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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrischer und elektronischer Abfall und Schrott

Elektrischer und elektronischer Abfall und Schrott, Abfall und Schrott von Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren, Nickel-Cadmium-, Nickel-Metallhydrid-, Lithium-Ionen- oder Lithium-Polymer-Akkumulatoren enthaltend

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 854912

Unterposition 854912 umfasst Abfälle und Schrott von Akkumulatoren, die nicht Blei-Säure-Akkumulatoren (854911) sind. Der Anwendungsbereich umfasst verbrauchte Nickel-Cadmium-Akkumulatoren (NiCd), Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren (NiMH), Silber-Zink-Akkumulatoren und andere Sekundärbatterien. NiCd-Akkumulatoren enthalten Cadmium als Gefahrstoff. Die Unterposition umfasst nicht Lithium-Akkumulatoren-Abfälle (854914). Einreihung nach den AV, Regeln 1 und 6.

Regulatorische Anforderungen

Die grenzüberschreitende Verbringung unterliegt der Abfallverbringungsverordnung (EU) 1013/2006. NiCd-Akkumulatoren sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt Materialrückgewinnungspflichten ein. CBAM gilt nicht.

Zollsätze und grenzüberschreitender Handel

MFN-Zollsätze im TARIC prüfen. Die grenzüberschreitende Verbringung erfordert die Einhaltung der Abfallverbringungsverordnung. TARIC-Codes vor der Abfertigung prüfen.

Andere Akkumulator-Abfälle - Ni-Cd und Ni-MH

Die Einfuhr von andere Akkumulator-Abfälle (KN 8549 12) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Sind NiCd-Akkumulatoren-Abfälle gefährliche Abfälle?
Ja. Nickel-Cadmium-Akkumulatoren enthalten Cadmium als Gefahrstoff. NiCd-Akkumulatoren-Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft und unterliegen besonderen Transport-, Lager- und Verarbeitungsanforderungen.
Unterliegen Akkumulatoren-Abfälle der Unterposition 854912 dem CBAM?
Nein. CBAM umfasst nur emissionsintensive Erzeugnisse. Akkumulatoren-Abfälle des Kapitels 85 unterliegen nicht dem CBAM.
Welche Pflichten führt die EU-Batterieverordnung ein?
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 führt umfassende Pflichten über den gesamten Batterie-Lebenszyklus ein, einschließlich Materialrückgewinnungsziele und Recyclinganforderungen. Hersteller und Importeure tragen die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Sammlung und Recycling.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von andere Akkumulator-Abfälle KN 8549 12?
Die Einfuhr von andere Akkumulator-Abfälle (KN 8549 12) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.