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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTETeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt, Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, erkennbar als Zubehör für diese Waren

Klassifizierungsumfang der Unterposition 8529 10

Die Unterposition 8529 10 umfasst Antennen und Antennenreflektoren aller Art und deren Teile: terrestrische TV-Antennen, Satellitenschüsseln, Radioantennen, Mobilfunk-Basisstationsantennen, WLAN- und IoT-Antennen, Kfz-Antennen, marine VHF- und GPS-Antennen, Antennenmasten und Befestigungsmaterial. Entscheidendes Kriterium: Senden oder Empfangen elektromagnetischer Wellen für Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehzwecke. Passive und aktive Antennen eingeschlossen. Klassifizierung nach AV 1 und 6.

Regulatorische Anforderungen für Antennen

Antennen mit aktiven Elementen (Verstärker, Filter) unterliegen RED (2014/53/EU). Passive Antennen unterliegen EMV (2014/30/EU). RoHS-2 gilt für Antennen mit elektronischen Elementen. Mobilfunkantennen müssen EMF-Expositionsanforderungen erfüllen. Große Satellitenschüsseln können Baugenehmigungen erfordern. CBAM findet keine Anwendung.

Zollsätze und ITA für Antennen

MFN-Sätze im TARIC überprüfen. Antennen für IT- und Telekommunikationsgeräte können sich für ITA-reduzierte Sätze qualifizieren. Präferenzzollsätze aus FTA möglich. EU-Sanktionen für Russland und Belarus. Mehrwertsteuer wird erhoben. 5G-Basisstationsantennen sind wachsendes Importsegment.

Antennen und Reflektoren - RED-Richtlinie bei Einfuhr

Die Einfuhr von Antennen und Reflektoren (KN 8529 10) in die EU erfordert die Einhaltung von RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU) und die CE-Kennzeichnung. Eine EORI-Nummer und korrekte Zollanmeldung über ATLAS sind erforderlich. MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, ITA-Präferenzen oder FTA-Sätze (z.B. CETA, EPA, EU-Korea) können gelten. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. EUSt von 19% fällt bei der Einfuhr nach Deutschland an.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst die Unterposition 8529 10?
Antennen und Antennenreflektoren aller Art und Teile: TV-Antennen, Satellitenschüsseln, Radioantennen, Mobilfunkantennen, WLAN-Antennen, Kfz-Antennen, marine Antennen, Antennenmasten und Befestigungsmaterial. Ausgenommen sind Antennenkabel (8544) und Sender/Empfänger (8525, 8527).
Unterliegen Antennen der Funkanlagenrichtlinie RED?
Antennen mit aktiven Elementen (Verstärker, Filter) unterliegen RED (2014/53/EU). Passive Antennen ohne elektronische Elemente können von RED ausgenommen sein, unterliegen aber EMV (2014/30/EU). Die meisten modernen Antennen enthalten aktive Elemente und erfordern CE.
Qualifizieren sich Antennen für ITA 0%?
Antennen für IT- und Telekommunikationsgeräte können sich für ITA-reduzierte Sätze qualifizieren. Die Qualifizierung hängt vom 10-stelligen TARIC-Code und Verwendungszweck ab. MFN- und Präferenzsätze im TARIC vor Abfertigung überprüfen.
Welche Vorschriften gelten für die Einfuhr von Antennen und Reflektoren KN 8529 10?
Die Einfuhr von Antennen und Reflektoren (KN 8529 10) erfordert RoHS 2 (2011/65/EU), WEEE 2 (2012/19/EU), CE-Kennzeichnung und EORI-Nummer. Zollsatz in TARIC prüfen. EUSt von 19% fällt an.