Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt, von Maschinen der Position 8426, 8429 oder 8430, andere, aus Gusseisen oder Stahlguss
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Apparate der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt, von Maschinen der Position 8426, 8429 oder 8430, andere, aus Gusseisen oder Stahlguss
Bestimmte Arten von Stahlbodenplatten, auch mit daran befestigten Gummipolstern, auch in einer Raupenkette zusammengebaut, mit einer Höchstlänge von 3000 mm - Nicht zusammengebaut - Stahlbodenplatten mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118 kg, ohne Stollen jedweder Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr
Andere
Zusammengebaut - Stahlbodenplatten mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118 kg, ohne Stollen jedweder Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr
Andere
Bestimmte vormontierte oder montagefertige Sektionen für neue Mobilkrane
Andere
Zollsätze und Präferenzen
MFN-Satz (erga omnes)
Handelspräferenzen(43)
| Land | Satz |
|---|---|
| EGÄgypten | 0% |
| DZAlgerien | 0% |
| ADAndorra | 0% |
| CARICARIFORUM | 0% |
| XCCeuta | 0% |
| CLChile | 0% |
| ECEcuador | 0% |
| CIElfenbeinküste | 0% |
| EEAEuropäischer Wirtschaftsraum | 0% |
| FOFäröer | 0% |
Handelssanktionen
Länder unter EU-Sanktionen - zusätzliche Beschränkungen und Einfuhrverbote können gelten.
Verbindliche Zolltarifauskunft
vZTA Klassifizierungsbeispiele
Quick coupler frame for excavator buckets
Unfinished cast iron crossbeam for mining loader
Cast steel base plates for crawler crane undercarriage
Right support pin for bulldozer
Cast iron wheel hub for mobile cranes
Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.