85176900
ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE›Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Geräte für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (z. B. ein lokales Netzwerk oder ein Weitverkehrsnetzwerk)
Andere Sende- oder Empfangsgeräte
Untercodes (4)
Definition und Umfang der Unterposition 8517 69
Die Unterposition 8517 69 umfasst andere Telekommunikationsgeraete, die nicht unter spezifischere Unterpositionen der Position 8517 fallen. Der Umfang schliesst Mobilfunksignalverstaerker (Repeater), Powerline-Kommunikationsgeraete (PLC/BPL), Telemetrie- und IoT-Geräte, Satellitenmodems, VSAT-Terminals und andere spezialisierte Telekommunikationsgeraete ein. Das wesentliche Einreihungskriterium ist die Telekommunikationsfunktion eines Geraets ausserhalb der Unterpositionen 8517 11 bis 8517 62. IoT- und M2M-Module mit Drahtlosfunktion werden unter 8517 69 eingereiht.
Regulatorische Anforderungen für Unterposition 8517 69
Geräte mit Funkmodul unterliegen der RED. Rein kabelgebundene Geräte unterliegen LVD und EMV. CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Mobilfunkrepeater unterliegen besonderen Vorschriften — in vielen EU-Ländern ist die Installation nur mit Betreibergenehmigung zulässig. RoHS 2 und WEEE 2 gelten. IoT-Geräte können dem Cyber Resilience Act unterliegen. CBAM gilt nicht.
Zollsätze und Einfuhrbedingungen für Unterposition 8517 69
MFN-Zollsätze in TARIC prüfen. Viele Telekommunikationsgeraete dieser Unterposition profitieren vom ITA-Nullzoll. Hauptproduktionslaender: China, USA, Taiwan, Suedkorea, Japan. Korrekte KN-Einreihung ist für diese Restposition besonders wichtig. Nationale MwSt. wird erhoben.
RED-Richtlinie und Telekommunikationsgeräte 8517 69
Telekommunikationsgeräte unter 8517 69 unterliegen der RED 2014/53/EU, wenn sie Funkwellen senden oder empfangen. Ab 2025 benötigen Smartphones und Tablets USB-C. MFN-Zollsatz: 0% (ITA). Geräte müssen LVD, EMV und RoHS 2 erfüllen. Die Cybersicherheit vernetzter Geräte regelt der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847.
Häufig gestellte Fragen
Werden Mobilfunkrepeater unter 8517 69 eingereiht?
Ja. Mobilfunksignalverstaerker (Repeater, Booster) werden unter 8517 69 eingereiht. Sie unterliegen der RED und erfordern CE-Kennzeichnung. In vielen EU-Ländern ist die Installation nur mit Genehmigung des Mobilfunkbetreibers zulässig.
Werden IoT-Module unter Unterposition 8517 69 eingereiht?
Ja. IoT- und M2M-Kommunikationsmodule mit Drahtlosfunktion werden unter 8517 69 eingereiht. Diese Module unterliegen RED, RoHS 2 und WEEE 2 sowie möglicherweise dem Cyber Resilience Act. ITA-Qualifizierung in TARIC prüfen.
Unterliegen Geräte der Unterposition 8517 69 dem CBAM?
Nein. CBAM erfasst nur Waren aus emissionsintensiven Sektoren. Telekommunikationsgeraete der Unterposition 8517 69 fallen nicht in den CBAM-Anwendungsbereich.
Profitieren Telekommunikationsgeräte unter 8517 69 vom ITA-Nullzoll?
Ja, die meisten Telekommunikationsgeräte unter 8517 69 profitieren vom ITA-Nullzoll. RED, LVD, EMV und RoHS 2 sind einzuhalten. USB-C ist ab 2025 Pflicht.
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