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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser- oder andere Licht- oder Photonenstrahlverfahren, Ultraschallverfahren, Funkenerosionsverfahren, elektrochemische Verfahren, Elektronenstrahlverfahren, Ionenstrahlverfahren oder Plasmalichtbogenverfahren; Wasserstrahlschneidmaschinen

Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser- oder andere Licht- oder Photonenstrahlverfahren, Ultraschallverfahren, Funkenerosionsverfahren, elektrochemische Verfahren, Elektronenstrahlverfahren, Ionenstrahlverfahren oder Plasmalichtbogenverfahren; Wasserstrahlschneidmaschinen, mit Funkenerosionsverfahren arbeitend

Definition und Umfang der Unterposition 8456 30

Die Unterposition 8456 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung beliebiger Werkstoffe durch Funkenerosion (EDM). Diese Maschinen nutzen elektrische Entladungen zum Materialabtrag an einem in Dielektrikum getauchten Werkstueck. Zu dieser Unterposition gehoeren Senkerodiermaschinen zur Formgebung komplexer Formen in harten Werkstoffen, Drahterodiermaschinen (WEDM) zum Schneiden praeziser Konturen, Startlochbohrmaschinen und fortschrittliche mehrachsige CNC-EDM-Systeme. EDM-Werkzeugmaschinen sind unverzichtbar bei der Herstellung von Spritzgussformen, Gesenken, Stempeln und komplexen Werkzeugen. Die Einreihung erfolgt nach den AV der KN. Die Position 8456 umfasst Spezial-Werkzeugmaschinen.

Einfuhranforderungen für Funkenerosionsmaschinen (8456 30)

Die Einfuhr von Funkenerosionsmaschinen der Unterposition 8456 30 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). EDM-Maschinen unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und benoetigen EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Harmonisierte Normen EN ISO 16090 bilden die Bewertungsgrundlage. EDM-Maschinen unterliegen zudem den Anforderungen der elektrischen Sicherheit und der elektromagnetischen Vertraeglichkeit (EMV). Das im EDM-Prozess verwendete Dielektrikum unterliegt der REACH-Verordnung. Maschinen müssen mit Filtrations- und Belueftungssystemen für Dielektrikumdaempfe ausgestattet sein. Zollunterlagen umfassen Handelsrechnung, Transportdokument, technische Spezifikation, Betriebsanleitung und Ursprungsnachweis. Zollsätze im TARIC prüfen.

Zollsätze und Handelsmassnahmen für Unterposition 8456 30

Die MFN-Zollsätze für EDM-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 30 sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Praeferenzsaetze können im Rahmen der EU-FTA und des APS verfügbar sein. EDM-Maschinen sind fortschrittliche Praezisionsmaschinen, die hauptsächlich in Werkzeugbaubetrieben, der Automobil- und Luftfahrtindustrie eingesetzt werden. Fuehrende Hersteller stammen aus Japan, der Schweiz, Deutschland und Taiwan. Hochpraezise EDM-Maschinen können der Ausfuhrkontrolle für Dual-Use-Güter unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionsbeschraenkungen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird zum nationalen Satz erhoben. Alle aktuellen Sätze im TARIC prüfen.

Dual-Use-Kontrollen für Hochleistungsmaschinen 8456 30

Funkenerosionsmaschinen (EDM) der Unterposition 8456 30 können der Dual-Use-Kontrolle gemäß Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen. Maschinen zur Spezialbearbeitung (Laser, EDM, ECM) mit Parametern über den Schwellenwerten des Anhangs I erfordern eine Ausfuhrgenehmigung und können bei der Einfuhr Endverwendungskontrollen unterliegen. Relevante Parameter: Positioniergenauigkeit ≤6 μm, Laserleistung, Materialabtragrate. Einfuhren aus EU-sanktionierten Ländern sind verboten. Importeure müssen den Dual-Use-Status vor dem Kauf prüfen. Eine vZTA ersetzt nicht die Dual-Use-Einstufung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen werden in der Unterposition 8456 30 eingereiht?
Die Unterposition 8456 30 umfasst Funkenerosionsmaschinen (EDM) zum Materialabtrag mittels elektrischer Entladungen. Dazu gehoeren Senkerodiermaschinen für Formen und Gesenke, Drahterodiermaschinen (WEDM) zum Schneiden praeziser Konturen und Startlochbohrmaschinen. EDM-Maschinen sind bei der Spritzgussformen- und Werkzeugherstellung unverzichtbar. Zollsätze im TARIC prüfen.
Benoetigen EDM-Maschinen (8456 30) eine CE-Kennzeichnung?
EDM-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 30 unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1230 und benoetigen eine CE-Kennzeichnung. Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen und eine Risikobeurteilung durchführen. EDM-Maschinen unterliegen zudem den Anforderungen der elektrischen Sicherheit und EMV und müssen Dielektrikumdampf-Filtersysteme aufweisen. Ohne CE ist das Inverkehrbringen nicht zulässig.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von EDM-Maschinen (8456 30) erforderlich?
Für die Einfuhr der Unterposition 8456 30 sind erforderlich: Handelsrechnung, Transportdokument (B/L, CMR oder AWB), EORI-Nummer, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Für Praeferenzsaetze ist ein Ursprungsnachweis noetig. Hochpraezise EDM-Maschinen können Dual-Use-Kontrollen unterliegen. Zollsätze im TARIC prüfen.
Wie prüft man den Dual-Use-Status von Maschinen der KN 8456 30?
Der Dual-Use-Status von Maschinen der KN 8456 30 wird durch Vergleich der technischen Parameter (Genauigkeit, Leistung) mit den Schwellenwerten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 geprüft.