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Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 8479 90

Unterposition 8479 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Teile für Maschinen und mechanische Geräte mit eigener Funktion der Position 8479. Hierzu gehören Ersatzteile und Komponenten für Magnetkartenleser (8479 71), Mischmaschinen (8479 82), Pressmaschinen (8479 83) und andere Maschinen (8479 89). Die Teile umfassen Gehäuse, Wellen, Zahnräder, Speziallager, Schneidwerkzeuge, Rührer, Buchsen, Abdeckungen und andere mechanische Komponenten, die ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8479 bestimmt sind. Die Einreihung von Teilen erfordert die Feststellung, dass das Teil ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8479 bestimmt ist und nicht durch spezifischere Positionen für Teile allgemeiner Verwendung wie Lager (8482) oder Dichtungen (8484) erfasst wird. Die Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6, sowie Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI KN bilden die Grundlage der Einreihung von Maschinenteilen.

Einfuhranforderungen für Maschinenteile (8479 90)

Die Einfuhr von Maschinenteilen der Unterposition 8479 90 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Ersatzteile für Maschinen können der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unterliegen, wenn sie die Sicherheit der Zielmaschine beeinflussen. Teile für Maschinen mit Lebensmittelkontakt unterliegen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit Teilebeschreibung und Angabe der Zielmaschine, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB) und technische Spezifikation. Bei der Einfuhr fällt Mehrwertsteuer an. Der Einführer sollte die korrekte Identifizierung des Teils und den Verweis auf die Zielmaschine sicherstellen, was für die korrekte Tarifeinreihung entscheidend ist. MFN-Zollsätze in TARIC überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8479 90

MFN-Zollsätze für Maschinenteile der Unterposition 8479 90 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter CETA, WPA EU-Japan, Abkommen EU-Südkorea und TCA EU-UK. Voraussetzung sind die Einhaltung der Ursprungsregeln und ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Rechnungserklärung oder REX). Teile für spezialisierte Maschinen können von autonomen Zollaussetzungen profitieren. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumpingzölle auf Teile aus dem gewählten Ursprungsland bestehen. Bei der Einfuhr fällt Mehrwertsteuer an. Teile für ITA-erfasste Maschinen können von einer Nullzollbehandlung profitieren. Die korrekte Einreihung von Teilen ist entscheidend für den anwendbaren Zollsatz und erfordert eine genaue Beschreibung in der Zollanmeldung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Teile umfasst Unterposition 8479 90?
Unterposition 8479 90 umfasst Teile für Maschinen und mechanische Geräte der Position 8479, einschließlich Komponenten für Kartenleser, Mischer, Pressen und andere Maschinen mit eigener Funktion. Dazu gehören Gehäuse, Wellen, Rührer, Schneidwerkzeuge und andere mechanische Komponenten. Teile allgemeiner Verwendung wie Lager (8482) und Dichtungen (8484) werden unter ihren jeweiligen Positionen eingereiht. Zollsätze in TARIC überprüfen.
Wie werden Maschinenteile in Unterposition 8479 90 korrekt eingereiht?
Die korrekte Einreihung in Unterposition 8479 90 erfordert die Feststellung, dass das Teil ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8479 bestimmt ist. Teile allgemeiner Verwendung (Lager, Dichtungen, Ventile) werden unter ihren jeweiligen Positionen eingereiht. Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI KN legt die Regeln für die Einreihung von Maschinenteilen fest. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA. Der Einführer sollte die Zielmaschine in der Dokumentation angeben.
Welche Unterlagen werden bei der Einfuhr von Teilen der Unterposition 8479 90 benötigt?
Für die Einfuhr von Teilen der Unterposition 8479 90 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Teilebeschreibung und Angabe der Zielmaschine, Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB), EORI-Nummer des Einführers und technische Spezifikation. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Sicherheitsrelevante Teile können CE-Konformitätsdokumentation erfordern. Zollsätze in TARIC überprüfen.