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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONSelbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schaufellader, Stampfmaschinen und Straßenwalzen

Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schaufellader, Stampfmaschinen und Straßenwalzen, Bagger, Schaufellader, Maschinen mit einem um 360° drehbaren Oberbau

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 842952

Unterposition 842952 umfasst selbstfahrende Bagger mit um 360 Grad drehbarem Oberteil: Raupenbagger, Mobilbagger, Minibagger, Abbruchbagger und Langfrontbagger. Diese Maschinen haben Ausleger und Stiel mit Schaufel auf einem Drehoberteil für Graben, Laden und Materialumschlag in alle Richtungen. Bagger sind die zahlreichste Baumaschinenkategorie. Einreihung erfordert Abgrenzung von Ladern (842951), Baggerladern (842959) und Kranen (8426). Entscheidend ist 360-Grad-Drehung und Auslegerschaufel. Einreihung nach AV, Regeln 1 und 6.

Einfuhranforderungen für Bagger (842952)

Die Einfuhr unterliegt der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE. Motoren müssen Stufe-V-NRMM erfüllen. Outdoor-Lärmrichtlinie gilt. Elektro- und Hybridbagger sind ein wachsendes Segment. EORI erforderlich. Transport von Raupenbaggern erfordert Tieflader.

Zollsätze für Unterposition 842952

MFN-Zollsätze im TARIC prüfen. Hauptimportströme aus China, Japan und Südkorea. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben. Alle Sätze im TARIC.

Abgasnormen und Umweltvorschriften für 8429 52

Erdbaumaschinen der Unterposition 8429 52 (Bagger mit Drehoberteil) mit Verbrennungsmotoren müssen die NRMM-Abgasstufe V gemäß Verordnung (EU) 2016/1628 einhalten. Die Grenzwerte betreffen Partikel (PM), Stickoxide (NOx) und Kohlenwasserstoffe (HC). Importeure müssen Motortyp-Genehmigungsbescheinigungen vorlegen. Maschinen, die Stufe V nicht erfüllen, dürfen in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Elektrische und hybride Bagger mit Drehoberteil sind von den NRMM-Grenzwerten befreit, müssen aber die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 842952?
Unterposition 842952 umfasst Bagger mit 360-Grad-Drehoberteil: Raupen-, Mobil-, Minibagger und Abbruchbagger. Frontlader gehören zu 842951, Baggerlader zu 842959. Entscheidend ist die vollständige Drehung. Zollsätze im TARIC.
Welche Emissionsnormen gelten für Bagger?
Motoren müssen Stufe-V-NRMM erfüllen. Einfuhr unter Stufe V ist eingeschränkt. Elektrobagger sind NRMM-befreit. Outdoor-Lärmrichtlinie erfordert Schallleistungskennzeichnung.
Wie unterscheidet man Bagger (842952) von Baggerladern (842959)?
Unterposition 842952 umfasst Bagger mit vollständiger 360-Grad-Drehung. Baggerlader (842959) kombinieren Heckbagger und Frontlader, typischerweise ohne volle Drehung. Entscheidend ist volle Drehung und Fehlen einer Frontschaufel. Bei Zweifeln vZTA empfohlen.
Unterliegen elektrische Bagger mit Drehoberteil (8429 52) den NRMM-Abgasnormen?
Rein elektrische Maschinen der Unterposition 8429 52 sind von den NRMM-Abgasnormen (Verordnung (EU) 2016/1628) befreit, die nur für Verbrennungsmotoren gelten.