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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen, Abzweigdosen), für eine Spannung von nicht mehr als 1 000 V; Steckverbinder für optische Fasern, optische Faserbündel oder optische Kabel

Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen oder Schützen von Stromkreisen, für eine Spannung von nicht mehr als 1 000 V, Sicherungen

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 8536 10 - Niederspannungssicherungen

Unterposition 8536 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Sicherungen (Schmelzsicherungen) für Stromkreise mit einer Nennspannung bis einschließlich 1000 V. Sicherungen sind Schutzeinrichtungen, die den Stromkreis durch Abschmelzen eines Schmelzleiters unterbrechen, wenn der Strom den Nennwert überschreitet. Der Geltungsbereich umfasst Industriesicherungen (Typ NH, aR, gG), zylindrische Sicherungen, Kfz-Flachsicherungen, Miniatur-SMD-Sicherungen und Glasrohrsicherungen. Entscheidendes Einreihungskriterium ist die Nennspannung bis 1000 V - Sicherungen für Stromkreise über 1000 V werden in Unterposition 8535 10 eingereiht. Sicherungen sind von Leitungsschutzschaltern (Unterposition 8536 20) abzugrenzen, die als wiederverwendbare Geräte mit rückstellbarem Mechanismus konzipiert sind. Die Einreihung erfolgt gemäß AV 1 und 6. Schmelzeinsätze (Ersatz-Schmelzleiter) ohne Unterteil werden ebenfalls in Unterposition 8536 10 eingereiht.

Regulatorische Anforderungen und Normen für Sicherungen der Unterposition 8536 10

In der EU in Verkehr gebrachte Sicherungen der Unterposition 8536 10 unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für Geräte mit 50-1000 V AC oder 75-1500 V DC und erfordern eine CE-Kennzeichnung. Die harmonisierten Normen der Reihe IEC/EN 60269 legen Konstruktionsanforderungen, Zeit-Strom-Kennlinien und Prüfverfahren fest. Die RoHS-2-Richtlinie (2011/65/EU) findet auf Sicherungen Anwendung, die für Geräte im Anwendungsbereich der Richtlinie bestimmt sind. Die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) kann für Sicherungen mit elektronischen Elementen gelten. CBAM findet auf Geräte des Kapitels 85 keine Anwendung. Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer und eine Zollanmeldung. Erforderliche Unterlagen umfassen Handelsrechnung, technische Spezifikation, Typprüfberichte und CE-Konformitätserklärung.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8536 10

Aktuelle MFN-Zollsätze für Sicherungen der Unterposition 8536 10 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Niederspannungssicherungen sind weit verbreitete Elektrobauteile, deren Einfuhr den Standardzollverfahren der EU unterliegt. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA verfügbar sein, darunter CETA, WPA, EU-Korea, EVFTA und TCA. Im Rahmen des ITA-Abkommens können bestimmte IT-Sicherungen vom Nullzollsatz profitieren. Einführer sollten TARIC auf Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen überprüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus können Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Beim Import wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben.

Niederspannungssicherungen bis 1000 V - LVD-Pflichten

Die Einfuhr von Sicherungen bis 1000 V (KN 8536 10) in die EU erfordert die Einhaltung von der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV 2014/30/EU und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Erfordern Sicherungen der Unterposition 8536 10 eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Niederspannungssicherungen mit einer Nennspannung von 50-1000 V AC oder 75-1500 V DC unterliegen der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und erfordern eine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die technischen Unterlagen führen und eine Konformitätsbewertung durchführen. Die Sicherungen sollten die Anforderungen der harmonisierten Normenreihe IEC/EN 60269 erfüllen. Sicherungen mit einer Nennspannung unter 50 V AC unterliegen nicht der LVD. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Wie unterscheidet man eine Sicherung von einem Leitungsschutzschalter in der KN?
Eine Schmelzsicherung (Unterposition 8536 10) unterbricht den Stromkreis durch irreversibles Abschmelzen eines Schmelzleiters - nach dem Ansprechen muss der Einsatz oder die gesamte Sicherung ausgetauscht werden. Ein Leitungsschutzschalter (Unterposition 8536 20) unterbricht den Stromkreis mittels eines Auslösemechanismus, der nach Beseitigung der Störung manuell oder automatisch rückgesetzt werden kann. Dieses Kriterium der Reversibilität ist für die KN-Einreihung entscheidend. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Unterliegen Niederspannungssicherungen dem CBAM?
Nein. Der CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) erfasst ausschließlich emissionsintensive Waren: Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität. Sicherungen der Unterposition 8536 10 sind Elektrogeräte des Kapitels 85 der KN und fallen nicht in den Anwendungsbereich des CBAM. Die Einfuhr erfordert weder eine CBAM-Registrierung noch CBAM-Zertifikate noch CBAM-Erklärungen, unabhängig vom Herstellungsland.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Sicherungen bis 1000 V KN 8536 10?
Die Einfuhr von Sicherungen bis 1000 V (KN 8536 10) erfordert der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EMV 2014/30/EU, CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.