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85433000
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen

Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, Galvanotechnik-, Elektrolyse- oder Elektrophoresegeräte

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 854330 - Galvanotechnik-Geräte

Unterposition 854330 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen und Apparate für die Galvanotechnik, Elektrolyse und Elektrophorese. Galvanotechnik ist das Verfahren zur Abscheidung einer Metallschicht auf einer leitfähigen Oberfläche mittels Elektrolyse, angewandt bei der Verchromung, Vernickelung, Verzinkung, Verkupferung und Vergoldung von Metall- und Kunststoffteilen. In Unterposition 854330 einzureihende Geräte sind komplette Galvanikanlagen, Galvanikbäder mit Gleichstromversorgungssystemen, Galvanik-Gleichrichter, Kathoden- und Anodenhalter sowie Prozesssteuerungssysteme. Elektrolyse im Kontext dieser Unterposition umfasst industrielle Verfahren wie die elektrolytische Metallraffination, die Wasserstofferzeugung durch Wasserelektrolyse und die Chlorproduktion. Laborelektrophoresegeräte können je nach technischer Spezifikation unter 854330 oder 854340 eingereiht werden. Die Einreihung erfolgt nach den AV, Regeln 1 und 6. Galvanikanlagen sind von Thermospritzzanlagen (Position 8424) und eigenständigen Gleichrichtern (Position 8504) zu unterscheiden. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.

Regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr von Galvanikanlagen

Galvanotechnik-Geräte der Unterposition 854330, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, sofern sie eine vollständige Maschine oder Maschinenbaugruppe darstellen. CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in der Amtssprache des Verwendungslandes sind erforderlich. Elektrisch betriebene Geräte unterliegen zusätzlich der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Galvanikanlagen mit Automatisierungssystemen können eine Konformitätsbewertung nach der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) erfordern, wenn beim Galvanikprozess explosive Gase wie Wasserstoff entstehen. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) gilt für Elektrogeräte auf dem Verbrauchermarkt, wobei industrielle Großanlagen gemäß Art. 2 Abs. 4 Buchst. c dieser Richtlinie vom RoHS-2-Anwendungsbereich ausgenommen sein können. CBAM gilt nicht für Geräte des Kapitels 85. Für die Einfuhr sind eine EORI-Nummer und die Standard-Zolldokumentation erforderlich.

Zollsätze und TARIC-Einreihung für Galvanotechnik-Geräte

Die aktuellen MFN-Zollsätze für Unterposition 854330 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission vor jeder Zollabfertigung zu überprüfen. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen wie CETA mit Kanada, EU-Korea, WPA mit Japan, EVFTA mit Vietnam und TCA mit dem Vereinigten Königreich bei Erfüllung der Ursprungsregeln und Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises verfügbar sein. Der Importeur sollte im TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle auf Galvanikgeräte aus einem bestimmten Ursprungsland erhoben werden. Bei der Einfuhr von Galvanikanlagen als Komponentensätze sollte die Einreihung nach den AV-Regeln für nicht zusammengebaute Waren (Regel 2a) erfolgen. Wasserelektrolyseure zur Wasserstofferzeugung (Power-to-Gas) stellen im Kontext der europäischen Wasserstoffstrategie ein wachsendes Marktsegment dar. Aktuelle 10-stellige TARIC-Codes sind vor der Abfertigung zu prüfen. Die nationale Mehrwertsteuer wird bei jeder Einfuhr erhoben.

Galvanotechnik-Geräte - Oberflächenbehandlung von Metallen

Die Einfuhr von Galvanotechnik-Geräte (KN 8543 30) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Erfordert eine Galvanikanlage der Unterposition 854330 eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Eine komplette Galvanikanlage, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, unterliegt der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordert CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Wird die Anlage mit Spannungen von 50-1000 V AC oder 75-1500 V DC betrieben, unterliegt sie auch der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU). Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) gilt für die elektromagnetische Verträglichkeit. Entsteht bei dem Verfahren Wasserstoff oder andere explosive Gase, kann auch eine Konformitätsbewertung nach der ATEX-Richtlinie erforderlich sein.
Wie wird ein Wasserelektrolyseur in der Kombinierten Nomenklatur eingereiht?
Ein Wasserelektrolyseur zur Wasserstofferzeugung wird grundsätzlich in Unterposition 854330 der Kombinierten Nomenklatur als Elektrolysegerät eingereiht. Diese Einreihung umfasst alkalische Elektrolyseure, PEM-Elektrolyseure (Proton Exchange Membrane) und Hochtemperatur-SOEC-Elektrolyseure. Ein vollständiges Power-to-Gas-System mit Elektrolyseur, Reinigungssystemen, Verdichtung und Wasserstoffspeicherung kann eine Einreihung nach AV-Regel 3b als Gesamtanlage erfordern. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC vor der Zollabfertigung zu überprüfen.
Unterliegen Galvanotechnik-Geräte der Unterposition 854330 dem CBAM?
Nein. Der CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) umfasst nur eine geschlossene Liste von Erzeugnissen aus emissionsintensiven Sektoren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Galvanotechnik-Geräte der Unterposition 854330 sind elektrische Maschinen und Apparate des Kapitels 85 der KN und unterliegen nicht dem CBAM. Die Einfuhr dieser Geräte in die EU erfordert keine CBAM-Registrierung, keinen Erwerb von CBAM-Zertifikaten und keine Abgabe von CBAM-Erklärungen. Dies gilt sowohl für Galvanikbäder als auch für industrielle Elektrolyseure.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Galvanotechnik-Geräte KN 8543 30?
Die Einfuhr von Galvanotechnik-Geräte (KN 8543 30) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.