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ZUGMASCHINEN, KRAFTFAHRZEUGE, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE UND ZUBEHÖR DAVON›Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709)
Zugmaschinen (ausgenommen solche der Position 8709), andere, mit einer Motorleistung von 18 kW oder weniger
Untercodes (2)
Landwirtschaftliche Kleintraktoren KN 8701 91
Der KN-Code 8701 91 umfasst landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Motorleistung von höchstens 18 kW (ca. 24,5 PS). Es handelt sich um Kompakttraktoren für Arbeiten auf kleinen landwirtschaftlichen Betrieben, im Gartenbau, in Obstplantagen, Baumschulen und zur Grünflächenpflege. Diese Fahrzeuge sind typischerweise mit Dieselmotoren von 0,5 bis 1,5 Liter Hubraum, Zwei- oder Vierradantrieb, Dreipunkt-Hubwerk (Kategorie I) und Zapfwelle (PTO) mit 540 U/min ausgestattet. Aufgrund ihrer geringen Abmessungen und ihres Gewichts können Traktoren dieser Kategorie von einer Person bedient werden und sind auf engem Raum manövrierfähig. In der EU unterliegen landwirtschaftliche Zugmaschinen der Typgenehmigung nach Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, und ihre Motoren müssen die Stufe-V-Emissionsnormen der Verordnung (EU) 2016/1628 erfüllen. Traktoren dieser Leistungskategorie werden je nach Bodenfreiheit und Masse als Kategorie T1 oder T2 eingestuft.
Einfuhrverfahren und regulatorische Anforderungen
Die Einfuhr landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer Leistung bis 18 kW (KN 8701 91) erfordert die Erfüllung der üblichen Zollformalitäten. Der Importeur muss eine Zollanmeldung abgeben, Handelsrechnung, Transportdokument, Zollwertanmeldung und gegebenenfalls Ursprungsnachweis vorlegen. Zollsätze sind im TARIC- oder ISZTAR4-System zu prüfen. Landwirtschaftliche Zugmaschinen unterliegen nicht der Verbrauchsteuer, da sie keine Personenkraftwagen sind. Die Mehrwertsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll erhoben. Aus Nicht-EU-Ländern importierte Fahrzeuge müssen eine Typgenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 167/2013 oder eine Einzelgenehmigung erhalten. In Polen erfolgt die Zulassung landwirtschaftlicher Zugmaschinen bei der Verkehrsabteilung des Kreises und erfordert die Vorlage von Zollabfertigungsdokument, Typgenehmigung, Haftpflichtversicherung und Prüfbericht der technischen Untersuchung. Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 18 kW können von Personen mit Führerschein der Klasse T oder bei bestimmten Modellen der Klasse B geführt werden.
Europäischer Markt für Kompakttraktoren
Der europäische Markt für landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 18 kW (KN 8701 91) wird hauptsächlich von asiatischen Herstellern bedient, darunter Kubota, Yanmar, Iseki und Kioti, sowie europäischen Herstellern wie Antonio Carraro und Ferrari (Italien). Das Segment zeichnet sich durch wachsende Nachfrage nach Traktoren mit Kabine, Klimaanlage und fortschrittlicher Hydraulik aus, trotz bescheidener Motorleistung. Die Nachfrage wird durch die Entwicklung des Präzisionsgartenbaus, der Stadt- und Vorstadtlandwirtschaft sowie des Grünflächenpflegesektors angetrieben. Für die zolltarifliche Einreihung ist zu bestätigen, dass es sich um eine landwirtschaftliche Zugmaschine handelt und nicht um ein Nutzfahrzeug oder eine Baumaschine. Entscheidend sind das Dreipunkt-Hubwerk, die Zapfwelle und die Bestimmung für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten. Die Hersteller bieten umfangreiches Zubehör an, darunter Frontlader, Mähwerke, Schneepflüge und Streuer, was die Vielseitigkeit dieser Fahrzeuge erhöht.
Häufig gestellte Fragen
Welcher Führerschein wird zum Führen eines Traktors bis 18 kW benötigt?
In Polen ist zum Führen eines landwirtschaftlichen Traktors ein Führerschein der Klasse T erforderlich, der zum Fahren einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger auf öffentlichen Straßen berechtigt. Der Führerschein der Klasse T kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden. Für einige Kompakttraktoren mit Ähnlichkeit zu langsam fahrenden Fahrzeugen können gesonderte Vorschriften gelten. Auf Privatgelände (Felder, Gärten) sind formale Fahrberechtigungen nicht erforderlich, der Hersteller empfiehlt jedoch eine Maschinenbedienungsschulung.
Unterliegt ein Traktor bis 18 kW in Polen der Pflicht zur Zulassung?
Ja, landwirtschaftliche Zugmaschinen, die für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind, unterliegen in Polen der Zulassungspflicht. Die Zulassung erfolgt bei der Verkehrsabteilung des zuständigen Kreises. Erforderliche Dokumente umfassen Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, Kaufrechnung oder Zollabfertigungsdokument, Haftpflichtversicherung und Prüfbericht der technischen Untersuchung. Traktoren, die ausschließlich auf Privatgelände eingesetzt werden, sind nicht zulassungspflichtig.
Welche Emissionsnormen muss ein Traktormotor bis 18 kW erfüllen?
Motoren landwirtschaftlicher Zugmaschinen bis 18 kW unterliegen den Stufe-V-Emissionsnormen gemäß Verordnung (EU) 2016/1628 für Motoren in mobilen Maschinen und Geräten. Für diese Leistungskategorie gelten Grenzwerte für Stickoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlenmonoxid (CO) und Partikel (PM). Neue Traktoren, die 2026 auf den EU-Markt gebracht werden, müssen mit Motoren ausgestattet sein, die diese Anforderungen erfüllen.
Nützliche Tools & Ressourcen
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