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8518 50TARIC-Untercode wählen

Elektrische Tonverstärkereinrichtungen

Verfügbare TARIC-Untercodes: 2

Definition und Umfang der Unterposition 8518 50

Die Unterposition 8518 50 umfasst elektrische Tonverstaerkersets — komplette Audiosysteme bestehend aus Verstaerker und Lautsprechern als integrierte Einheit. Der Umfang schliesst PA-Systeme, Praesentation- und Konferenz-Verstaerkersets, elektrische Megafone, Gebaeude-Beschallungsanlagen und Karaoke-Sets ein. Das Kriterium ist die Lieferung von Verstaerker und Lautsprecher(n) als funktionale Einheit.

Regulatorische Anforderungen

Tonverstaerkersets unterliegen LVD und EMV mit CE-Pflicht. Drahtlose Sets unterliegen der RED. RoHS 2 und WEEE 2 gelten. CBAM gilt nicht. In Gebaeuden installierte PA-Systeme können EN 54-16 (Brandmeldeanlagen) unterliegen.

Zollsätze und Einfuhrbedingungen

MFN-Zollsätze in TARIC prüfen. Tonverstaerkersets können vom ITA-Nullzoll profitieren. Nationale MwSt. wird erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet ein Tonverstaerkerset von einem Verstaerker?
Ein Tonverstaerkerset der Unterposition 8518 50 ist ein komplettes System aus Verstaerker und Lautsprecher(n) als funktionale Einheit. Ein Verstaerker der Unterposition 8518 40 ist ein eigenstaendiges Gerät ohne Lautsprecher.
Wird ein Megafon unter 8518 50 eingereiht?
Ja. Ein elektrisches Megafon mit Verstaerker, Mikrofon und Hornlautsprecher wird unter 8518 50 als Tonverstaerkerset eingereiht. Megafone erfordern CE-Kennzeichnung.
Unterliegen Tonverstaerkersets dem CBAM?
Nein. CBAM erfasst nur emissionsintensive Sektoren.