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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEMikrofone und Halterungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäuse eingebaut; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, bestehend aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen

Mikrofone und Halterungen dafür

Definition und Umfang der Unterposition 8518 10

Die Unterposition 8518 10 umfasst Mikrofone sowie ihre Staender und Halterungen. Der Umfang schliesst dynamische Tauchspulenmikrofone, Kondensatormikrofone mit Phantomspeisung, Elektretkondensatormikrofone, USB- und Digitalmikrofone, Richtmikrofone (Shotgun), Lavaliermikrofone, Grossmembran-Studiomikrofone und Mikrofonstaender ein. Das Einreihungskriterium ist die Funktion der Umwandlung von Schallwellen in ein elektrisches Signal. Drahtlose Mikrofone mit Funksender werden unter 8518 10 eingereiht, wenn die Mikrofonfunktion den wesentlichen Charakter ausmacht.

Regulatorische Anforderungen

Mikrofone unterliegen der EMV-Richtlinie, netzgespeiste auch der LVD, mit CE-Pflicht. Drahtlose Mikrofone unterliegen der RED. RoHS 2 beschraenkt gefaehrliche Stoffe. WEEE 2 erfordert Registrierung für gespeiste Mikrofone. CBAM gilt nicht. USB-Mikrofone unterliegen EMV und RoHS.

Zollsätze und Einfuhrbedingungen

MFN-Zollsätze in TARIC prüfen. Mikrofone können vom ITA-Nullzoll profitieren. Wichtige Hersteller: Sennheiser, Neumann (Deutschland), AKG (Oesterreich), Shure (USA). Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung, EORI, CE-Erklärung, RoHS-Dokumentation. Für drahtlose Mikrofone RED-Dokumentation erforderlich. Nationale MwSt. wird erhoben.

Audiogeräteeinfuhr und RED/EMV-Anforderungen 8518 10

Audiogeräte unter 8518 10 - Mikrofone, Lautsprecher, Kopfhörer und Verstärker - unterliegen der EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Kabellose Geräte (Bluetooth, WLAN) erfordern zusätzlich RED 2014/53/EU. Der MFN-Zollsatz variiert: 0% ITA für einige Geräte, bis 2% für andere. TWS-Ohrhörer mit USB-C müssen der Universalladegerät-Richtlinie entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen drahtlose Mikrofone der RED-Richtlinie?
Ja. Drahtlose Mikrofone mit eingebautem Funksender unterliegen der RED (2014/53/EU). Die RED erfordert CE-Kennzeichnung, eine Konformitätserklärung und Konformitaetsbewertung. Drahtlose Mikrofone müssen auf in der EU zugelassenen Frequenzen arbeiten.
Wie reiht man ein USB-Mikrofon in die KN ein?
USB-Mikrofone mit integriertem A/D-Wandler werden unter 8518 10 als Mikrofone eingereiht. Die Schallumwandlungsfunktion ist der wesentliche Charakter. USB-Mikrofone unterliegen EMV und RoHS 2.
Unterliegen Mikrofone dem CBAM?
Nein. CBAM erfasst nur Waren aus emissionsintensiven Sektoren. Mikrofone der Unterposition 8518 10 fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.
Benötigen kabellose Kopfhörer unter 8518 10 RED-Konformität?
Ja, kabellose Kopfhörer (Bluetooth/WLAN) unter 8518 10 erfordern RED 2014/53/EU. Kabelgebundene Kopfhörer benötigen nur EMV.