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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONAndere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen)

Andere Maschinen und Apparate zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Förderbänder, Seilbahnen), pneumatische Förderanlagen

Definition und Geltungsbereich der Unterposition 842820

Unterposition 842820 der Kombinierten Nomenklatur umfasst pneumatische Förderer, also Vorrichtungen zum Transport von Schütt-, Granulat- oder Pulvergütern mittels Luftstrom in einer geschlossenen Rohrleitung. Hierzu gehören Druck- und Saugfördersysteme für Getreide, Zement, Mehl, Kunststoffe, chemische und pharmazeutische Pulver und andere Schüttgüter. Die Systeme bestehen aus Aufgabestation, Förderrohrleitung, Abscheider (Zyklon), Filter und Gebläse oder Verdichter. Die Einreihung erfordert die Abgrenzung von Bandförderern (842833), Becherwerken (842832) und anderen mechanischen Förderern (842839). Entscheidendes Kriterium ist das pneumatische Fördermedium.

Einfuhranforderungen für pneumatische Förderer (842820)

Die Einfuhr pneumatischer Förderer der Unterposition 842820 unterliegt der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung. Pneumatische Förderer für staubförmige oder explosionsfähige Materialien können der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU unterliegen. Druckbeaufschlagte Systeme können der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) unterliegen. Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer. Systeme für Lebensmittel müssen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien erfüllen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 842820

Die MFN-Zollsätze für pneumatische Förderer der Unterposition 842820 sind im TARIC zu prüfen. Pneumatische Förderer werden häufig als komplette Systeme importiert, was eine sorgfältige Einreihung aller Komponenten erfordert. Einzelne Systemkomponenten können separaten Tarifpositionen unterliegen, es sei denn, sie werden als komplettes System nach AV Regel 2a eingeführt. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben. Alle Sätze im TARIC prüfen.

EU-Sicherheitszertifizierung für KN 8428 20

Die Einfuhr von pneumatische Förderer der Unterposition 8428 20 erfordert die Einhaltung strenger EU-Sicherheitsvorschriften. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 schreibt CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vor. Hebezeuge unterliegen der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit Beteiligung einer benannten Stelle. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen benötigen eine ATEX-Zertifizierung gemäß Richtlinie 2014/34/EU. Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU ist für das Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 842820?
Unterposition 842820 umfasst pneumatische Förderer - Systeme zum Transport von Schüttgütern mittels Luftstrom in geschlossener Rohrleitung. Typische Anwendungen sind Getreide, Zement, Mehl, Kunststoffe und Pulver. Bandförderer gehören zu 842833, Becherwerke zu 842832. Entscheidend ist das pneumatische Fördermedium. Zollsätze im TARIC prüfen.
Benötigen pneumatische Förderer (842820) eine ATEX-Zertifizierung?
Pneumatische Förderer für staubförmige oder explosionsfähige Materialien können eine ATEX-Zertifizierung nach Richtlinie 2014/34/EU erfordern. Dies betrifft Systeme für Mehl, Zucker, Kohlenstaub und andere Stoffe, die explosionsfähige Gemische mit Luft bilden können. Eine Explosionsrisikobewertung bestimmt die ATEX-Anforderungen. Drucksysteme können der DGRL 2014/68/EU unterliegen.
Welche Dokumente werden für die Einfuhr pneumatischer Förderer benötigt?
Für die Einfuhr werden benötigt: Handelsrechnung, Transportdokument, EORI-Nummer, technische Spezifikation, CE-Konformitätserklärung, ATEX-Zertifikate (für Ex-Bereiche), DGRL-Zertifikate (für Druckkomponenten) und Ursprungsnachweis. Lebensmittelsysteme erfordern Konformität mit Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Zollsätze im TARIC.
Benötigen pneumatische Förderer (8428 20) die Beteiligung einer benannten Stelle?
Die Beteiligung einer benannten Stelle ist für Hebezeuge unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Maschinen in ATEX-Zonen (Richtlinie 2014/34/EU) erforderlich.