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85

Zolltarifkapitel 85

Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; elektromagnetische und dauermagnetische Aufspannvorrichtungen, Spannvorrichtungen, Klemmen und ähnliche Haltevorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen, Bremsen und Hebeköpfe

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Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; elektromagnetische und dauermagnetische Aufspannvorrichtungen, Spannvorrichtungen, Klemmen und ähnliche Haltevorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen, Bremsen und Hebeköpfe, Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, aus Metall
Zoll:0-2,2%
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Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; elektromagnetische und dauermagnetische Aufspannvorrichtungen, Spannvorrichtungen, Klemmen und ähnliche Haltevorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen, Bremsen und Hebeköpfe, Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, andere
Zoll:0-2,2%
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Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; elektromagnetische und dauermagnetische Aufspannvorrichtungen, Spannvorrichtungen, Klemmen und ähnliche Haltevorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen, Bremsen und Hebeköpfe, andere, einschließlich Teile
Zoll:0-2,2%

Was umfasst Position 8505 des Zolltarifs?

Position 8505 umfasst Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung, elektromagnetische oder Dauermagnet-Spannfutter, -Klemmen und -Haltevorrichtungen, elektromagnetische Kupplungen und Bremsen sowie elektromagnetische Hebekoepfe. Dazu gehoeren Neodym-, Ferrit- und Alnico-Magnete sowie Industrieelektromagnete. Die EU-Zollsätze für Position 8505 liegen zwischen 0% und 2,7%. Dauermagnete unterliegen in der Regel einem Satz von 2,7%. Für elektromagnetische Geräte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Position 8505 gehört zu Kapitel 85 (Maschinen, mechanische und elektrische Geräte) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 8505 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate. Die Einreihung von Waren in Position 8505 muss den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV) der Kombinierten Nomenklatur folgen. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung in erster Linie nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System und zur Kombinierten Nomenklatur präzisieren den Umfang jeder Position und sind unverzichtbare Referenzen für Importeure und Zollagenten.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 8505

Die EU-Zollsätze für Position 8505 liegen zwischen 0% und 2,7%. Für elektromagnetische Geräte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Dauermagnete unterliegen in der Regel einem Zollsatz von 2,7%. Industrieelektromagnete müssen die CE-Kennzeichnung tragen und der EMV-Richtlinie entsprechen. Neodym-Magnete können den EU-Vorschriften für kritische Rohstoffe unterliegen. Bei grossen Importmengen von Magneten sind mögliche Antidumpingmassnahmen zu pruefen. Bei der Einfuhr von Waren der Position 8505 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 8505 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 8505 unterliegen CE-Richtlinienkonformität (Maschinen, NSR, EMV, RoHS). Erforderliche Unterlagen umfassen: CE-Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, technische Dokumentation. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 8505 - worauf ist zu achten

Position 8505 umfasst Elektromagnete, Dauermagnete, elektromagnetische Spannvorrichtungen, Kupplungen, Bremsen und Lasthebemagnete. Entscheidend: Magnete und Vorrichtungen auf Magnetismusbasis. Häufiger Fehler: Elektromotoren sind 8501, nicht 8505; Dekorationsmagnete sind dennoch 8505.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung der Position 8505?
Die Zollsätze für Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung der Position 8505 hängen von der genauen Zolltarifnummer (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland ab. MFN-Sätze gelten für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzhandelsabkommen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von Freihandelsabkommen, dem APS-System oder autonomen Zollaussetzungen verfügbar sein. Aktuelle Sätze für Position 8505 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19%.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung der Position 8505 in die EU ist eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung und die EORI-Nummer des Importeurs erforderlich. Die Standarddokumentation umfasst Handelsrechnung, Beförderungsdokument und Warenspezifikation. Ein Ursprungszeugnis ist für Präferenzsätze erforderlich. Zusätzliche regulatorische Anforderungen hängen von der Warenart ab. Die Einfuhr unterliegt dem Unionszollkodex (UZK). Position 8505 umfasst Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung und unterliegt dem Unionszollkodex (UZK) sowie den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Worauf ist bei der Einreihung von Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung in Position 8505 zu achten?
Die Einreihung von Waren in Position 8505 erfordert die Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN). Entscheidend sind Zusammensetzung, Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Ware. Position 8505 umfasst Elektromagnete, Dauermagnete und Artikel zur Magnetisierung - die genaue Einreihung in die 6-, 8- oder 10-stellige Unterposition hängt von den spezifischen Merkmalen ab. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Die EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission kann bei der Einreihung ähnlicher Waren hilfreich sein. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.