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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONWerkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser- oder andere Licht- oder Photonenstrahlverfahren, Ultraschallverfahren, Funkenerosionsverfahren, elektrochemische Verfahren, Elektronenstrahlverfahren, Ionenstrahlverfahren oder Plasmalichtbogenverfahren; Wasserstrahlschneidmaschinen

Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser- oder andere Licht- oder Photonenstrahlverfahren, Ultraschallverfahren, Funkenerosionsverfahren, elektrochemische Verfahren, Elektronenstrahlverfahren, Ionenstrahlverfahren oder Plasmalichtbogenverfahren; Wasserstrahlschneidmaschinen, mit Laser- oder anderen Licht- oder Photonenstrahlverfahren arbeitend, mit Laserverfahren arbeitend

Definition und Umfang der Unterposition 8456 11

Die Unterposition 8456 11 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung beliebiger Werkstoffe durch Materialabtrag mittels Laser, zur Bearbeitung von Metall. Zu dieser Unterposition gehoeren Laserschneidmaschinen für Bleche und Rohre, Laser-Bearbeitungszentren zum Schneiden, Schweissen und Gravieren von Metallen, CNC-Laserschneidmaschinen mit Faser-, CO2- und Diodenlasern sowie Lasersysteme zur Mikrobearbeitung von Metallen. Das entscheidende Einreihungskriterium ist, dass die Maschine durch Materialabtrag mittels Laserstrahl arbeitet und zur Metallbearbeitung bestimmt ist. Laser-Werkzeugmaschinen für nichtmetallische Werkstoffe werden in der Unterposition 8456 12 eingereiht. Die Einreihung erfolgt nach den AV der KN. Die Position 8456 umfasst Spezial-Werkzeugmaschinen mit Laser, Ultraschall, Elektroerosion und anderen Spezialverfahren.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Laser-Werkzeugmaschinen (8456 11)

Die Einfuhr von Laser-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 11 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einfuehrer benoetigt eine EORI-Nummer. Laser-Werkzeugmaschinen unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und benoetigen EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Harmonisierte Normen EN ISO 16090 für Metallwerkzeugmaschinen bilden die Bewertungsgrundlage. Zusaetzlich gelten Lasersicherheitsnormen EN 60825-1 (Sicherheit von Laserprodukten) und EN ISO 11553-1 (Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen). Die Laserklassifizierung beeinflusst die Anforderungen an Schutzeinrichtungen, Verriegelungen und Sicherheitssysteme. Zollunterlagen umfassen Handelsrechnung, Transportdokument, technische Spezifikation mit Laserparametern, Betriebsanleitung und Ursprungsnachweis. Zollsätze im TARIC prüfen.

Zollsätze und Handelsmassnahmen für Unterposition 8456 11

Die MFN-Zollsätze für Laser-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 11 sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Praeferenzsaetze können im Rahmen der EU-FTA und des APS verfügbar sein. Laser-Werkzeugmaschinen sind fortschrittliche Technologiemaschinen mit einem dynamisch wachsenden Markt. Fuehrende Hersteller stammen aus Deutschland, Japan, China, Italien und der Schweiz. Der Markt für Metallschneidlaser wird von der Faserlasertechnologie dominiert. Der Einfuehrer sollte Antidumpingzoelle im TARIC prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen Sanktionsbeschraenkungen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird zum nationalen Satz erhoben. Alle aktuellen Sätze im TARIC prüfen.

Dual-Use-Kontrollen für Hochleistungsmaschinen 8456 11

Laser-Werkzeugmaschinen für Metall der Unterposition 8456 11 können der Dual-Use-Kontrolle gemäß Verordnung (EU) 2021/821 unterliegen. Maschinen zur Spezialbearbeitung (Laser, EDM, ECM) mit Parametern über den Schwellenwerten des Anhangs I erfordern eine Ausfuhrgenehmigung und können bei der Einfuhr Endverwendungskontrollen unterliegen. Relevante Parameter: Positioniergenauigkeit ≤6 μm, Laserleistung, Materialabtragrate. Einfuhren aus EU-sanktionierten Ländern sind verboten. Importeure müssen den Dual-Use-Status vor dem Kauf prüfen. Eine vZTA ersetzt nicht die Dual-Use-Einstufung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Maschinen werden in der Unterposition 8456 11 eingereiht?
Die Unterposition 8456 11 umfasst Laser-Werkzeugmaschinen zur Metallbearbeitung durch Materialabtrag. Dazu gehoeren Laserschneidmaschinen für Bleche und Rohre, CNC-Laser-Bearbeitungszentren mit Faser-, CO2- und Diodenlasern sowie Mikrobearbeitungssysteme. Laser-Werkzeugmaschinen für nichtmetallische Werkstoffe fallen unter 8456 12. Zollsätze im TARIC prüfen.
Welche Sicherheitsnormen gelten für Laser-Werkzeugmaschinen (8456 11)?
Laser-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 11 unterliegen der Verordnung (EU) 2023/1230, den Normen EN ISO 16090, EN 60825-1 und EN ISO 11553-1. EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung sind erforderlich. Maschinen müssen Schutzeinrichtungen gegen Laserstrahlung, Verriegelungen und Notausschaltsysteme aufweisen. Ohne CE-Kennzeichnung ist das Inverkehrbringen in der EU nicht zulässig.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Laser-Werkzeugmaschinen (8456 11) erforderlich?
Für die Einfuhr von Laser-Werkzeugmaschinen der Unterposition 8456 11 sind erforderlich: Handelsrechnung, Transportdokument (B/L, CMR oder AWB), EORI-Nummer, technische Spezifikation mit Laserparametern (Leistung, Wellenlaenge, Sicherheitsklasse), CE-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Für Praeferenzsaetze ist ein Ursprungsnachweis noetig. Zollsätze im TARIC prüfen.
Wie prüft man den Dual-Use-Status von Maschinen der KN 8456 11?
Der Dual-Use-Status von Maschinen der KN 8456 11 wird durch Vergleich der technischen Parameter (Genauigkeit, Leistung) mit den Schwellenwerten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 geprüft.