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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVONPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen

Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, andere Fahrzeuge, nur mit Fremdzündungs-Kolbenverbrennungsmotor, mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm³

Pkw mit Ottomotor über 3000 cm3 KN 8703 24

Der KN-Code 8703 24 umfasst Pkw mit Fremdzündungsmotor mit Hubraum über 3000 cm3. Dieses Segment umfasst Premium- und Luxusfahrzeuge wie Porsche 911, BMW 7er/X5, Mercedes S-Klasse/GLE, Audi A8 sowie amerikanische Modelle mit V6- und V8-Motoren bis 6,2 Liter. Diese Fahrzeuge bieten 300 bis über 600 PS und müssen Euro 6e/Euro 7 erfüllen. Der Import von Pkw über 3000 cm3 ist mit der höchsten Steuerbelastung verbunden – 18,6 % Verbrauchsteuer auf den Fahrzeugwert. Die Typgenehmigung erfolgt gemäß Verordnung (EU) 2018/858, und Fahrzeuge müssen mit ADAS-Pflichtssystemen gemäß Verordnung (EU) 2019/2144 ausgestattet sein. Die CO2-Flottennormen (Verordnung (EU) 2023/851) üben Druck auf die Einschränkung der Produktion von Fahrzeugen mit großen Verbrennungsmotoren aus.

Steuerbelastung bei der Einfuhr

Die Einfuhr von Pkw über 3000 cm3 (KN 8703 24) ist mit der höchsten Steuerbelastung unter allen Pkw-Kategorien verbunden. Der Zollsatz für Drittländer ist in TARIC/ISZTAR4 zu prüfen. Die Verbrauchsteuer beträgt 18,6 % der Bemessungsgrundlage. Bei Einfuhr eines Pkw mit Zollwert von 50.000 EUR aus den USA können die Gesamtabgaben (Zoll + 18,6 % Verbrauchsteuer + 23 % MwSt.) über 50 % des Zollwerts betragen. Die MwSt. wird kaskadiert auf Zollwert plus Zoll plus Verbrauchsteuer berechnet. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb aus Deutschland oder dem Vereinigten Königreich (nach dem Brexit als Drittland behandelt) gilt derselbe Verbrauchsteuersatz. Der Importeur muss vor der Erstzulassung eine Verbrauchsteuererklärung abgeben. Zoll- und Steuerbehörden überprüfen Luxusfahrzeugwerte sorgfältig anhand von Marktpreisdatenbanken. Unterbewertung kann zu Nachforderungen, Zinsen und Steuerstrafverfahren führen.

Zukunft großer Verbrennungsmotoren

Pkw über 3000 cm3 (KN 8703 24) stehen unter wachsendem regulatorischem Druck. Verordnung (EU) 2023/851 verlangt null CO2-Emissionen für neue Pkw ab 2035, was das Ende der Produktion von Fahrzeugen mit großen Verbrennungsmotoren bedeutet. Bereits 2026 reduzieren Hersteller das Modellangebot mit Motoren über 3 Liter und ersetzen sie durch Plug-in-Hybrid-Versionen (KN 8703 40) oder vollelektrische (KN 8703 60). Umweltzonen in europäischen Städten beschränken den Zugang für Fahrzeuge mit großen Motoren. Restwerte können schneller sinken als in früheren Jahren. Gleichzeitig hält der Sammler- und Liebhabermarkt die Nachfrage nach klassischen Modellen aufrecht. Beim Import gebrauchter Großmotorfahrzeuge ist die Überprüfung der Abgasnorm wichtig – Fahrzeuge unterhalb Euro 4 erhalten möglicherweise in einigen EU-Ländern keine Zulassung aufgrund von Umweltbeschränkungen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung beim Import eines V8-Pkw aus den USA?
Die Gesamtsteuern beim Import eines V8-Pkw (über 3000 cm3) aus den USA umfassen Zoll (TARIC-Satz), 18,6 % Verbrauchsteuer auf Zollwert plus Zoll und 23 % MwSt. auf die Summe aus Zollwert, Zoll und Verbrauchsteuer. Bei einem Fahrzeug mit Zollwert von 40.000 EUR beträgt der orientierungsmäßige Gesamtsteuerbetrag über 20.000 EUR. Die genaue Berechnung erfordert Berücksichtigung des aktuellen Zollsatzes und der Transportkosten.
Wird ein Pkw mit 3.0-V6-Motor und 2996 cm3 unter KN 8703 24 eingereiht?
Nein, ein Pkw mit 2996 cm3 Hubraum wird unter KN 8703 23 eingereiht (über 1500 cm3, aber höchstens 3000 cm3). Erst die Überschreitung der 3000-cm3-Schwelle qualifiziert für KN 8703 24. Entscheidend ist der exakte Hubraum laut technischer Dokumentation oder Übereinstimmungsbescheinigung, nicht die Handelsbezeichnung des Motors.
Wird die Einfuhr von Pkw mit großem Verbrennungsmotor nach 2035 verboten?
Verordnung (EU) 2023/851 betrifft das Verbot des Verkaufs neuer Pkw mit CO2-Emissionen ab 2035, verbietet aber nicht die Einfuhr oder den Betrieb bestehender Verbrennungsfahrzeuge. Vor 2035 hergestellte Pkw mit großem Motor können weiterhin als Gebrauchtwagen importiert und zugelassen werden. Sie können jedoch Beschränkungen durch Umweltzonen, höhere CO2-basierte Steuern und steigende Versicherungskosten unterliegen.