die Sicht des Fahrers gewährleisten. Unter diesem Code werden Sicherheitsverglasungen aus gehärtetem und Verbundglas eingereiht, ebenso wie beheizte Scheiben, Scheiben mit Sonnenschutzbeschichtung, Akustikverglasungen und Scheiben mit integrierten Antennen. Windschutzscheiben bestehen stets aus Verbundglas (Mehrschichtglas), während Seiten- und Heckscheiben aus gehärtetem Glas gefertigt sein können. Die Einfuhr von Kfz-Verglasungen unterliegt den Sicherheitsanforderungen der UNECE-Regelung Nr. 43 über Sicherheitsverglasungen. Die Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR-System zu überprüfen.

Sicherheitsanforderungen und Genehmigung von Kfz-Verglasungen

In die EU eingeführte Kfz-Verglasungen müssen eine Typgenehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 43 über einheitliche Bedingungen für Sicherheitsverglasungen und Verglasungswerkstoffe besitzen. Jede Scheibe muss dauerhaft mit dem E-Kennzeichen einschließlich Genehmigungsnummer, Herstellercode und Glastyp gekennzeichnet sein. Verbundglas-Windschutzscheiben müssen eine angemessene optische Klarheit (mindestens 75 % Lichtdurchlässigkeit) und Schlagfestigkeit aufweisen. Getönte Scheiben unterliegen Beschränkungen hinsichtlich des maximalen Tönungsgrads, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Die Einfuhr von Verglasungen mit Wärmedämmungs- und Sonnenschutzbeschichtungen erfordert die Überprüfung der Lichtdurchlässigkeitsnormen. Scheiben mit integrierter Head-up-Display-Schicht (HUD) werden ebenfalls unter KN 870822 eingereiht.

Markt für Kfz-Verglasungen und neue Technologien

Der Markt für Kfz-Verglasungen befindet sich im technologischen Wandel. Hersteller führen Scheiben mit einstellbarer Transparenz (elektrochromatisch), Scheiben mit integrierten Photovoltaikmodulen für Elektrofahrzeuge und Verglasungen mit fortschrittlichen hydrophoben Beschichtungen ein. Akustikverglasungen mit schalldämmender Zwischenschicht werden in Fahrzeugen der Mittel- und Oberklasse zum Standard. Die Integration von Verglasungen mit ADAS-Systemen gewinnt zunehmend an Bedeutung – Kameras und Sensoren für autonomes Fahren werden hinter der Windschutzscheibe montiert, was nach dem Scheibenwechsel eine präzise Kalibrierung erfordert. Der Import von Kfz-Verglasungen aus Drittländern stellt ein bedeutendes Aftermarket-Segment dar. Große globale Hersteller – AGC, Saint-Gobain, Fuyao Glass – beliefern sowohl den OEM- als auch den Aftermarket-Kanal. Gefälschte Verglasungen ohne ordnungsgemäße Genehmigung werden an der EU-Zollgrenze konfisziert.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Aftermarket-Windschutzscheiben eine E-Kennzeichnung tragen?
Ja, alle Kfz-Verglasungen – sowohl OEM als auch Aftermarket – müssen zwingend eine E-Kennzeichnung gemäß UNECE-Regelung Nr. 43 tragen. Die E-Kennzeichnung muss dauerhaft auf dem Glas angebracht sein und die Nummer des Genehmigungslandes, die Genehmigungsnummer sowie den Glastyp-Code (Verbund- oder Einscheibensicherheitsglas) enthalten. Verglasungen ohne gültige E-Kennzeichnung dürfen nicht legal in Fahrzeuge eingebaut werden und unterliegen der Beschlagnahme bei der Einfuhr.
Wie wird eine Windschutzscheibe mit integriertem HUD-Display eingereiht?
Eine Windschutzscheibe mit eingebauter Reflexionsschicht für die Head-up-Display-Projektion wird unter dem KN-Code 870822 eingereiht, da ihr wesentlicher Charakter der einer Fahrzeug-Windschutzscheibe ist. Die HUD-Schicht stellt ein Hilfselement dar, das die Grundfunktion des Glases nicht ändert. Ebenso werden Scheiben mit eingebauten Radioantennen, Heizelementen oder Spezialbeschichtungen weiterhin als Kfz-Verglasungen eingereiht. Die wesentliche Funktion der Ware ist für die zolltarifliche Einreihung maßgebend.
Unterliegt die Einfuhr getönter Scheiben Beschränkungen in der EU?
EU-Vorschriften verlangen eine Mindestlichtdurchlässigkeit für Windschutzscheiben (75 %) und vordere Seitenscheiben (70 %). Hintere Seiten- und Heckscheiben dürfen beliebig stark getönt sein. Die Einfuhr getönter Scheiben ist zulässig, aber Verglasungen, die die Durchlässigkeitsnormen nicht erfüllen, dürfen nicht an Positionen eingebaut werden, für die Mindestanforderungen gelten. Einzelne EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche nationale Beschränkungen anwenden. Importeure sollten die Anforderungen im Zielland überprüfen.